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Re: Blaues Standlicht
Verfasst: Mi 27. Aug 2003, 15:21
von Anonymous
Ja Stilllegung wahrscheinlich. Und dann wieder Nachuntersuchung etc. Ziemlich teuer. Laß es lieber. Bau dir lieber ein paar nette Dioden vorne ein die de per seperaten Schalter anschalten kannst und da noch ne Sicherung zwischen die de Verkehr ziehst und schon ist die ganze sache legal weil de die im Verkehr nicht anschalten kannst so wird übrigens auch Unterbodenbeleuchtung legal.
:-)
Re: Blaues Standlicht
Verfasst: Do 28. Aug 2003, 13:21
von noam
ubb wird nie legal!!!
oder hat einer von euch schon mal nen gutachtewn dafür gesehn wo das bruchverhalten, schplitterfestigkeit usw getestet wurde?
ich net
wenn mans so wie beschrieben macht bewegt man sich in ner rechtlichen Grauzone und es kommt auf die polizisten bzw gutachter an ob ihr nochmal ohne strafe davon kommt oder zahlen dürft
Re: Blaues Standlicht
Verfasst: Do 28. Aug 2003, 17:14
von Anonymous
Was heißt denn bei euch legal???
Das man damit nicht im öffentlichen Verkehr fahren darf ist ja jedem bekannt. Nur darf man sonst die Röhren nicht mal angebaut haben da diese ja auch während der Fahrt angeschaltet werden könnten. Ist auch ziemlich neu . Zumindest haben die Grünen das schon mal gefunden und nach ungelogen 1h haben die es dann begriffen dass ich die durch Sicherungen unterbrochen habe und nicht anschaltbar sind. Deshalb erlaubt.
Re: Blaues Standlicht
Verfasst: Do 28. Aug 2003, 18:07
von noam
ich sag ja: G R A U Z O N E
wenn se dich hätten drankriegen wollen dann hätten se sich auch auf die StVZO berufen könn und zwar auf den § der die Beleuchtungseinrichtungen regelt. Dieser besagt nämlich dass alle angebrachten Beleuchtungseinrichtungen funktionsfähig sein und den TÜV Richtlinien entsprechen müssen (weiß den genauen Wortlaut net mehr und bin zu faul nachzuschlagen). Im Umkehrschluss bedeutet dass das Polizeibeamte alle Beleuchtungseinrichtungen als einschlaltbar betrachten können bzw als eingeschaltet ansehen könn. Und wenn dies nicht möglich ist ist es halt neOrdnungswidrigkeit weil man eine angebrachte Beleuchtungseinrichtung nicht einschalten kann, dementsprechend nicht funktionstüchtig ist!
Da das aber nur ne Ordnungswidrigkeit ist und das Einschreiten dagegen im Ermessen der Beamten liegt, ham se sich sicher gedacht, weil se sich nicht sicher waren, obs nu legal ist oder nicht, weil wir uns in og GRAUZONE bewegen, schreiten sie nicht dagegen ein! Und somit ists noch lange nicht legal, nur weil zwei Polizisten das nciht erkannt haben. Analog dazu wäre ja ein Mord legal, nur weil die Polizei nicht in der Lage ist den Mörder zu ermitteln!!! Und das ist ja bekanntlich nicht so.
Aber da kann man noch lange drüber philosphieren.
Dabei fällt mir noch ein:
In einem Wald fällt ein Baum um aber niemand hat es gesehen oder gehört. Ist der Baum dann wirklich umgefallen? :shock: