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Re: UBB genaue Vorgaben?

Verfasst: Fr 2. Nov 2007, 00:50
von Der_Bachelor
Gemäss §49a ( Absatz 1 ) der StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und ihren
Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten
lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich bereits Fachgremien
beschäftigt und diese haben sich u.a. wie folgt geäußert:
- die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
- die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann
andere Verkehrsteilnehmer irritieren.
- bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes
kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere
Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt
werden können.
- das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte
und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.

Begutachtungen im Rahmen von §19(2) bzw. Änderungsabnahmen nach §19(3)
StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage
trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung und/oder ähnlichen
Maßnahmen zu.

Re: UBB genaue Vorgaben?

Verfasst: Fr 2. Nov 2007, 01:38
von THOTH
Ich finds schade...man kann einem Auto nochmal so einen genialen Touch geben wenn es druntert noch was her macht. Sieht irgendwie göttlich/erleuchtet/besonders aus. :(

Re: UBB genaue Vorgaben?

Verfasst: Fr 2. Nov 2007, 07:54
von RDK
das einizge, was mich hierbei ja so etwas stört, ist:

das man mit ner UBB sofort rausgezogen wird, wenn man sie anhatt, aber LKW's mit tausend irritierenden Lichtern nicht -.-

Re: UBB genaue Vorgaben?

Verfasst: Fr 2. Nov 2007, 09:16
von VeNoM
RDK hat geschrieben:das einizge, was mich hierbei ja so etwas stört, ist:

das man mit ner UBB sofort rausgezogen wird, wenn man sie anhatt, aber LKW's mit tausend irritierenden Lichtern nicht -.-
Das hat mich auch schon oft zum nachdenken gebracht :) Is ja nicht so das ich meine auch ganz gern wieder drunterbauen würde. Wegen dem Regen müsste man halt regelungn erfinden, das man sowas da nicht einschalten darf, ähnlich wie mit Nevelscheinwerfern etc.
Wenn eine UBB ungewollt aufmerksamkeit auf sich zieht, warum sind dann z.B. auch Sportwagen erlaubt ? Wer schaut da nicht hin wenn sowas einem entgegen kommt. Von daher schade, da verstehe ich die StVZO leider absolut nicht :/
Was ich aber wirklich (wie du es schon erwähnst) witzig finde, wenn einem LKW´s entgegenkommen, bei denen der Innenraum strahlt wie ein Weihnachtsbaum und wirklich ALLES nach aussen leuchtet (während der Fahrt versteht sich :) ) aber irgendwie interessiert die absolut niemandem :)

Naja man muss sich wohl damit abfinden in Deutschland zu leben :D

Re: UBB genaue Vorgaben?

Verfasst: Fr 2. Nov 2007, 15:08
von kieler-corsa
auch lkw werden von der polizei rausgezogen und müssen dann alle bunten lämpchen raus machen..war ich schon bei.

aber nu sindse soweit das diese lichterketten im lkw ganz abmontiert werden müssen.

ubb ist nur zu selten. wenn etliche sie haben interessiert es auch niemanden mehr.

ist wie mit neuen autos. kaum draußen guckt jeder nach und ist abgelenkt und dann ist auch mal vorbei

Re: UBB genaue Vorgaben?

Verfasst: Sa 3. Nov 2007, 13:03
von VeNoM
joa aber fährt einer mit UBB durch die gegend ziehen sie ihn gleich raus. Von den LKW´s die rumfahren mit Lichterketten etc. werden von 20 vielleicht mal einer rausgezogen. Was Ich täglich an LKW´s fahren sehe mit dem Käse vorne drin ist nichtmehr normal.

Re: UBB genaue Vorgaben?

Verfasst: Sa 3. Nov 2007, 20:37
von Der_Bachelor
du bekommst nur nichts von den ganzen lkw kontrollen mit, das ist alles! Die werden täglich auf unseren Straßen rausgezogen wie alle anderen auch und da wird noch schärfer geschaut als beim PKW wo nochmal ein Auge zugedrückt wird. Was bei den lkw lenkern die mit ihren tonnen geschossen nicht so ist, da es eine waffe sein kann auf der straße. sprich reifen, überladung, bremsen, und genauso auch lichter und leuchten

Re: UBB genaue Vorgaben?

Verfasst: Sa 3. Nov 2007, 21:43
von Waldbrand
VeNoM hat geschrieben:Das hat mich auch schon oft zum nachdenken gebracht :) Is ja nicht so das ich meine auch ganz gern wieder drunterbauen würde. Wegen dem Regen müsste man halt regelungn erfinden, das man sowas da nicht einschalten darf, ähnlich wie mit Nevelscheinwerfern etc.
Wenn eine UBB ungewollt aufmerksamkeit auf sich zieht, warum sind dann z.B. auch Sportwagen erlaubt ? Wer schaut da nicht hin wenn sowas einem entgegen kommt. Von daher schade, da verstehe ich die StVZO leider absolut nicht :/
Und Miniröcke und Tanktops werden in Straßennähe auch verboten? :D
Was ich aber wirklich (wie du es schon erwähnst) witzig finde, wenn einem LKW´s entgegenkommen, bei denen der Innenraum strahlt wie ein Weihnachtsbaum und wirklich ALLES nach aussen leuchtet (während der Fahrt versteht sich :) ) aber irgendwie interessiert die absolut niemandem :)
Meinstens sinds halt ausländische Fahrer, und da kanns nix kosten ausser Geld...

Wenns blöd geht, zahlt die Firma alle Strafzettel, und die in Tschurangrati können nichtmal lesen, was auf den Deutschen Strafzettel steht, ob der fürs Rasen, Ruhezeiten oder Lichterklimbims ist... :)


Naja man muss sich wohl damit abfinden in Deutschland zu leben :D

Vielleicht dürfen wir ja dank der strengen Regeln so schnell fahren?

Re: UBB genaue Vorgaben?

Verfasst: So 4. Nov 2007, 02:52
von VeNoM
Also ich würd sagen locker 60% der LKW´s sind aus Deutschland, zumindest haben sie nen Deutsches kennzeichen :) teil 7,5t LKW´s die mir schon mehrmals begegnet sind (also die gleichen) davon aber nur welche die aus der nähe kommen wie z.B. Betriebe die auf Montage fahren etc.
Sicher gibts jeden Tag ne menge kontrollen, dann meist aber große kontrollen. Einzelne LKW werden doch viel weniger rausgezogen bis auf die tschechen LKW´s und alles was noch aus der Richtung kommt :D

Re: UBB genaue Vorgaben?

Verfasst: So 4. Nov 2007, 03:44
von FTBerlin
ich denke mal dass keiner hier auch nur im geringsten sagen kann wie im bundesdurchschnitt lkws kontrolliert werden... dazu kann der einzelne des doch zu wenig beobachten..... zudem geht die lkw sache doch ein wenig weit ab von der ubb angelegenheit ;)