gRaZiL hat geschrieben:Ok irgentwie komme ich jetzt ein wenig durcheinander. Also einen Airbag habe ich nicht. Weder Beifahrer noch Fahrer...das ist schon mal "gut".
Die Abe brauche ich nur wenn ich es nicht eintragen lassen will? Oder brauche ich immer eine. In den Shops steht ja das dieses Lenkrad in der StVzO nicht zugelassen ist und eine einzell abnahme Vorraussetzung ist. Also kann ich das Lenkrad ohne Abe eintragen lassen? Im Sommer hab ich andere Räder drauf!!
Meine Fensterheber sind fast drin ^^
Insofern das Gutachten dabei ist, ja. Bin davon ausgegangen, dass du Airbag hast, da Bj. 96
Krass ich glaub ich bin zu doof. Also hier bei uns sagen die alle was anderes. Wenn ich mir jetzt nen Lenkrad kaufe welches keine Abe hat und im I-net Shop steht:
Hinweis: ohne ABE, TÜV-Einzelabnahme erforderlich
kann ich es trotzdem eintragen lassen und gut ist?
Wie siehts mit den Preisen aus? Also wenn ich mir so eins hole bekomme ich für 25€ ne Nabe und ca. 23€ das Lenkrad. Plus Tüv was auch immer der kostet, währe das ein Betrag von XX € !
Und wenn ich mir ein LEnkrad kaufe welches irgentwas bei 70€ oder so kostet und da dann eine Abe bei ist, kommt man da besser bei weg? So wie ich das verstanden habe muss man es dann auch nicht mehr eintragen lassen?!