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Re: Corsa B 4x4 Rallye

Verfasst: Mi 20. Sep 2006, 17:26
von Red_Devil
Fast Freddy hat geschrieben: @ Red_Devil

"X track 6spd H pattern transmission" (http://www.xtrac.com/)
Also nix orginales von GM.

Ach jetzt. jetzt les ich das auch... ok, mit dem X Track ist wahrscheinlich keine hohe Verlustleistung durch den Antrieb vorhanden...

Ich finde die Einzelradaufhängung an der HA richtig geil... da sollte man hierzulande viel mehr Möglichkeiten haben...

Re: Corsa B 4x4 Rallye

Verfasst: Mi 27. Sep 2006, 17:49
von Tigra V6 X30XE
wieder Mal die verrückten Engländer..... die machen einfach nur krasse Motorumbauten + Antriebsumbauten. Aber Respekt vor der Leistungsausbeute des 2.0-Liters..... und dann am besten so machen wie der Corsa-A hier aus dem Ruhrpott mit den 2 Turbomotoren: In England zulassen und den Wagen wieder dann mit englichen Kennzeichen "importieren" und schon darf er auf deutschen Strassen fahren - das ist ja (leider) noch eine Gesetzeslücke, die hoffentlich bald geschlossen wird.

Re: Corsa B 4x4 Rallye

Verfasst: Mi 27. Sep 2006, 23:26
von RedBull
wie isn das eig wenn man den in england zulässt. muss man da hier steuern zahlen?

Re: Corsa B 4x4 Rallye

Verfasst: Fr 29. Sep 2006, 14:40
von Fast Freddy
RedBull hat geschrieben:wie isn das eig wenn man den in england zulässt. muss man da hier steuern zahlen?
Kraftfahrzeugsteuer ist die Steuer, die ein Fahrzeughalter in Deutschland bezahlen muss unter anderem für
- das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG)
- das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG).

Unter den Begriff Fahrzeug fallen alle Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (§ 2 Abs. 1 KraftStG). Ein Fahrzeug ist ein inländisches Fahrzeug, wenn es unter die im Inland maßgebenden Vorschriften über das Zulassungsverfahren fällt (§ 2 Abs. 3 KraftStG). Ein Fahrzeug ist ein ausländisches Fahrzeug, wenn es im Zulassungsverfahren eines anderen Staates zugelassen ist (§ 2 Abs. 4 KraftStG).

Von der Kraftfahrzeugsteuer sind unter anderem befreit:
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum
vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu
einem Jahr (§ 3 Nr. 13 KraftStG).

Also wenn du dein Auto in England zulässt und dann mit dem Auto dann länger als ein Jahr in Deutschland fährst dann musst du auch in Deutschland Steuern bezahlen (zu mindest in der Theorie). In der Praxis wird das aber kaum jemand kontrollieren können.

Damit sollte deine Frage beantwortet sein...

EDIT:
Ach so wenn du ein Auto in England zulässt wollen die natürlich auch Steuern haben...