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Re: Angel Eyes von Sonar
Verfasst: Di 18. Dez 2007, 13:13
von c20xe Lexmaul Ram
Das siehst du hinten, ob dort ein Anschluß ist, wo du deinen Serienmäßigen Motor von der LWR einhaken kannst. Die AE sind generell eintragungsfrei. Normalerweise aber so gedacht, daß du dir welche ohne kauftst, wenn dein FAhrzeug keine hat, und du welche mit holst, wenn dein Fahrzeug sie ab werk drin hatte. Normalerweise darf man keine LWR außer Kraft setzen, oder zurückrüsten. Wenn du es machst, dann mußt du es so machen, dass man es nicht nachvollziehen kann, ob du sie jemals besessen hast. Is ja auch kein Problem. Nur dann auch den Schalter verschwinden lassen. Wenn du ihn da läßt, gibt es Theater mit dem Tüv. Is so, als wenn du eine 3. Bremsleuchte hast, die nicht funktioniert. 3. Bremsleuchte ist nicht Pflicht, aber wenn du sie hast, muß sie funktionieren!
Re: Angel Eyes von Sonar
Verfasst: Di 18. Dez 2007, 13:19
von Fireproof
es gibt kein tigra ohne elwr. und ob mit oder ohne beim corsa is alleine aufs baujahr zurückzuführen. ab nem bestimmten baujahr wars pflicht und seit dem gabs die auch im corsa.
und wenn du nen corsa hast der vor diesem baujahr elwr hatte (wegen zusatzoption) dan kannst du die auch legal rausmachen da die wie gesagt ab nem bestimmten BJ PFLICHT is und davor nich.
aber ich denke auch das elwr total sinnlos is bei nem auto mit nurnoch en paar mm federweg and der hinterachse (die zudem noch steinhart is).
hab sie auch noch nie benutzt und funzt auch bei einem scheinwerfer nich (motor putt). solang sie einmal richtig eingestellt is wird kein polizist dich fragen ob du ma am rädchen drehst
Re: Angel Eyes von Sonar
Verfasst: Di 18. Dez 2007, 13:31
von c20xe Lexmaul Ram
Das ist nicht ganz korrekt. Es ist nicht Baujahr,oder Modellabhängig. Es liegt an Importen, oder Reimporten. In deutschland ist es bei Neuwagen schon länger Pflicht, dieses aufzuweisen. Importe,oder auch Reimporte brauchen dieses aber nicht. Mein Corsa (95) Müßte es normalerweise haben(auch funktionstüchtig). Der Passat meines Vaters ist aber Baujahr 96, und hat sie auch nicht, obwohl es zu diesem Zeitpunkt Plicht war. War halt ein Reimport
Re: Angel Eyes von Sonar
Verfasst: Di 18. Dez 2007, 13:36
von Fireproof
ja reimport wird sich ja nachweisen lassen
Re: Angel Eyes von Sonar
Verfasst: Di 18. Dez 2007, 13:46
von c20xe Lexmaul Ram
Und du meinst, ein Tüvprüfer wird sich so eine Arbeit machen, wenn es soviele Autos gibt, die das nicht haben?

Die haben auch nicht den ganzenTag Zeit, und lust sich mit so einer kleinigkeit rumzuschlagen...
Re: Angel Eyes von Sonar
Verfasst: Di 18. Dez 2007, 13:51
von Fireproof
ich zittire mich nich gern selbst. wenn du richtig liest siehste das ich von elwr nich viel halte und auch nich denke das sowas auffällt

. meine letzten 2 absätze vom längeren reply
Re: Angel Eyes von Sonar
Verfasst: Di 18. Dez 2007, 13:57
von c20xe Lexmaul Ram
Re: Angel Eyes von Sonar
Verfasst: Di 18. Dez 2007, 14:48
von Bastor
Hab nen 95er Corsa - reimport. Geh mal davon aus das ich keine eLWR anne scheinis hab
Ma so nebenher gefragt , wofür ist dieses eLWR überhaupt da?
Re: Angel Eyes von Sonar
Verfasst: Di 18. Dez 2007, 14:52
von iMacAlex
Bastor hat geschrieben:Hab nen 95er Corsa - reimport. Geh mal davon aus das ich keine eLWR anne scheinis hab
Ma so nebenher gefragt , wofür ist dieses eLWR überhaupt da?
Servus!
Schau mal ins Handbuch

Kurz erklärt: Wenn du hinten nen Kühlschrank reinlädst dann musst du auf Stufe drei drehen da sonst das Abblendlicht den Gegenverkehr blendet

Re: Angel Eyes von Sonar
Verfasst: Di 18. Dez 2007, 18:21
von Waldbrand
1. Alle Deutschen Corsas ab bj. 93 haben El. LWR!
Da ab Bj. 93 LWR in Deutschland Vorschrift ist!
2. Corsas ohne LWR sind Re-Import
Wenn Du keine LWR hast, steht das in Fahrzeugschein bzw. Teil II der EG-Zulassung!
3. Fahren ohne funktionierende LWR führt zu erlöschen der Betriebserlaubnis, viel spaß bei nem Unfall.
Das sieht natürlich keiner, aber wenn Dein Unfallgegner meint, er muss Himmel und Erde in bewegung setzen, um sich irgendwie rauszuwieseln, oder Dir noch eins mit Reinzudrücken, schaust alt aus!
4. LWR kann und darf nicht vom TÜV ausgetragen werden, genauso wie Standlicht oder Bremslicht!
Auch wenns für euch nur n nutzloses Rädchen ist, der Gesetzgeber siehts genauso eng wie mit jeder anderen Lichttechnischen Einrichtung!