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Re: BB-von MHC eingetragen=>Polizei=>Mängelkarte=> und jetzt?

Verfasst: Mo 17. Jul 2006, 18:01
von Mindtrick
Waldbrand hat geschrieben:Fernlicht hat niemand zu interessiern, das is nich pflicht!

das is quatsch, mir hat der tüver erzählt, das wenn ich einen unfall bei nacht habe und ich ihn bei vollem fernlicht, also ohne bösen blick, hätte verhindern können, bekomme ich die gesamte schuld

Re: BB-von MHC eingetragen=>Polizei=>Mängelkarte=> und jetzt?

Verfasst: Mo 17. Jul 2006, 18:17
von SPEEDCORE-HEIZER
Mindtrick hat geschrieben:das is quatsch, mir hat der tüver erzählt, das wenn ich einen unfall bei nacht habe und ich ihn bei vollem fernlicht, also ohne bösen blick, hätte verhindern können, bekomme ich die gesamte schuld
blabla ....was soll denn daran mittels Fernlicht verhindert werden? :confused: Und selbst MIT bösem Blick hab ich immer noch GENUG Fernlicht, das ich einen anderen Verkehrsteilnehmer "warnen" könnte.
Aber bei vielen nutzt weder Fernlicht, noch irgend 'n Leuchtfeuer .....Also ich sehe in dieser Ausage nichts anderes wie ne Fadenscheinige Ausrede.

Re: BB-von MHC eingetragen=>Polizei=>Mängelkarte=> und jetzt?

Verfasst: Mo 17. Jul 2006, 18:18
von ruffy05
wenn der tüv sagt NEIN dann ist das aber halt so :(

Re: BB-von MHC eingetragen=>Polizei=>Mängelkarte=> und jetzt?

Verfasst: Mo 17. Jul 2006, 18:27
von Iceman
Da ist das Problem aber das der eine Tüv sagt ja und der anderen nein..und nu, welcher ist verbindlich..?

Re: BB-von MHC eingetragen=>Polizei=>Mängelkarte=> und jetzt?

Verfasst: Mo 17. Jul 2006, 18:35
von black-dolphin
keiner, von denen darf ja jeder sagen/machen was er will, aufn deckel bekommen nur die wenigsten von denen

Re: BB-von MHC eingetragen=>Polizei=>Mängelkarte=> und jetzt?

Verfasst: Mo 17. Jul 2006, 18:55
von Fummy
Mein Tüvler hat mir auch gesagt das Fernlicht keine Pflicht ist!!! Weil ich ihn extra nochmal gefragt habe ob er mir nochmal so ne Haube eintragen würde!

Gruß

Re: BB-von MHC eingetragen=>Polizei=>Mängelkarte=> und jetzt?

Verfasst: Mo 17. Jul 2006, 20:03
von Shaft
§50 (5) StVZO
Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt
  1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm³,
  2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm³,
  3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.

Heißt für mich, das das Fernlicht Pflicht ist. Somit müsste man wohl ein entsprechenden Test beim TÜV machen, ob diese Werte noch eingehalten werden. Evtl. mal bei MHC nachfragen, ob er sowas schonmal gemacht hat.

Re: BB-von MHC eingetragen=>Polizei=>Mängelkarte=> und jetzt?

Verfasst: Mo 17. Jul 2006, 20:34
von Waldbrand
Fernlicht muss nicht vorhanden sein :)

Aaaallerdings: Was Serienmäßig angebaut ist muss funktionieren. Hier kommt das Eintragen vom BB zu tage, der TÜV befreit dich sozusagen davon, dass 100% vom Fernlicht zusätzlich sichtbar sind.

Es zwingt dich ja auch niemand dazu, mit Fernlicht zu fahren... :)

Aber es stimmt schon "im ermessen des TÜV-Prüfers"

Re: BB-von MHC eingetragen=>Polizei=>Mängelkarte=> und jetzt?

Verfasst: Mo 17. Jul 2006, 20:43
von Tigradriver82
ja ist der BB eingetragen oder nicht? ich verstehs nicht ganz

Re: BB-von MHC eingetragen=>Polizei=>Mängelkarte=> und jetzt?

Verfasst: Mo 17. Jul 2006, 21:26
von ruffy05
[quote="Waldbrand"]Fernlicht muss nicht vorhanden sein :)

Aaaallerdings: Was Serienm&#228]



zeig mir einen wo es nicht serienmäßig eingebaut ist! aber ich wette das mit den angel eyes locker die werte eingehalten werden ! verstehe net warum kein hersteller versucht eine abe drauf zu kriegen ;)