B4D_Dr1ft hat geschrieben:verdammt ich jetzt muss ich da noch was basteln ^^
probiers doch erstmal so

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B4D_Dr1ft hat geschrieben:verdammt ich jetzt muss ich da noch was basteln ^^
§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben.
(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
(2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.
(3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Ja und dann am Besten noch weiter so rumfahren und auf der nächsten längern AB-Fahrt in der Dämmerung in nen Regenschauer, Gewitter oder einfach nur auf ne nasse Straße kommen...hab aber noch nie nen TÜVler gesehen der die bei der HU überprüft hat
wurscht.. einfach paar atrappen vom schrottplatz draufkleben oder eben im schlimmsten fall kurz mal ne haube ausleiehn