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Re: Leichter Crash, wat nu?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 18:17
von TurboMarc
corsa666 hat geschrieben:Hm vielleicht solltest nicht immer von dir auf andere schlie&#223]vereidigt[/B], d.h. er hat in allen Fällen unparteiisch zu handeln und tut dies auch, deswegen ist er auch rechtlich anerkannt und zugelassen!!

Ich finds recht erbärmlich zuerst nen Schaden zu produzieren und dann wg. der Folgen rumzumaulen oder rumzudiskutieren. Das passiert jedem mal, da muß man durch, das Verfahren is für jeden dasselbe. :rolleyes:

Nennen Dich Deine Freunde zufällig "Träumer" oder nimmst Du ab und an mal irgendwas ? :D ;) :p ...aber ist ja schön, dass Du noch an das Gute im Menschen glaubst...

Re: Leichter Crash, wat nu?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 18:28
von noam
was macht denn die polizei an der unfallstelle außer dem personalienaustausch bei leichten blechschäden???

ihr seid aber alles experten hier *kopfschüttel*

was hat es mit der unfallschuld zu tun ob der gegnerische pkw versichert is? -> nix
bei klarem unfallhergang und einigkeit darüber is die polizei sowas von überflüssig wie nur was. kostet immer nur geld... zumindest bei mir!

wenn die leute zu unselbständig sind um den anderen nachm namen zu fragen und sich das kennzeichen zu notieren tun se mir einfach leid

gerade als unfallverursacher kanns doch nur recht sein

die polizei sind keine sachverständigen für schadensregulierung. das ist reines zivilrecht und fällt damit nicht im geringsten ins ausgabengebiet der polizei...

aber wie hier im forum so üblich reißen immer die die klappe groß auf die keinen schimmer haben.


und wenn er eine ungerechtfertigte schadensersatzforderung stellt schalte deine versicherung ein mit einem hinweis darauf und die werden sich dem annehmen...

Re: Leichter Crash, wat nu?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 19:44
von TurboMarc
noam hat geschrieben:was macht denn die polizei an der unfallstelle außer dem personalienaustausch bei leichten blechschäden???

ihr seid aber alles experten hier *kopfschüttel*

was hat es mit der unfallschuld zu tun ob der gegnerische pkw versichert is? -> nix
bei klarem unfallhergang und einigkeit darüber is die polizei sowas von überflüssig wie nur was. kostet immer nur geld... zumindest bei mir!

wenn die leute zu unselbständig sind um den anderen nachm namen zu fragen und sich das kennzeichen zu notieren tun se mir einfach leid

gerade als unfallverursacher kanns doch nur recht sein

die polizei sind keine sachverständigen für schadensregulierung. das ist reines zivilrecht und fällt damit nicht im geringsten ins ausgabengebiet der polizei...

aber wie hier im forum so üblich reißen immer die die klappe groß auf die keinen schimmer haben.


und wenn er eine ungerechtfertigte schadensersatzforderung stellt schalte deine versicherung ein mit einem hinweis darauf und die werden sich dem annehmen...

Endlich mal ein vernünftiger Kommentar...sah das nämlich genauso, wenn er keine Polizei will, ok!

Re: Leichter Crash, wat nu?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 21:04
von WDCdafbe
Corsa16V99 hat geschrieben:Ich find witzig!
Mehr Beiträge von der Art und ich lach mich untern Tisch!
Herzlichen Dank an Corsa666, Hiermit verleihe ich Dir den Preis für die "BESTEN Beiträge aus dem ganzen Forum!"
Danke und weiter so! :D
Bild BildBild


... ja neeee is klar .........................


MFG andy

Re: Leichter Crash, wat nu?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 22:11
von BlackCat
im Zweifelsfall => Polizei. Da es hier aber recht eindeutig ist, hätte die Polizei wahrscheinlich noch 50 EUR und 3 Punkte wegen Mißachtung der Vorfahrt aufgedrückt.
Ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich, dass der Geschädigte einen Gutachter persönlich kennt und da "mehr Kohle" rausholen will. Den Gutachter musst du bzw. deine Versicherung aber in jedem Fall bezahlen, wenn er ihn in Anspruch nimmt. Das ist leider sein (gutes) Recht. Da musst du jetzt halt durch. Sobald die Schadenssumme auffallend hoch ist, kannst du immer noch die Rechnung und Schadensaufstellung vom Gegner anfordern bzw. deine Versicherung wird dann evt. sogar einen Gegengutachter schicken, denn sie will ja auch möglichst wenig bezahlen. Dürfte aber nur bei größeren Schäden so sein. Davon abgesehen hat man bei jeder Versicherung innerhalb ein paar Monaten nach Schadenregulierung die Möglichkeit die Schadenssumme zurückzubezahlen und man erhält dann wieder seinen ursprünglichen Schadenfreiheitsrabatt ohne Höherstufung.

Re: Leichter Crash, wat nu?

Verfasst: Mi 13. Sep 2006, 00:17
von noam
Corsa16V99 hat geschrieben:Ich find witzig!
Mehr Beiträge von der Art und ich lach mich untern Tisch!
Herzlichen Dank an Corsa666, Hiermit verleihe ich Dir den Preis für die "BESTEN Beiträge aus dem ganzen Forum!"
Danke und weiter so! :D

im prinzip hat er allerdings recht

Re: Leichter Crash, wat nu?

Verfasst: Mi 13. Sep 2006, 09:21
von llcoolja
Also ich hab mit meinem alten Fiesta nen 5er gebumst und da war auch kein wenn oder kein aber.....Gutachten wurde bezahlt Leihwagen wurde bezahlt und der Totalschaden am BMW auch. War ein 93 Bj. Kombi mit unendlich km und der sollte noch 4.500€ wert sein?
An meinem Fiesta waren knapp 1000€ reparatur und habs zuhause für 100 € gemacht

Ein Sachverständiger ist nich immer fair. Vor allem wenn es ein bekannter ist. Er hat seine toleranzwerte die er dann auf jeden fall voll ausschöpfen wird.

Re: Leichter Crash, wat nu?

Verfasst: Mi 13. Sep 2006, 09:42
von TurboMarc
BlackCat hat geschrieben:im Zweifelsfall => Polizei. Da es hier aber recht eindeutig ist, hätte die Polizei wahrscheinlich noch 50 EUR und 3 Punkte wegen Mißachtung der Vorfahrt aufgedrückt.
Ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich, dass der Geschädigte einen Gutachter persönlich kennt und da "mehr Kohle" rausholen will. Den Gutachter musst du bzw. deine Versicherung aber in jedem Fall bezahlen, wenn er ihn in Anspruch nimmt. Das ist leider sein (gutes) Recht. Da musst du jetzt halt durch. Sobald die Schadenssumme auffallend hoch ist, kannst du immer noch die Rechnung und Schadensaufstellung vom Gegner anfordern bzw. deine Versicherung wird dann evt. sogar einen Gegengutachter schicken, denn sie will ja auch möglichst wenig bezahlen. Dürfte aber nur bei größeren Schäden so sein. Davon abgesehen hat man bei jeder Versicherung innerhalb ein paar Monaten nach Schadenregulierung die Möglichkeit die Schadenssumme zurückzubezahlen und man erhält dann wieder seinen ursprünglichen Schadenfreiheitsrabatt ohne Höherstufung.

DANKE!!! Solche Infos hatte ich mir ursprünglich erhofft, kann von mir aus jetzt geschlossen werden!