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Re: anmelden troz stillegung

Verfasst: Do 6. Sep 2007, 20:45
von XFA
Dann is unserer zulassungsstelle aber schlecht informiert.

Mir wurde dieses jahr im april gesagt es währen 18 monate.

Re: anmelden troz stillegung

Verfasst: Do 6. Sep 2007, 23:08
von Fortuna86
xfa ist es definitiv nicht mehr das haben die schon am anfang des jahres um gepult ...... Normalerweise müssen die das aber wiessen das ist echt komisch

Re: anmelden troz stillegung

Verfasst: Fr 7. Sep 2007, 12:41
von René-Tigra
Jou, das kann ich auch bestätigen. Wurde verlängert auch rückwirkend für Fahrzeuge die bereits vor der Einführung abgemeldet wurden. Konnte das auch nicht recht glauben, aber hab mit dem TÜV gesprochen und mit jemandem vom Zulassungsdienst. Ist definitiv so. Vollabnahme ist erst nach 6 oder 7 Jahren fällig.

Re: anmelden troz stillegung

Verfasst: Fr 7. Sep 2007, 13:10
von Michi
So wie ich das jetzt verstanden habe klappt das aber nur DANN rückwirkend wenn die alte Grenze (18 Monate) zum 28.02.07 noch nicht abgelaufen war, und zwar aus dem ganz einfachen Grund dass nach der alten Regelung alle Fahrzeuge nach 18 Monaten aus dem KBA Bestand gelöscht wurden - daran kann auch die neue Regelung nix ändern.
Ich hab nämlich auch so einen Fall hier stehen der zum 28.02.07 seit genau 20 Monaten abgemeldet war und somit auch nach der aktuellen Änderung noch eine Vollabnahme brauchen sollte.

Werde das Anfang nächster Woche bei der Zulassungsstelle abklären und zur Info bekannt geben.

Re: anmelden troz stillegung

Verfasst: Fr 7. Sep 2007, 13:23
von TeenTigra
Wir haben unseren *hust* Trabbi der auch schon 4 jahre abgemeldet war dieses jahr wieder angemeldet, war kein Problem mussten dann halt nur noch zum Tüv für AU und HU.

Die haben uns nix erzählt gehabt von gelöscht aus KBA ging alles Problemlos bis auf beim Tüv wegen den Bremsen :D