WDCdafbe hat geschrieben:
[INDENT]bodenfreiheit vorn an der "variablen lippe" circa eine liegende kippenschachtel hoch ... oder anders gesagt 3-4cm was bedeutet 5-6cm unterhalb der mindesttiefe zu variablen teilen ... und somit eigentlich illegal auch wenn der 50cm an den scheinwerfern gehabt hätte ... war allerdingst vom FOH und dem TÜV so eingetragen ... hab mich da net eingemischt bin genauso tief raus aus der halle wie rein ...
[/INDENT]
wieso illegal??? es gibt keine gesetzliche mindesthöhe fürs fahrzeug... nur für gewisse anbauteile wie z.b. scheinwerfer nummernschild etc.
aber du kannst auch 1 cm bodenfreiheit haben... is sch..egal.. nur darfst du kein verkehrshinderniss sein...
Greyhound hat geschrieben:[/indent]wieso illegal??? es gibt keine gesetzliche mindesthöhe fürs fahrzeug... nur für gewisse anbauteile wie z.b. scheinwerfer nummernschild etc.
aber du kannst auch 1 cm bodenfreiheit haben... is sch..egal.. nur darfst du kein verkehrshinderniss sein...
mit mindesthöhe war die bodenfreiheit zu anbauteilen gemeint ... zu was denn sonst
und falsch!!!
beim Corsa B ab Baujahr1994
du musst entweder 7cm bodenfreiheit zu variablen Teilen (Gummilippe) und Lichtaustrittskante einhalten
oder
du musst 11cm bodenfreiheit zu festen Teilen (GFKlippe) und Lichtaustrittskante einhalten
also nix mit 1cm bodenfreiheit ...
es gibt ausnahmen wie zum beispiel bis zu bestimmten baujahren (zB golf2) die sacktief sein dürfen ... weiß net wies beim corsa A is ...
Und selbst wenn es legal wäre, würde es wahrscheinlich nicht viel Spaß machen damit zu fahren. Wenn man viele Straßen nicht mehr fährt, weil man nicht andauernd Schrittgeschwindigkeit über irgendwelche Huckel fahren und jeder Unebenheit in der Straße ausweichen will, ist nicht gerade ein Spaßgewinn. Schon mit legalen 12cm zu festen Teilen bin ich nur noch Hauptstraße gefahren. Mit meinem neuen Auto, das nur 3cm tiefer war, konnte ich wieder überall herfahren.
Ich war selber leider bei der Abnahme nicht dabei, aber die Werkstatt meines vertrauens sagte mir ich solle den einfach fürn tüv 2 cm höher machen, mit federwegsbegrenzern oder so... ich knall da jetzt federwegsbegrenzer bis zum umfallen rein, nur dann hab ich bedenken das er mir dann die plakette nicht gibt weil der Wagen nicht mehr federt... naja ich werds erstmal so versuchen, mir dabei den wisch ausdrucken vonwegen 5 cm tolleranz und dann mal sehen!
Auf deutsch: Mit Federwegsbegrenzern federt das Auto nicht mehr so tief ein, d.h. der Federweg ist kürzer und das Auto ist härter. Dadurch ist es aber nicht höher.
Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es erstaunlicherweise keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt: Tiefer gelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren. Dieser Wert wurde von entsprechenden Gremien beim Bundesverkehrsminister als Maßgabe festgelegt, um Beschädigungen im üblichen Verkehr (nach § 30 StVZO) zu verhindern
TheDishGuy hat geschrieben:Der Federwegsbegrenzer begrenzt den Federweg.
Auf deutsch: Mit Federwegsbegrenzern federt das Auto nicht mehr so tief ein, d.h. der Federweg ist kürzer und das Auto ist härter. Dadurch ist es aber nicht höher.
Also mit Federwegsbregrenzern bin ich von 47cm auf die vorschriftsmäßigen 50cm swuk gekommen...komisch
war bestimmt der hohe luftdruck nach dem schlechten wetter
Unique_Corsa hat geschrieben:Ich war selber leider bei der Abnahme nicht dabei, aber die Werkstatt meines vertrauens sagte mir ich solle den einfach fürn tüv 2 cm höher machen, mit federwegsbegrenzern oder so... ich knall da jetzt federwegsbegrenzer bis zum umfallen rein, nur dann hab ich bedenken das er mir dann die plakette nicht gibt weil der Wagen nicht mehr federt... naja ich werds erstmal so versuchen, mir dabei den wisch ausdrucken vonwegen 5 cm tolleranz und dann mal sehen!
Danke für die schnelle anwort!
LG
mein tip ... schick mir deine email adresse und du bekommst des KÜS-dinges in voller qualität, dann druckst du des und den wisch vom stef und markierst darin
Seite 3: 1.14.3 Höhe des niedrigsten bzw. höchsten
Punktes der leuchtenden Fläche über der
Fahrbahn (unbelastetes Fahrzeug)
und fährst damit mal zu der werkstatt deines vertrauens und wenn du so viel vertrauen zu denen hast kannst du ja das ganze mal mit dem meister besprechen ...
... ich halte persönlich davon etwas für den TÜV zusammen zupfuschen alà federwegsbegrenzer etc. überhaupt nix ...
... vielleicht klappts ja und wenn dann die freigängigkeit und bodenfreiheit gegeben ist und es nur an den scheinwerfern hängt klappts mit der eintragung vielleicht aufgrund der beiden zettel ...