Auto zu tief!

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Greyhound

Re: Auto zu tief!

Beitrag von Greyhound »

WDCdafbe hat geschrieben:
[INDENT]bodenfreiheit vorn an der "variablen lippe" circa eine liegende kippenschachtel hoch ... oder anders gesagt 3-4cm was bedeutet 5-6cm unterhalb der mindesttiefe zu variablen teilen ... und somit eigentlich illegal auch wenn der 50cm an den scheinwerfern gehabt hätte ... war allerdingst vom FOH und dem TÜV so eingetragen ... hab mich da net eingemischt bin genauso tief raus aus der halle wie rein ... ;)
[/INDENT]
wieso illegal??? es gibt keine gesetzliche mindesthöhe fürs fahrzeug... nur für gewisse anbauteile wie z.b. scheinwerfer nummernschild etc.
aber du kannst auch 1 cm bodenfreiheit haben... is sch..egal.. nur darfst du kein verkehrshinderniss sein...
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WDCdafbe
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Re: Auto zu tief!

Beitrag von WDCdafbe »

Greyhound hat geschrieben:[/indent]wieso illegal??? es gibt keine gesetzliche mindesthöhe fürs fahrzeug... nur für gewisse anbauteile wie z.b. scheinwerfer nummernschild etc.
aber du kannst auch 1 cm bodenfreiheit haben... is sch..egal.. nur darfst du kein verkehrshinderniss sein...
mit mindesthöhe war die bodenfreiheit zu anbauteilen gemeint ... zu was denn sonst :confused:

und falsch!!!

beim Corsa B ab Baujahr1994

du musst entweder 7cm bodenfreiheit zu variablen Teilen (Gummilippe) und Lichtaustrittskante einhalten

oder

du musst 11cm bodenfreiheit zu festen Teilen (GFKlippe) und Lichtaustrittskante einhalten

also nix mit 1cm bodenfreiheit ...

es gibt ausnahmen wie zum beispiel bis zu bestimmten baujahren (zB golf2) die sacktief sein dürfen ... weiß net wies beim corsa A is ...



MFG andy
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TheDishGuy

Re: Auto zu tief!

Beitrag von TheDishGuy »

Und selbst wenn es legal wäre, würde es wahrscheinlich nicht viel Spaß machen damit zu fahren. Wenn man viele Straßen nicht mehr fährt, weil man nicht andauernd Schrittgeschwindigkeit über irgendwelche Huckel fahren und jeder Unebenheit in der Straße ausweichen will, ist nicht gerade ein Spaßgewinn. Schon mit legalen 12cm zu festen Teilen bin ich nur noch Hauptstraße gefahren. Mit meinem neuen Auto, das nur 3cm tiefer war, konnte ich wieder überall herfahren. ;)
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Unique_Corsa

Re: Auto zu tief!

Beitrag von Unique_Corsa »

Ich war selber leider bei der Abnahme nicht dabei, aber die Werkstatt meines vertrauens sagte mir ich solle den einfach fürn tüv 2 cm höher machen, mit federwegsbegrenzern oder so... ich knall da jetzt federwegsbegrenzer bis zum umfallen rein, nur dann hab ich bedenken das er mir dann die plakette nicht gibt weil der Wagen nicht mehr federt... naja ich werds erstmal so versuchen, mir dabei den wisch ausdrucken vonwegen 5 cm tolleranz und dann mal sehen!

Danke für die schnelle anwort!

LG
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TheDishGuy

Re: Auto zu tief!

Beitrag von TheDishGuy »

Der Federwegsbegrenzer begrenzt den Federweg. ;)

Auf deutsch: Mit Federwegsbegrenzern federt das Auto nicht mehr so tief ein, d.h. der Federweg ist kürzer und das Auto ist härter. Dadurch ist es aber nicht höher.
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ruffy05
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Re: Auto zu tief!

