Vorgaben für den TÜV

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c20xe Lexmaul Ram
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Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von c20xe Lexmaul Ram »

Die Tiefe bei der Dekra is aber auch nur eine "Firmeninterne" abgesprochene Sache. Zum Glück gibt es bei uns kein Gesetz. Was die Bodenfreiheit bestimmt. Aber leider stellen sich die Prüfer an, es tief einzutragen, weil sie der Meinung sind, das tief auch gleich unfahrbar sei. :(
Aber soo in der Regel bekommt man bis 8 cm eingentlich überall alles eingetragen, ohne, dass sie sich anstelle. Halt immer ne Frage des Tüvers :wallbash:
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corsales

Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von corsales »

Also meine Ölwanne ist jetzt noch ca.5 cm vom Boden weg.das reicht auch.
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insane

Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von insane »

Ich find, es muss immer noch fahrbar bleiben. 11cm sind etwas viel des Guten, aber mir kann auch keiner erzählen, dass 2cm noch wirklich gut fahrbar sind. ;)

Hier ist es mit den Schäden und der Gemeinde, die das übernehmen muss ähnlich. Allerdings wird das hier ausdrücklich auf Serien-Fahrzeuge beschränkt. (hab ich zumindest so gehört)
Macht auch irgendwo Sinn. Wer seine Karre tief schraubt, soll eben selber aufpassen, dass er sich nichts drunter weg reisst.
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Speedycorsales
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Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von Speedycorsales »

Da bin ich genau deiner Meinung aber die Arschgeigen vom TÜV nicht!! Schade!! :wallbash:
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Speedycorsales
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Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von Speedycorsales »

Hab heut meine Papiere gekriegt!!!!! Der Spaß hat mich ganze 310€ gekostet!!! :thumbdown: :mad: :kinn:

Hab das ABE nicht mehr bekommen aber ich kann dir die Genehmigungspapiere scannen und dir schicken wenn sie dir was nützen?!?! :vertrag:

Meld dich einfach bei mir in dem Fall!!

MFG
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frankausdd
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Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von frankausdd »

Bitte was? Wieviel hat dich der Spaß gekostet?

Was haben sie denn alles genau abgenommen? Nur Federn und Fahrwerk?

Und ich dachte mir bei 76,- EUR für Felgen und Fahrwerk schon, dass es viel ist.

Gruß Frank
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mibo
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Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von mibo »

:freak: da wird man ja arm bei euch wenn man da zum tüv fährt...

normalweise mußt die abe's und teilegutachten wiederbekommen
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Speedycorsales
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Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von Speedycorsales »

Bei mir haben sie den Spoilersatz von Rieger abgenommen, klare Scheinis vorne mit Blenden, König Sitze mit Schroth Gurte, Felgen, Reifen,Fahrwerk und die Edelstahlanlage!! Aber mir hat man das so erklärt das sobald man Felgen und Fahrwerk eintragen lässt ist es ein Kombinationsgutachten und dann ist es egal was man noch dazu einträgt. Ein Kollege hat nur federn und Scheinwerferblenden eintragen lassen beim Golf3 und das hat schon 85 € gekostet. :vogel:

Und die Abe´s und die Teilegutachten hat der Tüv behalten!! :beat:

Keine Ahnung warum aber ist so, leider!!!!
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Speedycorsales
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Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von Speedycorsales »

Aufstellung der Rechnung des TÜV:

Genehmigung einer Änderung an einem Kraftfahrzeug gemäß §33 Abs.1 KFG 1967 Werwaltungsabgabe: 26€

Bundesstempelgebühren: 27,60€

Begutachtung des Fahrzeuges hinsichtlich dessen Verkehrs- und Betriebssicherheit. Die Begutachtung bezog sich auf folgende Fahrzeugteile: Räder/Reifen/Fahrwerk: 206€

Und dann natürlich noch die 20% Mwst wie es leider bei uns üblich ist!! Das sind dann unterm Strich 307,40 € inklusive das Porto für das zuschicken der Papiere!!! :vertrag:

Also dürft ihr in Deutschland nicht jammern!! :D
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ardenS93
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Tüv Kosten

Beitrag von ardenS93 »

Ich will das hier mal fortführen!

Da ich demnächst zum Tüv muss wollte ich mal fragen was denn so die Kosten sind für HU und Fahrwerkseintragung?
Gutachten is ein normales Teilegutachten von TA Technix, §19.3
Hab in der Suche net wirklich viel gefunden!

Hat da jemand in letzter Zeit erfahrungen gemacht??

Achso es is TÜV-Nord!

KÖNNTER VERGESSEN HABS GERADE BEIM TÜV GEFUNDEN!!!!!!!!!!!!!
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