Andimateur hat geschrieben:http://forum.corsa-tigra.de/showthread.php?t=54802
schöner geht es natürlich immer mit einer GSI Front die schon die passenden Aussparungen hat...
- NSW dürfen nicht angehen ohne das das normale Licht an ist
nur einmal zum richtigstellen, du hast damit ja eigendlich schon fast recht, nur was bedeutet bei dir "normales Licht", damit meinst du wohl das Abblendlicht/Fahrlicht.
Nebelscheinwerfer dürfen nur mit einer anderen Lichtquelle (z.B. Standlicht und/oder Abblendlicht) geschaltet werden, das hängt vom Einbauort der Nebelscheinwerfer ab.
Ist der Nebelscheinwerfer weniger als 400mm von der Fahrzeugaußenkante entfernt, so darf dieser als Begrenzungsleuchte mit dem Standlicht leuchten.
Ist der Nebelscheinwerfer aber mehr las 401mm von der Fahrzeugaußenkante entfernt eingebaut darf der Nebelscheinwerfer nur angehen wenn das ABblendlicht/Fahrlicht an ist, wird das Abblendlicht ausgeschaltet muss der Nebelscheinwerfer ausgehen.
Ein kleines Hoch auf die GSI-Fronten - da darf man (aber auch frau) mit eingeschaltetem Standlicht und Nebelscheinerfern rumfahren.
Will auch eine GSI-Front :dribble: