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Re: Kleines Kennzeichen
Verfasst: Mo 17. Apr 2006, 19:20
von black-dolphin
kurze frage...ich hab in meinem brief als höchstkennzeichengröße 12cm höhe und 37cm breite eingetragen, da haben die doch keine chance sich rauszurden, oder? also die müssen ihn mir damit zulassen, richtig? mfg
Re: Kleines Kennzeichen
Verfasst: Mo 17. Apr 2006, 22:39
von Der_Bachelor
naja, wenn sie assig sind können sie z.b. auch wenn du nen us modell hast sagen du musst auf europäische stoßstangen umbauen. schon vorgekommen....
Re: Kleines Kennzeichen
Verfasst: Mo 17. Apr 2006, 22:52
von Waldbrand
Informationen zum Thema 'Kleine Kennzeichen'
Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem besonders 'kleinen' Kennzeichen geäußert, z. B. nach 'GG-A 1', nach einer engeren Schrift oder nach einem sogenannten 'US-Kennzeichen' (80er- oder Leichtkraftrad-kennzeichen).
Gemäß der StVZO, erläuternden Erlassen der zuständigen Ministerien und diverser Gerichtsentscheidungen dürfen zwei- und drei-stellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer, Engschrift und Leichtkraftradkennzeichen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die ein größeres Kennzeichen nicht geeignet ist, d. h. bei denen die vorgeschriebene oder vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle kein anderes Kennzeichen zulässt.
Die evtl. im Fahrzeugbrief angegebene Größe der vorhandenen Fläche reicht für die Zuteilung eines kleinen Kennzeichens nicht aus.
Es ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (in Westdeutschland nur TÜV/TÜH) zu bestätigen, dass die Anbringung normaler Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
'Unverhältnismäßig' wäre der Aufwand dann, wenn die Kosten eines Umbaus zur Anbringung eines normalen Kennzeichens in keiner Relation zum Zeitwert des Fahrzeuges stünden. Ist an der Rückseite des Fahrzeuges Platz für eine Kennzeichenhalterung, so ist der unverhältnismäße Aufwand i. d. R. nicht gegeben. D. h. es darf dann kein kleines Kennzeichen zugeteilt werden.
So sprichts der Gesetzgeber...
Re: Kleines Kennzeichen
Verfasst: Di 18. Apr 2006, 07:46
von black-dolphin
also irgendwie find ich den einen teil aus dem auszug nicht logisch, es steht da wenns im brief steht reichts net aus, aber andererseits steht da wenns ein tüv prüfer bestätigt reichts aus, wenns bei mir im brief eingetragen ist hats ja ein tüv prüfer bestätigt oder bin ich grad zu blöd um des richtig zu verstehen?
Re: Kleines Kennzeichen
Verfasst: Di 18. Apr 2006, 14:49
von Picmasta
[quote="Master_U"]*Offtopicmodusan*
Richtig so, man baut Motorrä]
Das such dir einen bekannten in Frankreich und lasse das Motorad auf seinem Namen in Frankreich zu
Gruß Pic