Seite 2 von 2

Re: polizeikontrolle

Verfasst: Do 15. Mär 2007, 17:29
von chaot1091
markus070180 hat geschrieben:Zuschlag sowieso. Aber sofort bezahlt wird NIX. Das ist in anderen Ländern evtl noch so, aber in Deutschland defenitiv nicht ! ;)

In Deutschland ist das eine OWI ( Ordnungswiedrichkeit) und dieser folgt dann auf dem Postweg zu dir nach Hause ein Bescheid von der zuständigen Stadt / Behörde wo dann der zu Zahlende Betrag drinn steht. ;)
snoopy1202 hat geschrieben:Die dürfen doch auch kein Bargeld mehr annehmen, oder? Geht nur noch per Karte zahlen, wenn ichs richtig weiß.

Haben zumindest Toto und Harry gesagt *g*



?????????

ich wurde auch letztens angehalten weil ich nicht geblinkt hab im kreisverkehr...
habs auch gleich bar bezahlt.

wollt ihr jetzt sagen dass der polizist sich damit strafbar macht, wenn er mir gleich die kohle abnimmt? das glaubt ihr doch selbst nicht oder?

Re: polizeikontrolle

Verfasst: Do 15. Mär 2007, 18:13
von caliber
von bundesland zu bundesland anders..

hier in sachsen-anhalt wurde ich im januar angehalten, weil meine mitfahrerin sich nicht angeschnallt hat....

hin und her, sie wurde gefragt ob sie SOFORT bezahlen will, oder eine rechnung nach hause haben möchte!

also, von bundesland zu bundesland ist das verschieden!
fakt ist: hier darf man sofort löhnen

Re: polizeikontrolle

Verfasst: Do 15. Mär 2007, 20:47
von FTBerlin
man kann immer vor ort ablöhnen...... grundsätzlich....... ABER die einzelnen bundesländer praktizieren es jeweils anders...... die einen nehmen kasse vor ort, die andern können mit karte, die andern werden wiederum nur anschreiben..... in berlin, wo ich meinen dienst verrichte geht halt zahlen oder schreiben.