Re: Ab wann darf geblitzt werden
Verfasst: Mo 13. Aug 2007, 00:16
da unser raser aus nrw kommt, klingt das ganze so:
teentigra hat also (nicht nur dabei übrigens) recht!
soll heißen: alles ist legal, die polizei kann es immer begründen ;-) (50 meter würden zum beispiel an fast jedem ortseingang gelten, da fast immer stufenweise erst auf 70, dann auf 50 geregelt wird; und da ein ortseingang auch fast immer "schutzwürdig" ist, kann man auch direkt ohne abstand blitzen!)Entfernung zur Geschw.-Beschränkung
grundsätzlich min. 200 m
Unterschreitungen hierzu
- bis auf 50 m, wenn die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt ist und die Meßstelle nicht in der ersten Stufe liegt
- in angemessener Weise am Anfang und am Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung, wenn es sich um eine Unfallhäufungsstelle oder um eine schutzwürdige Zone handelt und aufgrund der örtlichen Verhältnisse sonst eine Messung nicht möglich wäre*.
*Änderung vom 09.04.1997 (Ministerialblatt NRW Nr.28 vom 15.05.97)
teentigra hat also (nicht nur dabei übrigens) recht!