Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

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ch_wagner
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Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von ch_wagner »

"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)
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Iceman
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Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von Iceman »

kernchen hat geschrieben:Versteh ich richtig, dass dann die minimale Zahl der Gewindegänge nach unten hin eingetragen wird und das auch so geprüft wird? In der ABE steht nähmlich nur die minimal zulässige Höhe zwischen Stellring und Ende Gewinde. Und das ist mit 20-40mm ziemlich schwammig.
Bei nem Nutenfahrwerk hätte ich wohl Stress wenn die das nach ganz stellen.

Oder lassen die das Auto wie es ist und zählen die Gewindegänge/Nuten die noch frei sind?

Sonst hat sich mit den Abnahmen hoffentlich nichts geändert. Dekra hat bei uns jeweils Diagonal übers Fahrzeug bis Anschlag einfedern lassen und einmal mit nem Schraubenzieher am Radlauf die Freigängigkeit geprüft. Und die Abnhame der Rad-Reifen wurde abgelehnt wenn das Fahrzeug so tief war das man beim einfahren in den Rollenprüfstand Angst haben musste aufzusetzen.

Und ich hab bei uns noch keinen Polizsten gesehen, der sich in den Dreck kniet und die Gewindegänge zählt. Das einzige mit was ich mal masslos angepisst wurde war die Höhe der Seitenblinker und der Nummernschilder. Das gab dann auch sauber einen Punkt, 60€uronen und Wiedervorstellung. Der Dekra-Prüfer hat das aber nie nachgemessen.
Es werden auch normalerweise nicht die Gewindegänge eingetragen sondern der Abstand in cm, i.d.R. sowohl vom Federnteller - Gewindeende als auch der Abstand Radmitte - Kotflügelkante..und auch Polizisten haben nen Zollstock dabei um das mal eben zu kontrollieren..
Morphois82 hat geschrieben:Dann könnt ihr euch in dem Berreich von 30 - 60 mm bewegen ohne es neu eintragen zu lassen.
Und der Satz ist mal defintiv falsch, wenn man nachträglich die Höhe ändert, muss das auch neu abgenommen werden, das ist Fakt..

Vor dem Tüv Termin kannst du da fleißig dran rumdrehen wie du willst, nur hinterher nicht..woher kommt immer nur dieses Halbwissen ?
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kernchen

Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von kernchen »

Ok, das hilft mir schon mal weiter...so komm ich da wenigstens hin.

Und wenn die auf einem Wert eingetragen werden ist das ja OK. Ich kauf das Gewindefahrwerk nur wegen eventuellem Winterbetrieb.und da brauch ich ja dann nur zwei Werte eintragen lassen, einmal mit Winterreifen und einmal mit Sommerreifen.

Gruss
k..
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ch_wagner
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Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von ch_wagner »

da brauch ich ja dann nur zwei Werte eintragen lassen
Es wird dir kein Prüfer 2 verschiedene Werte eintragen.

Abgesehen davon kannst es nach m 2 Winter eh nicht oder nur noch schwer verdrehen.
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kernchen

Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von kernchen »

ICh denke schon, dass ich nen Edelstahlfahrwerk definitv noch verdrehen kann...ich gehe einfach mal von entsprechender Pflege und ner guten Portion Korrosionsschutz.

Es geht nicht darum, zwei Werte mit einem Satz eintragen zu lasssen sondern mit Winterreifen den einen und mit Sommerreifen den anderen.
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FTBerlin
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Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von FTBerlin »

wenn es nur um die bereifung geht, die wird dir sicherlich so eingetragen dass du beides fahren kannst.... aber die einstellung am fahrwerk ist definitiv jedesmal neu abzunehmen,...... und wie shcon oben erwähnt jedesmal mit einer neuen achsvermessung.
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