Beitrag von ruffy05 »

WDCdafbe hat geschrieben:mit mindesthöhe war die bodenfreiheit zu anbauteilen gemeint ... zu was denn sonst :confused:

und falsch!!!

beim Corsa B ab Baujahr1994

du musst entweder 7cm bodenfreiheit zu variablen Teilen (Gummilippe) und Lichtaustrittskante einhalten

oder

du musst 11cm bodenfreiheit zu festen Teilen (GFKlippe) und Lichtaustrittskante einhalten

also nix mit 1cm bodenfreiheit ...

es gibt ausnahmen wie zum beispiel bis zu bestimmten baujahren (zB golf2) die sacktief sein dürfen ... weiß net wies beim corsa A is ...



MFG andy
mein tüver sagte zu mir, das dies richtwerte sind, und man nur kein verkehrshindernis sein darf!
naja sagt eh JEDER was anderes
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Freaker

Re: Auto zu tief!

Beitrag von Freaker »

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Bodenfreiheit. DEKRA - Bodenfreiheit bei Tieferlegung

Die werden es wohl wissen. 1cm sind theoretisch möglich wenn der Tüvler das Merkblatt ignoriert.
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blue

Re: Auto zu tief!

Beitrag von blue »

Halt!

Bodenfreiheit

Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es erstaunlicherweise keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt: Tiefer gelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren. Dieser Wert wurde von entsprechenden Gremien beim Bundesverkehrsminister als Maßgabe festgelegt, um Beschädigungen im üblichen Verkehr (nach § 30 StVZO) zu verhindern

Quelle:
Fahrwerk - TÜV Rheinland Group
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no0kie

Re: Auto zu tief!

Beitrag von no0kie »

TheDishGuy hat geschrieben:Der Federwegsbegrenzer begrenzt den Federweg. ;)

Auf deutsch: Mit Federwegsbegrenzern federt das Auto nicht mehr so tief ein, d.h. der Federweg ist kürzer und das Auto ist härter. Dadurch ist es aber nicht höher.
Also mit Federwegsbregrenzern bin ich von 47cm auf die vorschriftsmäßigen 50cm swuk gekommen...komisch :whistling:
war bestimmt der hohe luftdruck nach dem schlechten wetter :D
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WDCdafbe
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Re: Auto zu tief!

Beitrag von WDCdafbe »

Unique_Corsa hat geschrieben:Ich war selber leider bei der Abnahme nicht dabei, aber die Werkstatt meines vertrauens sagte mir ich solle den einfach fürn tüv 2 cm höher machen, mit federwegsbegrenzern oder so... ich knall da jetzt federwegsbegrenzer bis zum umfallen rein, nur dann hab ich bedenken das er mir dann die plakette nicht gibt weil der Wagen nicht mehr federt... naja ich werds erstmal so versuchen, mir dabei den wisch ausdrucken vonwegen 5 cm tolleranz und dann mal sehen!

Danke für die schnelle anwort!

LG
mein tip ... schick mir deine email adresse und du bekommst des KÜS-dinges in voller qualität, dann druckst du des und den wisch vom stef und markierst darin :)
Stef hat geschrieben:Ergänzug zu Andy's "Fetzen" ;)

KÜS Toleranzenkatalog §30 StVZo

Seite 3:
1.14.3 Höhe des niedrigsten bzw. höchsten
Punktes der leuchtenden Fläche über der
Fahrbahn (unbelastetes Fahrzeug)
und fährst damit mal zu der werkstatt deines vertrauens und wenn du so viel vertrauen zu denen hast kannst du ja das ganze mal mit dem meister besprechen ...

... ich halte persönlich davon etwas für den TÜV zusammen zupfuschen alà federwegsbegrenzer etc. überhaupt nix ... :thumbdown: :vogel:

... vielleicht klappts ja und wenn dann die freigängigkeit und bodenfreiheit gegeben ist und es nur an den scheinwerfern hängt klappts mit der eintragung vielleicht aufgrund der beiden zettel ... ;)




MFG andy
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