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Re: Suche Kopie Fahrzeugschein mit eintragungen.

Verfasst: Di 1. Mai 2007, 19:27
von Fireproof
ja achne er wills ja auch nur für die eintragung danach soln die wieder raus. es is einfach ein tüvprüfer der das mit der scheinwerfer unterkante so haben will und danach isses ihm egal. die dinger übersieht er einfach mal.
p.s. früher gabs die von weitec jetz gibts die gutachten nichtmehr zum download. einfach mal auf die website gehen. liegt einfach an der scheinwerfer unterkante

Re: Suche Kopie Fahrzeugschein mit eintragungen.

Verfasst: Di 1. Mai 2007, 19:32
von Tigra290
Dann soltest du das auch so schreiben, sonst sonst denken wieder einige Baumarkt Tuner sie können so ohne Probs legal rumfahren

Re: Suche Kopie Fahrzeugschein mit eintragungen.

Verfasst: Di 1. Mai 2007, 21:18
von erny84
geh einfach zu einem kolanteren tüvler..
und so weit ich weiss gibt es eine mindestbodenhöhe.. für bewegliche und starre teile..

Re: Suche Kopie Fahrzeugschein mit eintragungen.

Verfasst: Di 1. Mai 2007, 22:47
von Fireshocker
mindesthöhe gibt es laut StVZO nicht.
es gibt nur eine Tüv empfehlung und die besagt:

abstand zu festen teilen 10cm
zu beweglichen teilen 7 oder 8 cm.

so handhabt das auch mein tüv.

Re: Suche Kopie Fahrzeugschein mit eintragungen.

Verfasst: Di 1. Mai 2007, 22:58
von Kons-Ti
Fireproof hat geschrieben:das mit im ermessen des prüfers is totaler quark. ich war neulich beim kumpel mit seinem corsa A beim tüv und wollte unter anderem ein bösen blick eintragen was er aber net macht. und da sagte er mit ermessen des prüfers gibts seit lange nich mehr das is steinzeit. heute zählen gutachten mehr nicht. da warn wir auch mit ner crs schürze fürn corsa a und er hat gemeint des is zutief. und ich hab gemeint da isdes gutachten fertig. dan hat er es auch eingetragen

natürlich liegt es im ermessen des prüfers... jede 21ner abnahme ist ermessenssache und ein gutachten ist noch lang kein freibrief für eine eintragung!
da hast du halt glück gehabt, dass er es eingetragen hat... er hätte genauso gut sagen können, interessiert ihn nicht, er muß es verantworten... das ist fakt, denk mal drüber nach...

Re: Suche Kopie Fahrzeugschein mit eintragungen.

Verfasst: Di 1. Mai 2007, 22:59
von SeRo
scheitert meist ja auch nicht an der zu geringen bodenfreiheit sondern an den 50cm zur lichtaustrittskante und das ist ja kein richtmaß sondern festgelegt

Re: Suche Kopie Fahrzeugschein mit eintragungen.

Verfasst: Mi 2. Mai 2007, 09:24
von ice tiger
also den luffi hat er eingetragen obwohl ein sportauspuff drunter ist...hat nur in verbindung mit dämmmatte ohne weiteren auflagen eingetragen also kann mir niemand was:-)
Ok...racetigra...du bist noch nicht solange hier im Forum und ich weiß auch nicht, wie lange du dich mit dem Thema "Tuning" bereits beschäftigst...

Ein Ratschlag von mir, wenn du dir bis zu 1000€ Kostenaufwand und Punkte in Flensburg sparen willst:

Quäl die Suche zum Thema Sportauspuff i.V.m. Sportluftfilter, fahr danach zum Tüv und lass die Geräuschemission messen...

mfg

Re: Suche Kopie Fahrzeugschein mit eintragungen.

Verfasst: Mi 2. Mai 2007, 22:24
von Tigra140
Alles wofür es Gutachten, egal ob Teilegutachten oder ABE gibt ist eine Abnahme nach §19(3).
§21 ist eine Einzelabnahme und muss nur gemacht werden, wenn es keine Papiere für die Teile die man angebaut oder eingebaut hat gibt.
Einzelabnahmen darf in den alten Bundesländern nur der TÜV machen und in den neuen die Dekra.
Mit Gutachten darf jeder Sachverständige die Teile eintragen.
Wenn man sich an alle Vorschriften im Gutachten hält, gibt es im normal Fall gar keine Probleme bei der Eintragung. Man sollte sich nur wirklich mal alles durchlesen was bei Auflagen steht.

Re: Suche Kopie Fahrzeugschein mit eintragungen.

Verfasst: Do 3. Mai 2007, 08:37
von Fireproof
man kann irgendwie sagen das jeder tüv heut irgendetwas anderes erzählt. auf deren aussagen kann man sich auch nicht verlassen. so wie sich die aussagen hier unterscheiden

Re: Suche Kopie Fahrzeugschein mit eintragungen.

Verfasst: Do 3. Mai 2007, 19:06
von Kons-Ti
Tigra140 hat geschrieben:Alles wofür es Gutachten, egal ob Teilegutachten oder ABE gibt ist eine Abnahme nach §19(3).
§21 ist eine Einzelabnahme und muss nur gemacht werden, wenn es keine Papiere für die Teile die man angebaut oder eingebaut hat gibt.
Einzelabnahmen darf in den alten Bundesländern nur der TÜV machen und in den neuen die Dekra.
Mit Gutachten darf jeder Sachverständige die Teile eintragen.
Wenn man sich an alle Vorschriften im Gutachten hält, gibt es im normal Fall gar keine Probleme bei der Eintragung. Man sollte sich nur wirklich mal alles durchlesen was bei Auflagen steht.

da kann einer googlen... ;-)

gut, dann lest mal ein paar gutachten von spoilern, etc. durch, da steht in den meisten, dass es nur am orginal fahrzeug geprüft wurde... also orginal fahrwerk, felgen, etc. kommste mit einem gewindefahrwerk und das ding schleift press auf´m boden, dann juckt den guten mann das gutachten reichlich wenig... da es streng genommen hinfällig ist. das teil mit schon abgenommenen teilen (fahrwerk, felgen) etc. dennoch einzutragen ist ermessensache des prüfers... aber wem sag ich das, jeder der schon paar mal beim tüv war, weiß wie´s läuft und wenn man was net eingegtragen kriegt, fährt man einfach die nächste tüv stelle an... ;-)