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Re: An Polizei mit 20km/h vorbei... Nun Konsequenzen?

Verfasst: Do 13. Jul 2006, 17:53
von VeNoM
Master_U hat geschrieben:Nö, gibt auch mobile Blitzer! Hab ich erst letztens irgendwo wieder drüber gelesen. Auf irgend ner Autobahn (gottseidank nicht in meinem "Revier") blitzen sie dich während der Fahrt aus nem Zafira heraus!

@xtokillx

Da wird nix passieren.

mfg Alex

die halten dich dann aber sofort an das ist der Unterschied :)

Re: An Polizei mit 20km/h vorbei... Nun Konsequenzen?

Verfasst: Do 13. Jul 2006, 18:26
von DaPinky
ohne messung können die dir gar nix ach wenn die dir entgegenkommen und du fährst in der stadt 120....können die nix machen

Re: An Polizei mit 20km/h vorbei... Nun Konsequenzen?

Verfasst: Do 13. Jul 2006, 19:18
von bends
VeNoM hat geschrieben:die halten dich dann aber sofort an das ist der Unterschied :)
Nicht unbedingt...der besagte Zafira schießt normale Fotos hinten aus der Klappe, der befindet sich aber im Raum LWL...wir hier nehmen mit einem BMW Kombi vorlieb, der das gleiche kann. Dat Möhrchen hat den vor sich gehabt auf der Autobahn 46...und da kann man wirklich sagen, was für ne Kirmes und Diskobude, der Strobo hinten raus hörte gar nicht mehr auf, weil alle den überholen mussten ;)

Re: An Polizei mit 20km/h vorbei... Nun Konsequenzen?

Verfasst: Do 13. Jul 2006, 19:28
von VeNoM
DaPinky hat geschrieben:ohne messung können die dir gar nix ach wenn die dir entgegenkommen und du fährst in der stadt 120....können die nix machen

ausser die sind zu zweit ;) der Audi fahrer vor drei Jahren meinte das nämlich auch, dann verfolgte die Polizei den guten Kerl und der war erstmal seinen Führerschein ne Zeitlang los

Re: An Polizei mit 20km/h vorbei... Nun Konsequenzen?

Verfasst: Do 13. Jul 2006, 21:17
von Pümpel
Hi

Wenn eine Messung vorgenommen wurde dann wird er wohl was aufgebrummt bekommen! Wenn aber keine Messung vorliegt und er nicht einmal angehalten wurde, dann können die gar nichts machen!! Wenn doch was kommt sofort Widerspruch einlegen mit z. B. folgenden Begründungen.
  • Er war zu der Zeit gar nicht dort jemand anders ist gefahren dann die Herausgabe des Namen verweigern. Das geht ohne Prob! Sollte man aber nicht zu oft machen sonst darfste ein Fahrtenbuch Führen.
  • Würde ich fragen bei welcher Polizeischule denn die Ausbildung stattgefunden hat!? Und welcher der Polizisten dort mit der Fähigkeit ausgestattet wurde Radarmessungen mit Bloßem Auge durchzuführen!!

Ich würde mir da keine Gedanken machen und wie gesagt sollte doch was kommen auf jeden fall Widerspruch einlegen und wenn das nix bring ab zum Anwalt der Freut sich über so was ;)


Gruß Pümpel

Re: An Polizei mit 20km/h vorbei... Nun Konsequenzen?

Verfasst: Do 13. Jul 2006, 21:42
von .:AlTeNdOrFeR:.
Pümpel hat geschrieben:
  • Er war zu der Zeit gar nicht dort jemand anders ist gefahren dann die Herausgabe des Namen verweigern. Das geht ohne Prob! Sollte man aber nicht zu oft machen sonst darfste ein Fahrtenbuch Führen.
  • Würde ich fragen bei welcher Polizeischule denn die Ausbildung stattgefunden hat!? Und welcher der Polizisten dort mit der Fähigkeit ausgestattet wurde Radarmessungen mit Bloßem Auge durchzuführen!!
Warum sollte da was kommen? Die Herren haben einen Schwertransport überwacht, die haben was anderes zu tun als dann noch Messungen durchzuführen.

Und bei 20 km/h sollte er WENN es wirklich ne Messung war und er Post bekommt, einfach zahlen und gut is, bei 20km/h zu schnell gibt es keine Punkte, also abheften unter "Pech gehabt".

Bei der Version 1 von Pümpel, viel Spaß, dann darfste Fahrtenbuch führen...
Und da würd ich doch lieber die 35 Euro Verwarngeld zahlen.

Re: An Polizei mit 20km/h vorbei... Nun Konsequenzen?

Verfasst: Fr 14. Jul 2006, 16:13
von Pümpel
Wenn du mich Zitierst dann aber Richtig oder bist du von der Bildzeitung?

Ich habe Geschrieben "WENNeine Messung vorgenommen wurde" ich konnte doch nicht Ahnen das ich extra betonen muß das, das aber unwahrscheinlich ist! Ich dachte soweit könnte mann selber....

Was Punkt 1 angeht so zitierst du mich nur bzw. garnicht. Hab ich habe bereits gesagt das es passieren kann das du ein Fahrtenbuch führen musst aber auch das ist unwahrscheinlich!! Wenn das gefordert wird hast du zum wiederholten male verstöße begangen und dich damit rausgeredet du warst das nicht und du gibst die Daten desjenigen nicht herrausIch rede hier nicht von ein oder zwei mal!!
.:AlTeNdOrFeR:. hat geschrieben:Bei der Version 1 von Pümpel, viel Spaß, dann darfste Fahrtenbuch führen...
Und da würd ich doch lieber die 35 Euro Verwarngeld zahlen.

Wenn er seinen Führerschein noch auf Probe hat reicht das für eine Nachschulung und das kostet deutlich mehr als 35 Euro

Gruß Pümpel

PS Lesen kannst du ja! Jetzt mußt du nur noch lernen zu Zitieren

Re: An Polizei mit 20km/h vorbei... Nun Konsequenzen?

Verfasst: Fr 14. Jul 2006, 17:19
von .:AlTeNdOrFeR:.
was hast du denn? hab doch den kompletten Text zitiert und nur nochma drunter geschrieben...

Und mal ganz nebenbei:
35Euro Verwarnungsgeld führen NICHT zu einer Nachschulung!
Deswegen heißt es doch VERWARNUNGSGELD!!


Das wird Sie voraussichtlich 35 Euro kosten.
Es handelt sich dabei nur um ein Verwarnungsgeld.
Punkte oder ein Fahrverbot drohen hier nicht.
Zusätzliche Konsequenzen wegen der Probezeit
gibt es auch nicht.
Das stammt von http://www.bussgeldkataloge.de/