Kennzeichenhalter mit LED-Technik...
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Re: Kennzeichenhalter mit LED-Technik...
das klingt super. dank dir waldi
Re: Kennzeichenhalter mit LED-Technik...
Oder kauf dir dirket die Dinge von BMW habe das auch jetzt eingebaut letzte woche ist zwar etwas aufwand aber es ist möglich und wenn man nicht gleich zwei linke Hände hat klappt das schon.
Kosten bei BMW 15€
- 2x 63 26 7 193 293 LED Kennzeichenleuchten 16,66 €
- 2x 61 13 6 925 634 Steckergehäuse 2,08 €
- 4x 61 13 0 005 197 Kabel mit Kontakte 3,90 €
Kosten bei BMW 15€
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- 2x 61 13 6 925 634 Steckergehäuse 2,08 €
- 4x 61 13 0 005 197 Kabel mit Kontakte 3,90 €
Re: Kennzeichenhalter mit LED-Technik...
Acki hat geschrieben:So eine Ausnahmegenehmigung muß mir erstmal einer zeigen.
Wer soll die denn ausstellen? Das widerspricht doch voll der StVZO.
Auf der Homepage schreiben sie ja auch das es vorne nicht gestattet ist.
gruß Acki
du wirst lachen was es für ausnahmegenehmigungen es gibt der ordner den ich
bei jeder tour mitschleppe umfasst meist mehr als 20 verschiedene geht vom motor
über karosserie bagasanlage usw inkl diverser veränderungen an beleuchtung usw
Re: Kennzeichenhalter mit LED-Technik...
@ToxicRain
Falls du damit deine Einzelabnahmen meinst, die du am Auto hast abnehmen lassen, dann würde ich das mal nicht als Vergleich ansehen...
Schließlich sind das "Ausnahmeregelungen" nur für DEIN eigenes Fahrzeug...Aber es sind keine Allgemeingültigkeiten für nochmal genau dasselbe Fahrzeug oder gar andere Autos...
(Oder meinst du was Anderes?)
Außerdem finde ich diese LED-Kennzeichen-Teile auch nicht wirklich innovativ...Dafür dass das sonst verboten wird, ist der in den Raum geworfene Begriff "Ausnahmeregelung" viel zu allgemein...
Was für LEDs sind da drinne?
Wer hat diese Ausnahmeregelung begutachtet?
Wie wurde das angestellt?
Gibt es dafür ein Teilegutachten o.ä.?
Sich dabei auf ne Ausnahmeregelung zu stützen, die man als "ausgedruckte Version" jedem Kennzeichenhalter "beilegt" halte ich für genau dasselbe, als wenn mir ein Ebay-Händler seine Riegernachbau-Stioßstange mit ner "Anbaubestätigung" oder ner "gutachterlichen Stellungnahme" andrehen will...also für juristisch anfechtbar...also für Quark...also für NIX. Schließlich kann sich jeder mit nem Lötkolben und 5€ Materialkosten hinstellen und das Ding selber zusammenlöten...
und dann für 75€ verkaufen, Versand natürlich frei Haus...
Ich denke man merkt, worauf ich hinaus will...
mfg
Falls du damit deine Einzelabnahmen meinst, die du am Auto hast abnehmen lassen, dann würde ich das mal nicht als Vergleich ansehen...
Schließlich sind das "Ausnahmeregelungen" nur für DEIN eigenes Fahrzeug...Aber es sind keine Allgemeingültigkeiten für nochmal genau dasselbe Fahrzeug oder gar andere Autos...
(Oder meinst du was Anderes?)
Außerdem finde ich diese LED-Kennzeichen-Teile auch nicht wirklich innovativ...Dafür dass das sonst verboten wird, ist der in den Raum geworfene Begriff "Ausnahmeregelung" viel zu allgemein...
Was für LEDs sind da drinne?
Wer hat diese Ausnahmeregelung begutachtet?
Wie wurde das angestellt?
Gibt es dafür ein Teilegutachten o.ä.?
Sich dabei auf ne Ausnahmeregelung zu stützen, die man als "ausgedruckte Version" jedem Kennzeichenhalter "beilegt" halte ich für genau dasselbe, als wenn mir ein Ebay-Händler seine Riegernachbau-Stioßstange mit ner "Anbaubestätigung" oder ner "gutachterlichen Stellungnahme" andrehen will...also für juristisch anfechtbar...also für Quark...also für NIX. Schließlich kann sich jeder mit nem Lötkolben und 5€ Materialkosten hinstellen und das Ding selber zusammenlöten...
und dann für 75€ verkaufen, Versand natürlich frei Haus...
Ich denke man merkt, worauf ich hinaus will...
mfg
Re: Kennzeichenhalter mit LED-Technik...
nein meine keine einzelabnahmen... sind reine sondergenhemigungen für prototypen