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Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Mo 25. Feb 2008, 19:36
von Corsa A
Is schon gut so,das sowas so viel kostet,weil sonst macht man es ja immerwieder,was nicht wirklich für ein gesetzt spricht

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Mo 25. Feb 2008, 23:59
von Stef
Erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt bevor du dich aufregst..

Allerdings würde ich mir ein Gedächtnisprotokoll eurer "Unterhaltung" anfertigen, für alle Fälle.

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Di 26. Feb 2008, 00:07
von Bergilein
Hab ich schon gemacht :)

und @ corsa a: irgendwie hab ich jetzt nichts anderes erwartet :whistling: Naja, es gibt schon leicht komische Sachen in Deutschland. Ich BETE drum dass ich keine Nachschulung wegen so einer Lapaie erhalte. Ich denke mal von wegen Nachschulung zählt ja schon das "Anzeigedatum", oder? Im Normalfall dauert es ja immer ein Bisschen bis das Zettelchen kommt, zumindest wurde mir das erzählt.

Ich reg mich nur auf, weils einfach beschissen ist so gut wie 2 Jahre ohne irgendein Verstoß zu fahren (ja, ich fahre wirklich gesetzestreu und mir hängen die Leute auch oft genug hinten drauf weil ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halte) und dann für etwas, dass nicht mal wirklich im Straßenverkehr passiert so viel Geld bezahlen zu müssen.

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Di 26. Feb 2008, 00:46
von FTBerlin
dein pech ist nunmal dass du die vorraussetzungen, also tetbestandsmerkmale erfüllt hast und wenn der motor läuft und du drinne sitzt isses halt telefeonieren am steuer..... da kanns du dich nicht rausreden, auch wenn der beamte allein war..... er brauch keinen 2. der seine aussage unterstützt. in berlin werden diverse aufnahmen von einem einzelnen beamten durchgeführt.
die aussage des beamten hat mehr gewicht als von einem einzelnen.... das hängt aber auch schon mit der dienst und treuepflicht zusammen bzw seinem diensteid den er geschworen hat.
was du hoffen kannst ist, dass wenn du tatsächlich mit offener tür da standest und ein fuß draußen war der richter in diesem falle milde walten lässt, da ja nicht zu erwarten war dass du fahren willst...... aber das kann man im vornhinein nicht sagen...... leider heißt es für dich abwarten und schaun was da kommen wird.....

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Di 26. Feb 2008, 01:22
von misterjack
FTBerlin hat geschrieben:da kanns du dich nicht rausreden, auch wenn der beamte allein war..... er brauch keinen 2. der seine aussage unterstützt. in berlin werden diverse aufnahmen von einem einzelnen beamten durchgeführt.
die aussage des beamten hat mehr gewicht als von einem einzelnen.... das hängt aber auch schon mit der dienst und treuepflicht zusammen bzw seinem diensteid den er geschworen hat.
Totaler Quatsch, was du erzählst, denn das verstößt gegen das Grundgesetz: Artikel 3 - (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. - Demnach kann die Aussage eines Beamten nicht mehr wiegen als die eines Bürgers.

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Di 26. Feb 2008, 04:23
von corsa666
misterjack hat geschrieben:Totaler Quatsch, was du erzählst, denn das verstößt gegen das Grundgesetz: Artikel 3 - (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. - Demnach kann die Aussage eines Beamten nicht mehr wiegen als die eines Bürgers.
Mal sehen ob das einen Richter auch interessiert du Traumtänzer. FTBerlin hats erklärt wie wo warum. Ob das jetzt besonders fair oder im Sinne des GG ist, kann jeder für sich selbst entscheiden.

An der Stelle des Threadstarters würd ich mal n Anwalt konsultieren. Die Tatbestandsmerkmale sind zwar eindeutig beschrieben, aber die Regelung von wg. "Motor an = Telefonieren am Steuer" ist genau in deinem Fall ziemlich an der eigentlichen Intention des Gesetzes vorbei. Eventuell ergeben sich daraus Chancen, die Sache in eine Verwarnung umzuwandeln.

