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Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 12:04
von Noreia
player83 hat geschrieben:Das ist klar. Und auf den Chef intensiv einreden? Geht ja um die Zukunft...

10-Mann-Betrieb, keine Chance, er braucht mich...

Wenn es keine Pflicht für ihn ist hat es sich erledigt, dann muss ich eben hoffen, dass ich im Januar ne Chance bekomm...

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 12:40
von Tigramieze
Oh, da scheint noch jemand Steuerfachangestellte zu sein?! ;-) Willkommen im Club...

Ganz klar: Nein. Er ist nicht verpflichtet dich von der Arbeit freizustellen, da du ja deine gesamte Arbeitskraft, unabhängig was du später machst, dem derzeitigen Unternehmen zur Verfügung zu stellen hast.

Wenn du noch Urlaubsanspruch hast und ihn nicht nehmen kannst/darfst sieht es so aus, dass er ihn dir trotzdem gewähren muss-es sei denn, die berufliche Lage des Unternehmens verhindert dies zwingend. Ist reine Auslegungssache ob das so ist oder nicht- leider.

Ansonsten Krankenschein, so wie es 95% derer machen, die nicht übernommen werden oder schon ne Kündigung in der Hand haben.

LG, Sandra

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 12:45
von Noreia
Tigramieze hat geschrieben:Oh, da scheint noch jemand Steuerfachangestellte zu sein?! ;-) Willkommen im Club...

Ganz klar: Nein. Er ist nicht verpflichtet dich von der Arbeit freizustellen, da du ja deine gesamte Arbeitskraft, unabhängig was du später machst, dem derzeitigen Unternehmen zur Verfügung zu stellen hast.

Wenn du noch Urlaubsanspruch hast und ihn nicht nehmen kannst/darfst sieht es so aus, dass er ihn dir trotzdem gewähren muss-es sei denn, die berufliche Lage des Unternehmens verhindert dies zwingend. Ist reine Auslegungssache ob das so ist oder nicht- leider.

Ansonsten Krankenschein, so wie es 95% derer machen, die nicht übernommen werden oder schon ne Kündigung in der Hand haben.

LG, Sandra

nee, Kauffrau für Bürokommunikation ;)

also einfach hängen lassen, Krankenschein sonstiges, mach ich nicht, ich will hier noch nen gutes Zeugnis bekommen und mich nicht mit meinem Chef (und eben auch Vermieter... ) anlegen...

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 12:58
von Tigramieze
Noreia hat geschrieben:nee, Kauffrau für Bürokommunikation ;)

also einfach hängen lassen, Krankenschein sonstiges, mach ich nicht, ich will hier noch nen gutes Zeugnis bekommen und mich nicht mit meinem Chef (und eben auch Vermieter... ) anlegen...

Verständlich... Aber so isses ja auch kein produktives Arbeiten für die Firma.... Sollte dein Chef als Unternehmer ja eigentlich wissen...

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 13:39
von player83
Zudem weiss ich nicht, wie das bei euch in Deutschland aussieht, aber mit dem Zeugnis ist das so eine Sache. Man darf nicht schlecht über den Arbeitnehmer schreiben. Der kann das Anklagen und bekommt recht. Jemand mit schlechtem Zeugnis bekommt kaum noch einen Job. Zumindest in ca. 99% der Fälle in der Schweiz ist das so.
Zudem darf er dir wegen einem Krankenschein kein schlechtes Zeugnis schreiben. Du muss das Zegnis nicht annehmen und kannst es anfechten.
Ich verstehe das, dass man nicht Krank melden möchte. Hab ich selbst auch noch nie gemacht. Aber wenn es um meine Zukunft gehen würde, ich eh nicht bleiben will oder kann, würde ich es wohl so machen. Wenn er eh nicht mit sich reden lassen will, hast du ja sonst so oder so keine Chance. Weil bis Januar ist es noch eine lange Zeit.
Nunja, egal was du machst, ich kann dich verstehen. Drücke dir die Daumen das es trotzdem klappt.

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 13:50
von Noreia
also krank machen scheidet ganz klar aus. Ich bekomme eine Anwesenheitsprämie, wenn ich mich krank melde gehen mir 100 Euro flöten, auf das Geld kann ich derzeit nicht verzichten.
Und wegen einem Krankenschein kann man mir sicher nix, aber wegen Krankmachen mit Ankündigung... das ist im Normalfall ein Grund für ne fristlose Kündigung..

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 13:57
von dilla
Hol dir nen Termin bei einem entsprechenden Fachanwalt und man wird dich sicher gut beraten. Kostet auch nicht sonderlich viel. :)

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 14:13
von corsa666
Jetzt verstrickt euch doch nicht in dumme Arbeitsrechtdiskussionen. :rolleyes: Fakt is, daß der jetzige Arbeitgeber sich einen Dreck drum kümmern muß oder sollte, ob irgendwer nen neuen Job will und n Bewerbungsgespräch hat. Das ist auch keine "mangelnde Fairness", denn er bezahlt dafür jeden Monat voll und pünktlich, also hat ein Arbeitgeber auch im Gegenzug das Recht, die volle Arbeitsleistung eines ausgeschlafenen und pünktlichen Mitarbeiters zu erhalten. Punkt und aus. In der BRD weiß immer jeder faule Stinksack 100% über seine Rechte bescheid, aber von Pflichten eines Arbeitnehmers haben anscheinend die wenigsten mal was gehört. Da wird sobald mal ein Furz quer im ***** hängt sofort nachm Anwalt geschrien. Vor allem bei "jüngeren Leuten" anscheinend sehr beliebt, sone Einstellung. Was lerntn man heute in der Schule? :confused:


@Noreia:
Hast schonmal den Hörer jetz in die Hand genommen und mit den Leuten geredet wg. Terminverschiebung?? Jeder vernünftige Arbeitgeber zeigt Verständnis für eine solche Situation, im Gegenteil, dein Pflichtbewußtsein gegenüber deiner jetzigen Anstellung macht beim neuen potentiellen Arbeitgeber einen positiven Eindruck, wenn er ein wenig Hirn hat!

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 14:22
von Noreia
@Noreia:
Hast schonmal den Hörer jetz in die Hand genommen und mit den Leuten geredet wg. Terminverschiebung?? Jeder vernünftige Arbeitgeber zeigt Verständnis für eine solche Situation, im Gegenteil, dein Pflichtbewußtsein gegenüber deiner jetzigen Anstellung macht beim neuen potentiellen Arbeitgeber einen positiven Eindruck, wenn er ein wenig Hirn hat!

Ja klar, hab das gestern direkt gemacht... aber es ist halt ne Stelle, die im Internet inseriert ist, wo sich viele bewerben und am Freitag is da großer Bewerbertag... die Chance, dass die Stelle an einen der Bewerber von Freitag vergeben wird ist also mit Sicherheit nicht gering... :no:

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 14:45
von corsa666
:unsure: Hmm, is halt jetz so. Sausen lassen, woanders bewerben. Jobs für gute Leute gibtz wie Sand am Meer.