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Re: Wieviele Gutachten darf man besitzen?

Verfasst: Do 22. Nov 2007, 16:39
von C20LET
black-dolphin hat geschrieben:dass immer jeder seinen klugen senf dazugeben muss...klar gilt eine abe nicht ivm mit anderen abes, z.b. felgen&fahrwerk&evtl noch lenkrad, steht aber auch ausdrücklich in jeder abe drin, genauso wie in jedem hutachten steht dass es in die papiere eingetragen werden muss, n blatt papier lesen zu können muss man doch noch erwarten dürfen oder? :vertrag:
Da wäre ich mir hier nicht so sicher. Senfmann!

Re: Wieviele Gutachten darf man besitzen?

Verfasst: Do 22. Nov 2007, 16:49
von black-dolphin
C20LET hat geschrieben:Da wäre ich mir hier nicht so sicher. Senfmann!
anscheinend magst du wohl recht haben, also lasst es euch ans herz legen, schlagt die zettel für die firmen viel geld bezahlen mal auf und lest was da steht, dann habt ihr schonmal die erste hürde genommen, hoffentlich habt ihr dann auch richtig aufgefasst was da niedergeschrieben ist, das wäre die zweite hürde, und die dritte ist dann das zu erfüllen bzw einzuhalten :vertrag: :roll:

Re: Wieviele Gutachten darf man besitzen?

Verfasst: Do 22. Nov 2007, 19:30
von wiskas
schräubärli hat geschrieben:Hallo!

Habe letztens gehört, dass man ab einer bestimmten Menge Tüv Gutachten (§19 oder 21) bzw. ABEs diese alle in die Papiere eintragen lassen muss. Is da was dran? Ich fahre zur Zeit mit 7 Gutachten / ABEs rum, aber nirgends steht ausdrücklich drin, dass ich sie eintragen lassen muss, deshalb hab ich es auch net getan...
Nur 7? Ich hab 2 Seiten Fahrzeugschein und sowas an die 20 ABE´s drin. Ist alles dabei, von Sitzen, Gurten über Bösem Blick bis zu den Spiegeln. Also wenn es mal so weit kommen soll und ich dann alles innen Schein (was dann sicherlich zum Buch wird) einschreiben lassen muss, kann ich mirn Nebenjob suchen. :D

Re: Wieviele Gutachten darf man besitzen?

Verfasst: Do 22. Nov 2007, 19:47
von FTBerlin
C20LET hat geschrieben:Auch nicht allgemein gültig die Aussage. Weil ABE´s bezieht sich aufs Serienfahrzeug.
Von der Serie abweichende Ausstattung(anderes Lenkrad, anderes Fahrwerk), von mir aus auch mit ABE und du kannst bei einer Verkehrskontrolle, mit den ABE´s den Hintern wischen.
Dann darf nämlich auch ein Prüfer die Kombination des ganzen begutachten und wenn es ihm gefällt eintragen.
das ist mir schon klar, immerhin schaffe ich bei dem verein...... und mir ist das durchaus bewusst ,dass wenn die serienmäßige austattung verändert ist die abe auch nicht mehr gilt, da diese ja dann erlischt... aber wer lesen kann is klar im vorteil ...... und wird unweigerlich erkennen dass auf diese sache in JEDER abe (beispiel radreifen-kombination/sportlenkrad) hingewiesen wird... also is der kommentar auch irrelevant.

fakt ist wenn man eine gültige abe hat muss diese nicht eingetragen werden, kann man aber machen um den ganzen papierkram eben nicht umherschleppen zu müssen!

und nun bitte beim thema bleiben und diese senf hier senf da diskussion bitte unterlassen.