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Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?

Verfasst: Do 27. Mär 2008, 05:59
von little-blue
Waldbrand hat geschrieben:Trotzdem nicht legal, da die Gläser keine Freigabe für Gasentladungslampen haben :p

Ach, Du hast von denen schon ein Set?
Oder kennst Du die Freigabebescheinigung der Scheinwerfer, dann hätte ich die auch gern mal gesehen?

little-blue

Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?

Verfasst: Do 27. Mär 2008, 08:18
von Bluecujo666
Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Hmm das hört sich so an als würde es nicht gehen... auf der anderen seite bieten sie komplette scheinwerfer an bzw den umbau der scheinwerfer...

info

Verfasst: Fr 28. Mär 2008, 07:32
von the_aqua
hi nochmal,

hab gestern mit nem kumpel gesprochen den ich schon lange nich mehr gesehen hab und siehe da, er hat ne ganze menge an seinem ollen r19 gemacht, unter anderem xenon nachgerüstet aber nicht so'n taiwan kit von ebay sondern der hat sich richtig mühe gegeben:
D2S Brenner von Phillips (mit kleinen Winkeln an der Fassung verschraubt :vogel: )
Ultraschall- Höhenregulierung (am Querlenker befestigt & auf gerader Fläche justiert)
Steuerteile von der Mercedes E-Klasse
KEINE REINIGUNGSANLAGE (weil Auto vor BJ '99)

Ergebnis:
ein von der Dekra abgenommenes & eingetragenes Nachrüst- Xenonsystem :clapping:

Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?

Verfasst: Fr 28. Mär 2008, 11:32
von Stev'sTigra
@the_aqua:

Schönen Gruß, er soll mal ne Teileliste zusammenstellen und auch die Links der Webseiten preisgeben, dann könnte man vielleicht mal hier im Forum einen !!vernünftigen" Workshop für die Xenonumrüstung erstellen.

Glaub, das würd sehr vielen helfen.

Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?

Verfasst: So 30. Mär 2008, 14:57
von Bastuck Corsa
Hi

Ja daran wäre ich auch interessiert.


MfG Bastuck

Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?

Verfasst: So 30. Mär 2008, 16:06
von Waldbrand
little-blue hat geschrieben:Ach, Du hast von denen schon ein Set?
Oder kennst Du die Freigabebescheinigung der Scheinwerfer, dann hätte ich die auch gern mal gesehen?

little-blue

Ich kenne die Freigabebescheinigung der Opel-Scheinwerfer nicht!

Brauche ich auch nicht, da die Scheinwerfer kein Prüfzeichen für Gasentladungslampen haben. Auch die schwarzen Hella Scheinwerfer und die Angeleyes haben keine Freigabe... wer hätte das gedacht?

Da nützt eigentlich alles nix, so lange die Scheinwerfer in die das Set eingebaut wird, kein Prüfzeichen haben, ist die Eintragung ohne Lichttechnisches Gutachten wertlos, wer trotzdem TÜV bekommt, viel Spaß, und hoffen dass man in keinen Unfall verwickelt wird... Fährt Dir einer Rein, und behauptet Du hast Ihn geblendet, schickt die gegnerische Versicherung schnell einen Gutachter, und die fragen dann nach dem Lichttechnischen Gutachten.
Dann ist es egal, ob eingetragen oder nicht!


Ich will hier nicht den Spielverderber spielen, aber jeder sollte sich das Risiko vor Augen halten :)

Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?

Verfasst: So 30. Mär 2008, 16:44
von little-blue
Waldbrand hat geschrieben:Ich kenne die Freigabebescheinigung der Opel-Scheinwerfer nicht!

Brauche ich auch nicht, da die Scheinwerfer kein Prüfzeichen für Gasentladungslampen haben. Auch die schwarzen Hella Scheinwerfer und die Angeleyes haben keine Freigabe... wer hätte das gedacht?

Da nützt eigentlich alles nix, so lange die Scheinwerfer in die das Set eingebaut wird, kein Prüfzeichen haben, ist die Eintragung ohne Lichttechnisches Gutachten wertlos, wer trotzdem TÜV bekommt, viel Spaß, und hoffen dass man in keinen Unfall verwickelt wird... Fährt Dir einer Rein, und behauptet Du hast Ihn geblendet, schickt die gegnerische Versicherung schnell einen Gutachter, und die fragen dann nach dem Lichttechnischen Gutachten.
Dann ist es egal, ob eingetragen oder nicht!

Ich will hier nicht den Spielverderber spielen, aber jeder sollte sich das Risiko vor Augen halten :)

Das ist richtig, die Freigabebescheinigung des Scheinwerfers braucht man nicht zu wissen.

Der Brenner muss mit den H4-Hallogenleuchtmitteln in Einklag gebracht werden. Dazu muss der Brennpunkt und der Sockel in Übereinstimmung gebracht werden. Auf Temperaturen ist nur untergeordnet zu achten, da der Xenon-Brenner weniger Wärme produziert als ein Halogenleuchtmittel.
Wenn eine Firma solch eine Serienproduktion, inklusive TÜV, aufbaut, Dann werden die obigen Voraussetzungen amtlich geprüft sein. Somit hat dann der Brenner eine Freigabe für H4 Scheinwerfer und der Scheinwerfer braucht keine Freigabe für Xenon!
Somit muss lediglich abgeklärt werden, ob der Xenon-Brenner eine Freigabe für H4 oder H3 oder H7 besitzt, auf das Scheinwerfergehäuse kommt es dann nicht mehr an.

little-blue

Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?

Verfasst: So 30. Mär 2008, 23:44
von Waldbrand
Und wer bietet sowas an? Das hat nichtmal Hella im Programm

Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?

Verfasst: Mi 9. Apr 2008, 21:47
von little-blue
Waldbrand hat geschrieben:Und wer bietet sowas an? Das hat nichtmal Hella im Programm

Es gab vor ein paar Jahren mal einen Beitrag über einen Fahrzeugumbau, pimpen, eines Golf 1, der unter anderem auf Bi-Xenon H4 mit Klarglasscheinwerfern aus dem Regal umgebaut wurde (auf Kabel eins, Abenteuer Auto). Diesen Umbau, samt Abnahme hatte damals oben genannte Firma durchgeführt. Dabei wurde gleich die Aussage gemacht, dass jedes Fahrzeug auf Xenon umgebaut werden kann, wenn die Erfordernisse eingehalten werden, dass eine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden ist und eine automatische Leuchtweitenregulierung verbaut wird. Der Scheinwerfer sei hierbei egal, da der Brennpunkt des Brenners wichtig ist und die viel diskutierte Wärmeentwicklung kein Problem sein, da Xenonbrenner weniger Wärme entwickeln als H4. Aber mal bei der Firma anzurufen, ob die ihre Kits auch mit TÜV anbieten dürfte ja wohl nicht schwer sein. Da ich meinen jetzigen nicht mehr umbaue, werde ich da nicht anrufen!

little-blue

Re: Welche Strafe bei Xenon Nachrüstung ?

Verfasst: Mi 9. Apr 2008, 22:15
von carava
Wenn sie dich erwischen: 3 Punkte , Zwangsstillung, Geldstrafe und Richtigen streß bzw. noch Fahrverbot. Und es ist ein Erheblich Mängel bei Tüv Untersuchung. Ist auch nich Legal Eintragbar da die scheinwerfer keine Zulassung für Xenon haben. Da die Scheinwerfer immer das " HS " Symbol eingeprägt haben. :roll: