Kopie vom Fahrzeugschein

Alles über den Tigra

Moderatoren: FTBerlin, Iceman

Benutzeravatar
insane

Re: Kopie vom Fahrzeugschein

Beitrag von insane »

Eintragungen haben _immer_ bestandsschutz. Wer also vor dem jeweiligen Stichtag die Eintragung gekriegt hat, darf auch weiterhin so rumfahren (mal abgesehen von extremem Kram wie Alu-Heckspoiler oder so) Ansonsten muss IIRC nicht das komplette Rad abgedeckt sein, sondern irgenwelche bestimmten Winkel (die ich grad natürlich nicht zur Hand habe ;) ), über dem Rad. Und da auch wiederum nur die Lauffläche. Wie der jeweilige TÜVling das handhabt ist wiederum eine andere Frage. Wie üblich alles ohne Gewähr, und ich lasse mich gerne eines besseren Belehren. ;)
Benutzeravatar
Tigra345

Re: Kopie vom Fahrzeugschein

Beitrag von Tigra345 »

ja mach mal
Benutzeravatar
blobberio
Senior
Beiträge: 1819
Registriert: Sa 18. Dez 2004, 01:54

Re: Kopie vom Fahrzeugschein

Beitrag von blobberio »

das ganze ist nur ne Richtlinie. Die Prüfer tragen (grade beim Tigra) nach der alten und nach der neuen Richtlinie ein. Die ersten Tigras fallen noch nicht unter die neue, die neuen aber schon (die alten auch wenn sie schon eine EU Zulassung bekommen haben, mir wurde das ganze auch mal bei ner Eintragung aufgeschwatzt).

zu deinem Problem: wenn das Rad übersteht musst du halt dafür sorgen dass das nichtmehr der Fall ist.
Vorne kannst du dir noch Sturzkrorrekturschrauben kaufen und damit den Sturz dann recht negativ einstellen und so dann zum Tüv (danach halt wieder richtig einstellen, sonst brauchst du alle 5000km neue Reifen auf der VA).
Das ganze ist allerdings auch nur ne "Pfuschersache", wirklich wasserdicht ist die Eintragung damit nicht.
Benutzeravatar
Moir

Re: Kopie vom Fahrzeugschein

Beitrag von Moir »

der tüv sagte zu mir es gebe zwei Wege wie das rad abgedseckt sein muss.
entweder muss alles abgedeckt sein(auch die Felgen)
oder von der radnabe 10cm nach oben und auf der höhe muss die Lauffläche abgedeckt sein
Benutzeravatar
gigamaster

Re: Kopie vom Fahrzeugschein

Beitrag von gigamaster »

huhu,

also ich hatte keine probleme habe auch 16" 7,5 un et 35 mit 195/45 R16.

Die haben n bissl rausgestanden un geschliffen dann hab ich grad des plastik innen rausgeschnitten.

Bei mir steht die Felge auch raus aber die Lauffläsche vom Reifen is abgedeckt.

Ich war bei DEKRA und bei TÜV die wolltens ned eintragen.

Dann war ich bei KÜS alles ohne probleme war alles erledigt in 5 minuten :)

mfg
Benutzeravatar
little_tigi
Senior
Beiträge: 2133
Registriert: Fr 9. Mai 2003, 15:23
Wohnort: Weiterstadt

Re: Kopie vom Fahrzeugschein

Beitrag von little_tigi »

Also ich habe auch schon seit Jahren das ganze am Tigra eingetragen und bin so schon zweima durch die HU. Bei der letzten durfte ich mehr wie 5mal antanzen, eben aus diesem Grund! Auch obwohl das ganze vor dem oben genannten Stichtag ewig eingetragen wurde, stellten die sich quer! Der hat mir sogar nen Schrieb mitgegeben, den ich noch irgendwo rumliegen hab. Ich such den ma raus und versuch den irgendwie ma online zu stellen.

So, ich hab ihn grad und ich schreib das grad ma so hier rein wies draufsteht!
EG-Richtlinie/ECE-Regelung 78/549/EWG

Radabdeckungen (Karosserieteile, Kotflügel etc.) sind vorgeschrieben. Sie müssen so konstruiert sein, dass sie andere Verkehrteilnehmen möglichst vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser schützen sowie Gefahren vermindern, die sich durch Kontakt mit den sich drehenden Rädern ergeben.

In diesem Teil, der durch die Radialebene 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mind. ausreichen, um die Breite des Reifens unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen der Kombination Reifen/Rad abzudecken. Bei Zwillingsrädern ist die Gesamtbreite der beiden Räder zu Berücksichtigen. Hintere Kanten der Radabdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150mm über der Radmitte liegt; der Schnittpunkt der hinteren Kanten mit dieser Ebene muss außerhalb der Längsmittelebene des äußeren Rades liegen.

Radabdeckungen müssen möglichst nahe am Reifen liegen. Sie dürfen aus mehreren Teilen bestehen, sofern keine Lücken sind. Sie müssen dauerhaft befestigt befestigt, insgesamt oder aber in Teilen abnehmbar sein.
Der Hersteller muss bestätigen, dass zumindest auf einem des für die Antriebsachse (...) des Fz-typs genehmigten Reifentyps mind. ein Typ einer Schneekette verwendet werden kann.
Eine Kombination von Schneeketten, Reifen- und Radtyp muss vom Hersteller angegeben werden.

(...)
So, abgesehen von der Schneekettensache, is das asoweit alles was uns in diesem Fall betrifft. Die Winkel von 30° und 50° sind ebenfalls darin geregelt und wer sagt es sei "nur" ne Richtlinie, der täuscht sich. Ist nämlich auch ne ECE-Regelung und die hat schon mehr zu sagen. Klar bleibt da noch bissl Spielraum für den jeweiligen Prüfer, aber Fakt ist Fakt.

Wie ihr lesen könnt, muss der komplette Reifen abgedeckt sein - ich weiß selber wie das Wasser hinter mir aufgewirbelt wurde und selbst vorne wurds immer an den Spiegel geschleudert! Is nicht schön, is ne riesen Gischt, die dem Hintermann net wirklich weiterhilft.
Antworten