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Re: ärger nach fahrzeugverkauf

Verfasst: So 14. Okt 2007, 22:10
von Chefestei
[QUOT]Enun werde ich vom händler per handy terorrisiert, er verfolgt mich und droht mir mit mord[/QUOTE]
:vogel: gehts noch? Auch da will die Polizei nicht machen?

550 € ist gut, wir haben graden einen für 450€ verkauft der leicht defekt war.

Aber das mit dem Kaufvertrag hätte ich auf jeden Fall gemacht.

Ich meine dass aber auch durch die übergabe der Papiere und dem Geld ein Kaufvertrag zustandegekommen ist.

Ansonsten schu mal hier Juraforum.de - Portal für Recht mit Rechtsanwalt - Suche! .:. Foren für Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Mietrecht Reiserecht Internetrecht

Hoffe da kann dir jemand helfen.

Re: ärger nach fahrzeugverkauf

Verfasst: Mo 15. Okt 2007, 22:01
von Waldbrand
Er reicht Dir Geld, Du reichst ihm Fahrzeugbrief, jeder nimmt sich was, und fertig. Sogar ohne ein Wort zu reden, wär das schon ein Kaufvertrag. :)

Re: ärger nach fahrzeugverkauf

Verfasst: Mo 15. Okt 2007, 22:10
von Fireproof
ja natürlich der verkauf is rechtskräftig. niemand brauchb en schriftlichen vetragt.
und klar kannste dein auto auch ohne papiere abmelden.
schilderst den einfach deine situation. die können dich ja net zwingen dein auto angemeldet zu lassen. sie können ja den eigentümer feststellen durch dein ausweis is ja gespeichert

Re: ärger nach fahrzeugverkauf

Verfasst: Mo 15. Okt 2007, 22:44
von Amok
Fireproof hat geschrieben:und klar kannste dein auto auch ohne papiere abmelden.
schilderst den einfach deine situation. die können dich ja net zwingen dein auto angemeldet zu lassen. sie können ja den eigentümer feststellen durch dein ausweis is ja gespeichert
Genau so ist es. Nimm Personalausweis mit, und schildere denen die EXAKTE Sachlage. Die sollen die Originale Zulassungsbescheinigungen als VERLOREN melden und gleichzeitig das Fahrzeug abmelden.

Mit deinem Perso bestätigst du ja dass das Fahrzeug dir gehört und auf dich zugelassen ist.