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Re: Felgenabdeckung

Verfasst: Mi 5. Apr 2006, 19:15
von cheeky_devil
es gibt kein gesetz!!!! nichma nen paragraphen wo steht das ab dem und dem bj nichmehr geht

Re: Felgenabdeckung

Verfasst: Mi 5. Apr 2006, 19:31
von stibo
ja aber irgendwomit muss es ja zu tun haben mir erzählen auch immer prüfer etwas von wegen eg und der deutsche regelung!!!!oder so ähnlich!!!!
und das nervt mittlerweile!!!
da blck ich nicht durch!!

Re: Felgenabdeckung

Verfasst: Mi 5. Apr 2006, 20:02
von Theux
Es reicht halt nicht, wenn die Lauffläche nur von oben abgedeckt ist. Es ist vorgeschrieben, dass sie bis zu einer bestimmten Stelle nach vorne und hinten hin abgedeckt sein müssen. Und das ganze unabhängig vom Baujahr des Autos.

Re: Felgenabdeckung

Verfasst: Mi 5. Apr 2006, 20:27
von cheeky_devil
na dann lasst euch des nächstemal doch einfach den wisch dazu zeigen... mit der flensburger und eg zulassung gibts auch nen gerücht das de de seitenblinker bei eg fahrzeugen nich entfernen darfst... auf meine anfragen hin habn mich tüver nur gross angeschaut und gefragt wo sowas stehn soll...

:p vll is auch alles im osten ne runde einfacher ... lass mich auch gerne eines besseren belehrn

Re: Felgenabdeckung

Verfasst: Mi 5. Apr 2006, 20:52
von Zwerg
also soviel ich weiß (hat mir unser kfz-meister in der arbeit erzählt) is das bei eintragungen so...

nach EU-Recht muss die lauffläche abgedeckt sein

nach Deutschem Recht das gesammte Rad...



weiß aber net obs stimmt...
muss morgen zum tüv meine eintragen lassen (laufflächen sind grad so abgedeckt ohne was machen zu müssen) da wird sichs ja zeigen was da sache is!!

Re: Felgenabdeckung

Verfasst: Mi 5. Apr 2006, 20:56
von Simon
Zwerg hat geschrieben:
nach EU-Recht muss die lauffläche abgedeckt sein

nach Deutschem Recht das gesammte Rad...
andersrum

ich habs im computer gesehen der GTÜ, da is ne tabelle für deutsches und eu recht, was jeweils vorgeschrieben ist, fahrzeuge die nach EU recht geprüft sind, und das sind alle ab nem bestimmten baujahr müssen nach eu-recht behandelt werden

aber was redet man hier, es weiß ja sowieso jeder 2te besser

Re: Felgenabdeckung

Verfasst: Mi 5. Apr 2006, 20:58
von Zwerg
upsi *rotwerd*

Re: Felgenabdeckung

Verfasst: Do 6. Apr 2006, 13:12
von ice tiger
Welche Fahrzeuge sind denn aber nach Eu-Recht geprüft???

Ich hatte bis letzte Saison noch alte Papiere...Jetzt hab ich zum 31.03. was eintragen lassen und dabei neue Papiere bekommen...Hab ich deswegen jetzt ein Eu-geprüftes Fahrzeug oder wie??

Diese Regelung muss doch irgendwo stehen...Ich glaube kaum, dass das für alle Autos so gelten kann...

mfg

Re: Felgenabdeckung

Verfasst: Do 6. Apr 2006, 17:28
von Zwerg
nein die neuen fahrzeugpapiere dienen nur zur vereinheitlichung innerhalb der EU, wie auch der tolle Euro ;)

Re: Felgenabdeckung

Verfasst: Do 6. Apr 2006, 17:52
von Jan294
ice tiger hat geschrieben:Welche Fahrzeuge sind denn aber nach Eu-Recht geprüft???
Mußt du mal in den Fahrzeugbrief (oder wie das Ding jetzt neuerdings heißt) gucken! Wenn die Zulassungsnummer (oder wie auch immer das heißen mag) mit nem kleinen e anfängt, dann wurde dein Auto nach EU-Recht zugelassen (glaub so ab um und bei 96 dürfte das bei fast allen der Fall sein) und muß eigentlich auch danach geprüft werden und somit müßte die ganze Felge abgedeckt sein! Ist absolut nich neu sondern eher n alter Hut, aber solange die TÜV-Prüfer das nich vernünftig durchziehen, isses den meisten halt egal. Kehrseite ist eben, daß im Zweifelsfall die Felgeneintragung inner Kontrolle nix wert ist!