ganz einfach könne sie das! da er einfach in den kreisverkehr eingebogen ist und es scheinbar keine anzeichen für eine überhöhte geschwindigkeit des anderen unfallbeteiligten gab, wird ihm die alleinige schuld wegen vorsätzlicher missachtung der vorfahrt gegeben.freezy hat geschrieben:das is doch voll die sauerrei aus welchen grund geben sie dir denn jetzt die schuld? ich mein wenn aussage gegen aussage steht könn sie dir doch nicht einfach nenachschulung an den hals hängen und der andere kommt ungeschoren davon was sagt den dein anwalt dazu?
gruss frank