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Re: Probezeit...

Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:00
von cato
Also, das war son Streifenhörnchen, der hat sich das in seinen Block geschrieben... Waren 2 Kolegen, dass Auto läuft auf meine Stiefmutter, kann man das evtl. auf die Abwälzen hab echt ma null bock auf Nachschulung wegen ABGEFAHRENEN REIFEN!!! Hallo dann wär ich lieber ma geblitzt worden!

edit: hatte bislang noch nichts, kein Busgeld keine Verwarnung, nichts....

Re: Probezeit...

Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:07
von Nori
Also ich hatte ne Probezeit Verlängerung wegen 26 km/h zuviel. Mit 25 km/h wär mir nix passiert außer paar Euro Strafe. So hatte ich nen Punkt und ca 600 Euro kosten für die Nachschulung + Sprit zum hinfahren usw und dann noch einmal die Woche zu irgendwelchen Affen setzen wo 90% alle an Realitätsverlust leiden.

Re: Probezeit...

Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:08
von dilla
cato hat geschrieben:Also, das war son Streifenhörnchen, der hat sich das in seinen Block geschrieben... Waren 2 Kolegen, dass Auto läuft auf meine Stiefmutter, kann man das evtl. auf die Abwälzen hab echt ma null bock auf Nachschulung wegen ABGEFAHRENEN REIFEN!!! Hallo dann wär ich lieber ma geblitzt worden!

edit: hatte bislang noch nichts, kein Busgeld keine Verwarnung, nichts....
Du brauchst dir DEFINITIV keine Sorgen zu machen vonwegen Nachschulung oder Verlängerung der Probezeit. Aber der Wagen auf jemand anderen zugelassen ist, könnte es evtl. trotzdem auf den Halter laufen. Aber das wäre ja unfair! ;)

Re: Probezeit...

Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:13
von cato
Na das hört sich schon mal besser an, weil wegen so einem Käse in die Nachschulung zu müssen wär echt mal, sehr mieß... :(

Re: Probezeit...

Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:14
von Freaker
Das sollte ein A verstoß sein und damit eine Nachsschulung. Falls du noch keine gemacht hast. Und natürlich Probezeitverlängerung.

Probezeit / ¦ \ FAHRTIPPS.DE

Re: Probezeit...

Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:16
von cato
Was bedeutet A Verstoß?

Re: Probezeit...

Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:18
von Freaker
Hab da noch nen Link reinkopiert. Abgefahrene Reifen sind erhebliche Technische Mängel und damit nen A Verstoß. Stelle dich schonmal auf das Seminar ein und leg Geld an die Seite. Hatte bei mir aber nur ca 350 € gekostet. Und Punkte bekommst du (Fahrer) und der Halter.

Re: Probezeit...

Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:19
von mibo
Freaker hat geschrieben:Hab da noch nen Link reinkopiert. Abgefahrene Reifen sind erhebliche Technische Mängel und damit nen A Verstoß. Stelle dich schonmal auf das Seminar ein und leg Geld an die Seite. Hatte bei mir aber nur ca 350 € gekostet.

:blink: , nur ?

Re: Probezeit...

Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:19
von dilla
cato hat geschrieben:Was bedeutet A Verstoß?
A Verstoß bedeutet, dass du nach EINEM dieser Verstöße eine Nachschulung und Verlängerung der Probezeit hast, B Verstoß, dass du erst nach ZWEI solcher Verstöße zur Nachschulung mit Probezeitverlängerung musst. Du hast aber lediglich nur einen B Verstoß begangen, weswegen du NICHTS befürchten musst.

Zum 3. Mal... :rolleyes:

Verstöße der Kategorie A :

* Unfallflucht
* unterlassene Hilfeleistung
* fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
* Nötigung
* Gefährdung des Straßenverkehrs
* Trunkenheit
* Fahren unter Drogeneinfluss
* Fahren ohne Fahrerlaubnis
* Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (beispielsweise ohne Betriebserlaubnis)
* verbotene Fahrgastbeförderung
* Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
* stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung)
* mangelnder Sicherheitsabstand
* falsches Überholen
* falsches Abbiegen
* unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren
* falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
* falsches Verhalten an Ampeln, am Stop-Schild oder bei Haltzeichen von Polizeibeamten
* Missachten der Vorfahrt



Verstöße der Kategorie B:

* Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
* Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
* Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
* Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
* Kennzeichenmißbrauch
* ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
* verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
* Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
* mit abgefahrenen Reifen fahren
* Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Re: Probezeit...

Verfasst: Mi 21. Mär 2007, 16:21
von Freaker
Probezeit / ¦ \ FAHRTIPPS.DE

Da kann man das nochmal nachlesen. Erhebliche Technische Mängel. Nachschulung ist fällig. "Nur" weill hier schon 600 € genannt wurden .

Komische sache, aber bei mir im Link steht das "abgefahrene Reifen" ein A Verstoß ist.