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Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Do 27. Nov 2008, 13:00
von ice tiger
Warte die Gerichtsverhandlung ab...

1.Du hast es im Fahrzeugschein eingetragen (hast du zufällig noch deinen alten Schein, wo auch die angepasste Fahrzeughöhe drinne steht)

2. Du warst bei einem 2. unabhängigen Prüfer, der dir auch gesagt hat, dass die Kiste so i.O.

Der Prüfer, der dir den Mist vor 2 Jahren eingetragen hat, hat seine Unterschrift drunter gemacht und d.h. das diese Eintragung rechtskräftig ist...Wenn jetzt ein andere Prüfer kommt und sagt, dass stimmt so nicht, dann müssen sich die Beiden zusammensetzen und sich rechtfertigen...Bei mir hat man aus Kostengründen damals sogar darauf verzichtet bei Gericht...Es ist eben ne Ermessensache...

Das mit der Verkehrsgefahr zieht nicht...Wenn ich zum Tüv fahre und die Plakette verweigert bekomme, dann ist mein Auto ja auch nicht gleich stillgelegt (außer das Auto ist in der Mitte durchgerostet), sondern ich hab i.d.R. ne Frist, den Mangel zu beheben und genau das hätte der tolle Sachverständige von der Polizei dir auch ermöglichen können/sollen/müssen...sofern dieser Mangel denn überhaupt vorliegt!
Mit nem kaputten Rücklicht bin ich auch ne Verkehrsgefahr...mit nem völlig intakten Fahrzeug kann man sogar auch ne Verkehrsgefahr sein...Jeder KANN ne Verkehrsgefahr darstellen...
Das wäre genauso, als würde die Polizei jemandem die Kiste stilllegen, weil er zu schnell gefahren ist...Er könnte ja eine Gefahr für Andere sein und mangels angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursachen...
Hier ist die Verhältnismäßigkeit einfach überzogen worden...Dein Fahrwerk und der Reifen sind ja offensichtlich nicht kaputt...sondern der Sachverständige ist der Meinung, dass das Rad bei ner übermäßigen Zuladung am Radhaus schleifen würde...
Wovon geht da bitte ne akute Gefahr aus?

Wie gesagt...Meines Erachtens hört sich das ganze nach ner überzogenen Lapalie an...
Das Problem ist das viele Herren in Grün und vom Tüff und Konsorten teilweise meinen, zuviel zu dürfen...
Gilt nicht für Alle...aber Einige übertreiben es.

mfg

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Do 27. Nov 2008, 15:40
von Andy Deluxe
so sehe ich es ja auch!
genau das ist ja das problem aber als normal sterblicher kann man da eben nicht viel ausmachen.
bin echt gespannt was da vor gericht bei rauskommt aber ob sich da ein richter für mich und gegen einen sachverständigen entscheidet bezweifel ich auch ein wenig...
kopien vom alten fhz schein und co habe ich natürlich noch. wäre nicht das erste mal das die zulassungsstelle was vergisst oder andere maße einträgt...

das nächste ist ja das ich erst apirl (im oktober wurde mein fhz stillgelegt) beim tüv war wegen HU/AU.
da war auch alles i.o.

ich frag mich da echt wozu ich da jede änderung am fhz abnehmen lasse und dafür einen batzen geld hinlege wenn ja doch wieder nichts passt...

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Do 27. Nov 2008, 16:48
von ice tiger
Hast du ne eigene VerkehrsRechtsschutz??
Ich würde mit denen bis auf's Messer streiten.
Bloß nicht abservieren lassen....bei solchen Fragen gewinnt, der der den längeren Atem hat...Leider aber auch der mit dem besserem Anwalt. :(

Wünsch dir auf jeden Fall das Beste!!

mfg

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Do 27. Nov 2008, 18:17
von Andy Deluxe
ne hab ich leider nicht...

dank dir

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Do 27. Nov 2008, 19:18
von Pega
ich kann mich Ice Tiger anschließen, streiten bis aufs letzte! Wenn der Prüfer das abgenommen hat dann kann dir das sch.. egal sein. Wenn man Individuell mit Autos sein will muß man heutzutage leider fast schon zwangsweise ne KFZ Rechtschutz haben.

