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Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 22:52
von RaZoR666
Raser16V hat geschrieben:So ich denk mal du hast die Anzeige bekommen weil du keine seperaten Katzenaugen drauf hattest. Weil diese mußt du haben, da die Rückleuchten keine Reflektoren haben.

@ Teen Tigra



Also ich find keine Katzenaugen auf deinem..
Wie gesagt, davon erwähnte er rein gar nichts.

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 22:56
von Raser16V
das wird aber der Grund sein denk ich, aber die Rückleuchten haben folgende Nummer:

F16.14.3.740 D1
F16.14.3741 S1

die Leuchten sind von MHW und auch legal. Fahr zum TÜV und klar das ab, aber die 3 Punkte und 50 Euro bekommst du trotzdem wegen den fehlenden Katzenaugen...

MFG Bernd

wie du siehst fahr ich die selben:

Bild

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 23:06
von black-dolphin
naja also die normale behandlung bei den katzenaugen sind 10eu oder so, ne mängelkarte und mit katzenaugen vorfahren

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 23:09
von Raser16V
nein nicht immer..normal ist es ne Anzeige und 50€ + 3 Punkt...oder sie sind net drauf (auch Erfahrener; gerne Ältere Polizisten mit genug Sternen), dann bekommt man die 10€ und ne Mängelkarte und da die 2 Jung waren, dreimal darfst du raten...

MFG Bernd

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 23:10
von RaZoR666
black-dolphin hat geschrieben:naja also die normale behandlung bei den katzenaugen sind 10eu oder so, ne mängelkarte und mit katzenaugen vorfahren

Es geht mir nicht um diese Katzenaugen. Davon sagte der Polizist nichts!



Er beschlagnahmte sogar die ABE.
Nochmal, seiner meiner nach sind die MHWs LASIERT, und die ABE eine Fälschung.

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 23:14
von Raser16V
so haben den die Leuchten folgende Nummer

F16.14.3.740 D1
F16.14.3741 S1

wenn ja sind diese von MHW und sind legal....vorausgesetzt sie wurden nicht überlasiert....

hast du ne Mängelkarte etc. wenn ja ab zum TÜV morgen früh und die Sache klären (bzw. nachfragen wie es mit den Leuchten den aussieht, erklär ihm die Sache, mal sehen was er dazu sagt), was anderes kannst du nicht machen oder warten bis du Post bekommst dann weißt du was genau drin steht. Aber wer zeigt schon das illegale Gutachten.

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 23:18
von Fireproof
edit: verguckt

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 23:18
von RaZoR666
Raser16V hat geschrieben:so haben den die Leuchten folgende Nummer

F16.14.3.740 D1
F16.14.3741 S1

wenn ja sind diese von MHW und sind legal....vorausgesetzt sie wurden nicht überlasiert....

hast du ne Mängelkarte etc. wenn ja ab zum TÜV morgen früh und die Sache klären (bzw. nachfragen wie es mit den Leuchten den aussieht, erklär ihm die Sache, mal sehen was er dazu sagt), was anderes kannst du nicht machen oder warten bis du Post bekommst dann weißt du was genau drin steht. Aber wer zeigt schon das illegale Gutachten.
Mängelkarte habe ich, bis 14.12 soll ich bei der Dienstelle Originale Rückleuchten vorzeigen.

btw: habe die selbe abe wie sie hier TÜV Teilegutachten & ABEs für deinen Opel zufinden ist.

Fireproof hat geschrieben:die sehen auf jedenfall teillasiert aus. zwar nur nichtleutende teile aber trozdem
Hm, wie kann ich das überprüfen ob das wirklich der fall ist?

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 23:33
von Speedy
@Razor666

Kleine Frage ,wahr es wirklich eine ABE oder ein Teilegutachten?

Welche Farbe hatte Sie ?


@ Waldi

Das Muschwitz Gutachten , es ist ein Teile Gutachten und keine ABE !!!!

Habe noch 2 von Zetteln da.

Dort steht nur drinne das eine Eintragung im Ermessenfall des Prüfer Liegt. Von eingefärbten Rückleuchten.

Also wenn er Sagt, es ist eine ABE, oder besser es wahr eine ABE. Kann deine Vermutung oder dein Text ja wohl net stimmen!

Zu den Herren und Damen in Grün sage ich nichts, hatte heute auch eine unheimliche begegnung. :roll: :roll:

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 23:33
von TBX
druck den schrieb nochma raus, bapp reflektoren aufs auto, fahr zum tüv und erzähl dem deine story. der soll dir schriftlich bestätigen, dass die rückleuchten rechtmäßig sind. dann fährste zur polizei und gibst die punkte und die mängelkarte zurück.
und der schwarze streifen in den rl is ganz normal, da is nix lasiert. bei den originalen sitzt da der reflektor.
edit: das muschwitz-teil ist nur eine BESTÄTIGUNG, dass die leuchte mit ihren e-prüfnummern rechtmäßig ist und dass reflektoren angebracht werden müssen.