Seite 2 von 2

Re: Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Di 24. Jan 2006, 07:26
von VeNoM
is wieder die andere seite ! ich würd einfach mal zum tüver fahren und nachfragen halt mit der meinung würde das gerne so machen wie es serie ist beim 1er BMW z.B. ob das irgendwie möglich sei

Re: Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Di 24. Jan 2006, 11:33
von Pega
von alte vonner Dekra will auf jeder LED ein E Zeichen sehen :) , und vom TÜV der darfs nicht, wegen Ostdeutschland Regelung (->Dekra)

Re: Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Di 24. Jan 2006, 11:44
von cheeky_devil
habt ihr da untn gtü? dann würd ichs ma da probiern

Re: Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Di 24. Jan 2006, 12:08
von Pega
gtü? Wäre mir nicht bekannt das soetwas hier ist.

Re: Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Di 24. Jan 2006, 16:49
von FTBerlin
gtü macht keine einzelabnahmen,.,...... die einzigen sind im westen tüv und osten dekra.
aber warum sollte man die nicht eingetragen bekommen..... bzw wozu willst du die eintragen......... solange die mit dieser zeitverzögerung gehen und ausgehen sobald man die zündung an hat gibbet da klein prob...zur not einfach mal nen anderen tüv anfahren..... eintragen zb als wegausleuchtung oder einstiegshilfe..... da ja nur die griffe beleuchtet werden und nach außen hin auch nur ein indirektes licht abgeben.