Ich wünsch dir auf alle Fälle viel Glück, aber das wirste wohl haben denk ich. Ansonsten Wiederspruch und in die nächst Höhere Insatz gehen

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Do 27. Nov 2008, 19:25
von Andy Deluxe
also ich pers weiß ja das ich recht habe!!!
Denn ICH weiß ja das am auto zw diesen Tüv-Terminen keine Veränderungen gemacht worden sind!
und das muss ich natürlich irgendwie beweisen was ich nicht kann.

hoffe nur auf einen richter welcher mich auch versteht und nicht von grund auf schon voreingenommen gegenüber tuner ist.
Und ich hoffe auch das er sich den Kommentar spart: "Hätten sie ihr Auto nur nicht so tief gelegt dann hätten sie das Problem nicht" oder mir rät das auto hoch zu schrauben und das problem sei behoben...

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Do 27. Nov 2008, 19:41
von frankausdd
Also eins mag man doch hier aber trotz aller Kommentare mal zugestehen, wenn in das Auto die zulässige Zuladung gepackt wird und er dann schleifen würde, dann ist die Stilllegung doch im Grunde auch zur Sicherheit des Fahrers selbst. Man sollte nicht vergessen, dass ein Auto rein nach dem Gesetz immer Fahrtüchtig sein muss auch bei voller Zuladung. Da interessiert es nicht, dass man das auto nie soo voll gepackt wird.

Das ist wie mit Reifen, ich kann auch nicht nur Reifen drauf machen die nur bis 160 km/h reichen, nur weil ich sonst nie schneller fahre. Das finde ich bei Winterreifen schon den totaln Schwachsinn.

Nichts desto trotz, hoffe ich für dich, dass du einen Richter hast, der dir einfach mal die Schuld abnimmt und sagt, dass sich die Gutachter da auseinander setzen müssen.

Gruß Frank

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Do 27. Nov 2008, 19:46
von Andy Deluxe
aber wer weiß ob bei voller zuladung der reifen schleifen würde...
das sagt der verschränkungstest ja auch nicht aus.

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Do 27. Nov 2008, 22:31
von frankausdd
Nun, wenn man mal den Verschränkugstest macht und dann das zulässige Gewicht reinwirft, evtl noch ein bißchen wippt, dann wird es das schon zeigen. Aber wie du weiter vorne schon geschrieben hast, ist im Grunde noch interessanter, was passiert bei dir mit der Verbundlenkerachse, wenn du auf der Fläche stehst und Gewicht drin hast und dann noch einer wippt.

Für mich ist bei sowas immer schwe zu suchen. Bei meinem ersten Corsa, hat der Prüfer gemeint, dass er hinten schleift bei der Verschränkung und dass man da noch was machen würde. Nachdem ich ihm zugesichert hatte, dass ich das noch tun werde, hat er es mir dennnoch eingetragen. Ich habe nix mehr gemacht und geschliffen hat er auch nie wieder. Rechtens war das trotzdem noch nicht.

Gruß Frank

Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 08:48
von ice tiger
Also eins mag man doch hier aber trotz aller Kommentare mal zugestehen, wenn in das Auto die zulässige Zuladung gepackt wird und er dann schleifen würde, dann ist die Stilllegung doch im Grunde auch zur Sicherheit des Fahrers selbst.
Ja...da ist schon was dran...Aber wenn man genau überlegt ist es ja nur ein "Mangel", den man mittels nem neuen Dämpfer oder Federwegsbegrenzern hätte ohne großen Aufwand beheben können...(und jetzt immernoch beheben kann...wie gesagt, sofern da überhaupt was schleift...)
Das hat man ihm ja aber nicht mal ermöglicht...
Da find ich ne Stilllegung echt übertrieben.

Und das find ich das Schlimme dadran...
Naja...wir können nur abwarten.

@Andy

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mfg