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Re: umbau trotz leasing!

Verfasst: Di 14. Nov 2006, 12:29
von mibo
Stef hat geschrieben:Es gibt da seit vielen vielen Jahren eine ganz tolle Erfindung...
die Interessantere Frage ist, ob du den Fahrzeugbrief bekommst um die Änderungen Eintragen zu lassen...

er muß dann nur den foh drauf hinweisen das dieser den fahrzeugbrief zur zulassungstelle schicken soll... so wars damals bei mir und da hat keiner was gesagt :unsure:

Re: umbau trotz leasing!

Verfasst: Mi 15. Nov 2006, 17:55
von Kons-Ti
naja, eigentlich darf man an einem geleasten auto nix verändern... da ja nicht sicher ist ob man das auto nach ablauf des vertages behält, bei einem finanzierten wäre das kein problem... und es "heimlich" zu machen, um es später wieder zurück zu rüsten ist ja auch nicht so einfach,d er wagen muß ja auch zur inspektion...
aber im prinzip müßte das doch auch in deinem vertrag stehen...

Re: umbau trotz leasing!

Verfasst: Mi 15. Nov 2006, 19:23
von Triple-T
... das muss dann aber im Vertrag stehen, dass Du nix verändern darfst. Meines Erachtens, bist Du lediglich dazu verpflichtet, das Fahrzeug nach Ablauf des Vertrages wieder im Originalzustand abzugeben...

Re: umbau trotz leasing!

Verfasst: Mi 15. Nov 2006, 21:37
von Rock´n´Opel
Also so weit ich weiss, darf man im Prinzip garnix machen.

Demnach kannst du nur Sachen mit ABE oder die nicht eingetragen werden müssen machen und dann wieder rückrüsten, so dasses keiner mitkriegt. Oder halt die Sachen ohne Eintragung fahrn, wenn du das so machen willst.