Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

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corsa666

Re: Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

Beitrag von corsa666 »

ice tiger hat geschrieben:ja? also das fänd ich ja dreist...kann mich doch keiner zwingen nach nem unfall ne neue kiste anzumelden...
sollte doch meine sache sein, ob ich mir danach ein neues auto kaufe oder nicht? den nutzungsausfall hab ich so oder so...

mfg
Entweder Anmeldebescheinigung der Neuanschaffung oder Rechnung der Leihwagenfirma, ca. 30 EUR/Tag stehen dir in der "Corsa"-Klasse nach nem Totalschaden für max. 14 Tage zu.

Wenn du beides nicht hast, isses ja klar, daß die nix zahlen. Dann entsteht dir ja offensichtlich kein tatsächlicher Nachteil und du bist in deiner Mobilität nicht eingeschränkt, weil du mit deiner geschrotteten Karre einfach weiterfährst. Du kannst ja nicht Geld für ein Ereignis geltend machen, was so nicht eingetroffen ist.
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ice tiger
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Re: Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

Beitrag von ice tiger »

und wenn ich das auto meines bruders nehmen kann, oder meiner eltern, oder von nem kumpel? dann enstehen ja irgendwo nutzungsausfälle...
ja klar nicht bei mir selber....aber dreist find ich 's schon...

naja...das wären 420€ der nutzungausfall für 14 tage...das macht den bock nur bedingt fett...
würd ich halt meine winterkiste mal kurz anmelden oder die sommerkiste von nem kumpel.^^

mfg
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Griffar

Re: Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

Beitrag von Griffar »

Pöni hat geschrieben:Also für 2300 solltest aber schon was finden. Er muss ja nicht gemacht sein. Kannst ja alle Teile vom alten nehmen.
naja 2300 ist der zeitwert und 150€ ziehen die als restwert ab....das autohaus würde ihn für 150€ in zahlung nehmen nur haben die keine fahrzeuge in meiner preisklasse welche interessant wären
mein corsa war ziemlich serie.....ich hätte zwar schon gern wieder nen corsa aber es sieht recht leer aus derzeit auf dem markt....
corsa666 hat geschrieben: Entweder Anmeldebescheinigung der Neuanschaffung oder Rechnung der Leihwagenfirma, ca. 30 EUR/Tag stehen dir in der "Corsa"-Klasse nach nem Totalschaden für max. 14 Tage zu.

Wenn du beides nicht hast, isses ja klar, daß die nix zahlen. Dann entsteht dir ja offensichtlich kein tatsächlicher Nachteil und du bist in deiner Mobilität nicht eingeschränkt, weil du mit deiner geschrotteten Karre einfach weiterfährst. Du kannst ja nicht Geld für ein Ereignis geltend machen, was so nicht eingetroffen ist.
ja das hab ich so auch gehört das man das nur gezahlt bekommt wenn man sich ein anderes fahrzeug kauft...der gutachter hat die wiederbeschaffungszeit auf 10 tage festgesetzt und die ausfallsumme wären wohl 23€ pro Tag also 230€....

Ändert aber nichts an der Tatsache das es ganz schön dreist ist das ich mir unbedingt ein fahrzeug kaufen muss.....laut meines Gutachtens ist mein fahrzeug (Grund die defekte Heckleuchte) nicht verkehrstüchtig...also ist es dreist das man keine ausfallentschädigung bekommt wenn man sein fahrzeug nicht im verkehr so betreiben darf....oder es vielleicht abmelden will...

wielang hat man denn zeit sich ein anderes fahrzeug zu kaufen
?
nun weiss ich aber nicht wenn ich mir ein fahrzeug unter dem preis des schadenswertes kaufe (so erstmal übergangsweise...) bekomme ich die volle schadenssumme und die ausfallzeit für die wiederbeschaffung vergütet?
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Fasemann
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Re: Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

Beitrag von Fasemann »

stell es einfach 10 tage in die Werkstatt( des vertrauens), warten auf Teile.....kann so laaaange dauern :whistling: :whistling:
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