Vorteil an der Gesetzeslage ist halt, daß du in jeder Rotphase der Ampel unbehelligt telefonieren kannst. Es wird in den meisten Fällen schwer sein, dir von den Ordnungshütern beweisen zu lassen, daß in dem Moment, in dem sie dich gesehen haben, dein Motor nicht doch - wie es sich gehört - abgestellt war. ;)

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Di 26. Feb 2008, 07:55
von -fall3n-
DD-Style hat geschrieben:Solche Sachen immer sofort zum Anwalt und hoffen, dass dir ein sehr geringes Strafmaß, wie es ja wohl der Fall ist (immerhin warst du nicht am Fahren und hattest dies offensichtlich auch nicht vor mit Handy am Ohr), auslegt wird. So kannst du vielleicht wenigstnes der Nachprüfung entgehen, indem du ein paar Sozialstunden machst oder noch ein paar Dollar an den Vater Staat abdrückst.


wegen 40€ zum anwalt? bei einem einigermaßen anständigen anwalt zahlst du alleine für die erstberatung 100-200€

ok, da du eine rechtsschutzversicherung hast, würde ich bei dem versicherer mal anrufen... vorausgesetzt, es ist eine verkehrs-rs mit eingeschlossen. da du nicht mehr daheim wohnst, kann es sein, dass du nicht mitversichert bist.



mfg nik

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Di 26. Feb 2008, 10:06
von FTBerlin
der artikel meint nicht die wertigkeit einer zeugensaussage, sondern dass alle menschen vor dem gesetzt gleich sind was die achtung der gesetzt und bestrafung bei einer misachtung angeht.
die glaubwürdigleit einer zeugenaussage ist davon in keinem falle betroffen!

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Di 26. Feb 2008, 22:37
von Bergilein
-fall3n- hat geschrieben:wegen 40€ zum anwalt? bei einem einigermaßen anständigen anwalt zahlst du alleine für die erstberatung 100-200€
Es geht mir nicht um die 40€, sondern um die Nachschulungsgebühren und vor allem um nochmal 2 Jahre Probezeit.

Ich weiß nicht, ich kanns einfach nicht einsehen dass ich wegen sowas nochmal 2 Jahre absolut nichts falsch machen darf und vor allem: Nachschulung - Super, ich lerne alles was ich schon weiß nochmal. Jetzt kommen bestimmt gleich Kommentare von wegen "weißt ja doch nicht alles wenn du das hier machst". Ich finde es einfach lächerlich. Was ist denn wenn ich den Motor anhabe und mich auf den Beifahrersitz setze? Keine Ahnung, aber ich finde so ein Urteil einfach überkrank und ich hatte auch schon wieder das Gefühl dass der Polizist die typische "Junge Leute und getunte Autos" Meinung hatte.

Am Freitag ruft mein Vater mal bei einem Anwalt für Verkehrzeug an, wurde uns von der Rechtsschutzversicherung empfohlen. Da bin ich mal seeeehr gespannt...

Re: Grün-Weißes Problem

Verfasst: Mi 27. Feb 2008, 02:20
von misterjack
Ähm, für einen B-Verstoß bekommt man keine Nachschulung aufgebrummt oder 2 weitere Jahre Probezeit. Es sei denn, du hast schon einen B-Verstoß.

Und auch das sinnlose Laufenlassen des Motors ist verboten. Die Regelung hat außerdem ihren Sinn, es könnten sich sonst zuviele einfach durchmogeln.

Wenn du bis jetzt keinen B-Verstoß hast, lohnt sich der Gang vor Gericht aber definitiv nicht.

@corsa666, deine dumme Beleidigung kannste stecken lassen.
Und wenn man seine Aussage vereidigen lässt, kann nicht ein anderer Eid mehr zählen. Es kommt natürlich auch auf eigene Glaubwürdigkeit an etc. Jedoch ist die pauschale Aussage, dass ein Beamter durch seinen Eid automatisch mehr Gewicht hat, Quatsch.