Seite 2 von 4

Re: nx system eintragen lassen!?

Verfasst: Di 21. Nov 2006, 18:50
von Mono
&quot hat geschrieben:
Freistellungen:
Die Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationlae Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen) gelten unter anderem nicht

- für die Beförderung von Kraftststoffbehältern und Gasen in Beförderungsmitteln, wenn der Kraftstoff zum Antrieb und Betrieb dieses Beförderungsmittel dient.

- ...

Befreiung bedeutet dabei, dass zB keine Warntafeln und Placards am Fahrzeug anzubringen sind, der Fahrer keine Fahrerschulung für Gefahrgut nachzuweisen hat, das Fahrzeug nicht für Gefahrgutbeförderung ausgelegt sein muss und auf ein Beförderungspapier verzichtet werden kann.

Belüftung von Fahrzeugen, in denen Gase befördert werden:
Werden Gasflaschen in geschlossenen (= gedeckten) Fahrzeugen befördert, müssen diese eine ausreichende Belüftung aufweisen.

Vll hilft es ja weiter :confused:

Re: nx system eintragen lassen!?

Verfasst: Di 21. Nov 2006, 22:03
von ch_wagner
Lachgas ist Betäubungsmittel... soviel dazu.
Legal eintragen :wallbash: :thumbdown:
Vielleicht werden die Magnetventile und der ganze Schlauchkram eingetragen, aber sicher nicht die Flasche.

Re: nx system eintragen lassen!?

Verfasst: Di 21. Nov 2006, 22:10
von Corsa-B
Du brauchst die Anlage nicht eintragen lassen, da sie ja keine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr hat, wenn du die Flasche nicht im Auto hast.
Damit kann man die Anlage nicht verwenden und sie hat dadurch keinen Nutzen.
Damit brauch sie nicht eingetragen werden. (Oder werden Schmutzfänger, Wunderbäume, usw :rolleyes: eingetragen?)

Sobald sich die Flasche im Auto befindet wird es erst illegal!!!!
Verstoß gegen das Gesetz, was Mono da hingeschrieben hatte, nicht eingetragene Leistungssteigerung, usw.

PS: Das sind keine Infos vom Kumpel seinen Kumpel, was dessen Kumpel gesagt hat, sondern von der Dekra, die sich auf meine Anfrage hin in der Richtung mal Schlau gemacht hat.


Es gibt auch eine Firma in Deutschland, die es versuchen, legal eintragen zu lassen, die Arbeiten aber schon länger dran und bei den Gesetzen kann es auch noch eine Weile dauern.

Re: nx system eintragen lassen!?

Verfasst: Di 21. Nov 2006, 22:17
von Waldbrand
Hilfe, eine Gasflasche im Auto, achherrjeee.... :D :D :D :D

Schonmal was von Autogas gehört??

Wenn Dir 30L nicht zu viel Lachgas sind, kann ich Dir ja mal n Angebot für ne Gasflasche mit E-Prüfzeichen machen lassen :D

Re: nx system eintragen lassen!?

Verfasst: Mi 22. Nov 2006, 06:45
von ShoG
ch_wagner mechanisches lachgas oder wie des heist ist kein betäubungsmittel...mal so nebenher ;)

Re: nx system eintragen lassen!?

Verfasst: Mi 22. Nov 2006, 09:27
von Corsa-B
Waldbrand hat geschrieben:Hilfe, eine Gasflasche im Auto, achherrjeee.... :D :D :D :D

Schonmal was von Autogas gehört??

Wenn Dir 30L nicht zu viel Lachgas sind, kann ich Dir ja mal n Angebot für ne Gasflasche mit E-Prüfzeichen machen lassen :D


Falls du mich meinst, ich kann dir Autogastanks bis 180 Liter mit E-Prüfzeichen versorgen :D
Autogas kenn ich, hab jeden Tag damit zu tun ;)

Re: nx system eintragen lassen!?

Verfasst: Mi 22. Nov 2006, 12:39
von The Alchemist
Corsa-B hat geschrieben:Falls du mich meinst, ich kann dir Autogastanks bis 180 Liter mit E-Prüfzeichen versorgen :D
Autogas kenn ich, hab jeden Tag damit zu tun ;)

Jehaaaaaaaa! einmal Hamburg und zurück mitm finger aufm knopf... :dribble: ...und Motorwechsel spätestens in Hamburg... :p

Es sollte auch kein Problem sein, die Flasche im Auto zu führen, solange die leer ist. und ich würde net sagen, das eine nicht befüllte Anlage eintragungspflichtig ist, sie bewirkt nichts, sie ist einfach nur da.

mfg. Flo

Re: nx system eintragen lassen!?

Verfasst: Mi 22. Nov 2006, 12:51
von frankausdd
The Alchemist hat geschrieben:Jehaaaaaaaa! einmal Hamburg und zurück mitm finger aufm knopf... :dribble: ...und Motorwechsel spätestens in Hamburg... :p

Es sollte auch kein Problem sein, die Flasche im Auto zu führen, solange die leer ist. und ich würde net sagen, das eine nicht befüllte Anlage eintragungspflichtig ist, sie bewirkt nichts, sie ist einfach nur da.

mfg. Flo

so leute, wenn ihr eine solche anlage verbaut, und selbst wenn die flasche leer ist, dann wäre die anlage grundsätzlich einsatzbereit! du darfst dir nicht mal ne ubb drunter bauen, selbst wenn der quatsch nicht funktioniert. denn was am auto ist muss funktioniernen und wenn es dann funktioniert muss es den gesetzen entsprechen.
ausserdem sind die gasflaschen bestimmt im gegensatz zu autogastanks nicht weiter geprüft worden für einen evtl. transport und bei feuer und so! wäre echt mal interessant, ob es dennoch eine möglichkiet gäbe die sache eintragen zu lassen.

gruss frank

Re: nx system eintragen lassen!?

Verfasst: Mi 22. Nov 2006, 13:05
von Mono
The Alchemist hat geschrieben:Es sollte auch kein Problem sein, die Flasche im Auto zu führen, solange die leer ist.

Die Flasche kann auch voll sein. Solange die Schutzkappe über dem Ventil ist. Folge die Flasche kann mit Kappe nicht angeschlossen werden ;)

Re: nx system eintragen lassen!?

Verfasst: Mi 22. Nov 2006, 13:14
von fensterwischer
frankausdd hat geschrieben:ausserdem sind die gasflaschen bestimmt im gegensatz zu autogastanks nicht weiter geprüft worden für einen evtl. transport und bei feuer und so!


die nx flaschen unterliegen auch kontrollen und sind natürlich geprüft