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Re: Heckscheiben-Wischer abbauen (cleanen)
Verfasst: Fr 22. Aug 2003, 02:00
von Viper_CC
aus was für einem material ist die heckklappe ... ist das blech oder plastik???
:?:
weil wenns plastik ist ware es besser zu verspachteln :idea: :twisted:
Re: Heckscheiben-Wischer abbauen (cleanen)
Verfasst: Fr 22. Aug 2003, 02:36
von Anonymous
Ist aus Plastik! Meine hat ein Kollege gerade mitgenommen um denn Spoiler wieder drauf zu machen und das Loch verspachteln!
Re: Heckscheiben-Wischer abbauen (cleanen)
Verfasst: Fr 22. Aug 2003, 02:57
von Rasta
Nur mal so am Rande, das Entfernen des Heckwischers kann Dich Deine Betriebserlaubnis kosten.
Bei Fahrzeugen mit Heckklappe darf der Wischer nicht entfernt werden. Wenn ihr an den richtigen Prüfer gelangt, gibt es Ärger und Probleme mit der Plakete.
Irie
Rasta :twisted:
Re: Heckscheiben-Wischer abbauen (cleanen)
Verfasst: Fr 22. Aug 2003, 07:19
von tf80
@rastamann
dieses Thema wurde schon x mal durch gekaut! beim letzten mal hat Frank am Schluß genau erklärt,
daß es nicht unzulässig ist , den Heckwischer zuentfernen!
hier der
Link
@MiRo
die Suche hätte dir weiter geholfen !
Re: Heckscheiben-Wischer abbauen (cleanen)
Verfasst: Fr 22. Aug 2003, 12:22
von kalliber44
falls jemand zu "faul" ist es zu lessen. kurz und knapp das wichtigste
Zur rechtlichen Seite:
Unter Berücksichtigung und Beachtung aller sonstigen Vorschriften der STVZO bleibt die (allg.) Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn sie nicht drücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Eine Entfernung des Heckwischers würde wenn überhaupt nur den Punkt 2 tangieren. Hier sind aber vornehmlich sicherheitsrelevante Bauteile (Airbag) und lichttechnische Einrichtungen angesprochen - ob ein fehlender Heckwischer eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer darstellt, wage ich zu bezweifeln und wäre im Zweifelsfall von seiten des TÜV-Sachverständigen oder der Polizei nur sehr schwer zu begründen undgerichtlich jederzeit beklagbar.
Fazit: Heckwischer kann gemäß der STVZO getrost entfernt werden!
Re: Heckscheiben-Wischer abbauen (cleanen)
Verfasst: Fr 22. Aug 2003, 15:29
von Knall
darf man eigentlich ohne heckwischer fahren ? ... also einfach das teil abmachen ? ....
Re: Heckscheiben-Wischer abbauen (cleanen)
Verfasst: Fr 22. Aug 2003, 15:39
von Amok
Kannst du lesen ?? Wenn ja, dann lies dir mal das Posting vor deinem durch !
Re: Heckscheiben-Wischer abbauen (cleanen)
Verfasst: Fr 22. Aug 2003, 19:04
von Knall
Muh !
Re: Heckscheiben-Wischer abbauen (cleanen)
Verfasst: Fr 22. Aug 2003, 19:10
von Anonymous
Man denke nur an solche Re-import-Autos, die haben meist auch keinen Heckwischer, also wen kümmerts :?:
Ich werd meinen wohl auch bald entfernen, da man durch den dezenten Irmscher Spoiler auch das gummi, bzw den Stopfen kaum sieht! :P
Re: Heckscheiben-Wischer abbauen (cleanen)
Verfasst: Fr 22. Aug 2003, 21:21
von bobylein
Hi Leute! also wenn ihr das Ding wegmachen wollt dann macht es vernunftig und nicht mit irgendwelchen Stopfen. Das heißt dann Loch mit Glasfaser zuflicken, zuspachteln und alles lackieren. und wenn ihr dabei seid könnt ihr gleich das Zeichen wegmachen. Na ja und das Schloss auch. Wenn schon den schon. Sieht megageil aus. und beim TÜV kriege ich immer einen Eintrag: Heckscheibenwischer ohne Funktion. Ich kann damit leben. und wenn man das ding wirklich aber nur wirklich dranbauen will(was ich nicht glaube) dann kann man das Loch wieder freilegen. die Abmasse sieht man von innen. Da darf man aber nicht 2 linke hände haben. und falls beim wiedereinbau etwas lack an dem rand abfällt ist auch nicht weiter schlimm solange es von der gummidichtung verdeckt wird.
So nun viel Spass beim Löcher dichtmachen
:twisted: :twisted: Die Löcher müssen immer ausgefüllt sein :twisted: :twisted: