

So, abgesehen von der Schneekettensache, is das asoweit alles was uns in diesem Fall betrifft. Die Winkel von 30° und 50° sind ebenfalls darin geregelt und wer sagt es sei "nur" ne Richtlinie, der täuscht sich. Ist nämlich auch ne ECE-Regelung und die hat schon mehr zu sagen. Klar bleibt da noch bissl Spielraum für den jeweiligen Prüfer, aber Fakt ist Fakt.EG-Richtlinie/ECE-Regelung 78/549/EWG
Radabdeckungen (Karosserieteile, Kotflügel etc.) sind vorgeschrieben. Sie müssen so konstruiert sein, dass sie andere Verkehrteilnehmen möglichst vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser schützen sowie Gefahren vermindern, die sich durch Kontakt mit den sich drehenden Rädern ergeben.
In diesem Teil, der durch die Radialebene 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mind. ausreichen, um die Breite des Reifens unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen der Kombination Reifen/Rad abzudecken. Bei Zwillingsrädern ist die Gesamtbreite der beiden Räder zu Berücksichtigen. Hintere Kanten der Radabdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150mm über der Radmitte liegt; der Schnittpunkt der hinteren Kanten mit dieser Ebene muss außerhalb der Längsmittelebene des äußeren Rades liegen.
Radabdeckungen müssen möglichst nahe am Reifen liegen. Sie dürfen aus mehreren Teilen bestehen, sofern keine Lücken sind. Sie müssen dauerhaft befestigt befestigt, insgesamt oder aber in Teilen abnehmbar sein.
Der Hersteller muss bestätigen, dass zumindest auf einem des für die Antriebsachse (...) des Fz-typs genehmigten Reifentyps mind. ein Typ einer Schneekette verwendet werden kann.
Eine Kombination von Schneeketten, Reifen- und Radtyp muss vom Hersteller angegeben werden.
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