Re: Verschränkunstest -freigängigkeit der Räder-
Verfasst: Do 27. Nov 2008, 13:00
Warte die Gerichtsverhandlung ab...
1.Du hast es im Fahrzeugschein eingetragen (hast du zufällig noch deinen alten Schein, wo auch die angepasste Fahrzeughöhe drinne steht)
2. Du warst bei einem 2. unabhängigen Prüfer, der dir auch gesagt hat, dass die Kiste so i.O.
Der Prüfer, der dir den Mist vor 2 Jahren eingetragen hat, hat seine Unterschrift drunter gemacht und d.h. das diese Eintragung rechtskräftig ist...Wenn jetzt ein andere Prüfer kommt und sagt, dass stimmt so nicht, dann müssen sich die Beiden zusammensetzen und sich rechtfertigen...Bei mir hat man aus Kostengründen damals sogar darauf verzichtet bei Gericht...Es ist eben ne Ermessensache...
Das mit der Verkehrsgefahr zieht nicht...Wenn ich zum Tüv fahre und die Plakette verweigert bekomme, dann ist mein Auto ja auch nicht gleich stillgelegt (außer das Auto ist in der Mitte durchgerostet), sondern ich hab i.d.R. ne Frist, den Mangel zu beheben und genau das hätte der tolle Sachverständige von der Polizei dir auch ermöglichen können/sollen/müssen...sofern dieser Mangel denn überhaupt vorliegt!
Mit nem kaputten Rücklicht bin ich auch ne Verkehrsgefahr...mit nem völlig intakten Fahrzeug kann man sogar auch ne Verkehrsgefahr sein...Jeder KANN ne Verkehrsgefahr darstellen...
Das wäre genauso, als würde die Polizei jemandem die Kiste stilllegen, weil er zu schnell gefahren ist...Er könnte ja eine Gefahr für Andere sein und mangels angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursachen...
Hier ist die Verhältnismäßigkeit einfach überzogen worden...Dein Fahrwerk und der Reifen sind ja offensichtlich nicht kaputt...sondern der Sachverständige ist der Meinung, dass das Rad bei ner übermäßigen Zuladung am Radhaus schleifen würde...
Wovon geht da bitte ne akute Gefahr aus?
Wie gesagt...Meines Erachtens hört sich das ganze nach ner überzogenen Lapalie an...
Das Problem ist das viele Herren in Grün und vom Tüff und Konsorten teilweise meinen, zuviel zu dürfen...
Gilt nicht für Alle...aber Einige übertreiben es.
mfg
1.Du hast es im Fahrzeugschein eingetragen (hast du zufällig noch deinen alten Schein, wo auch die angepasste Fahrzeughöhe drinne steht)
2. Du warst bei einem 2. unabhängigen Prüfer, der dir auch gesagt hat, dass die Kiste so i.O.
Der Prüfer, der dir den Mist vor 2 Jahren eingetragen hat, hat seine Unterschrift drunter gemacht und d.h. das diese Eintragung rechtskräftig ist...Wenn jetzt ein andere Prüfer kommt und sagt, dass stimmt so nicht, dann müssen sich die Beiden zusammensetzen und sich rechtfertigen...Bei mir hat man aus Kostengründen damals sogar darauf verzichtet bei Gericht...Es ist eben ne Ermessensache...
Das mit der Verkehrsgefahr zieht nicht...Wenn ich zum Tüv fahre und die Plakette verweigert bekomme, dann ist mein Auto ja auch nicht gleich stillgelegt (außer das Auto ist in der Mitte durchgerostet), sondern ich hab i.d.R. ne Frist, den Mangel zu beheben und genau das hätte der tolle Sachverständige von der Polizei dir auch ermöglichen können/sollen/müssen...sofern dieser Mangel denn überhaupt vorliegt!
Mit nem kaputten Rücklicht bin ich auch ne Verkehrsgefahr...mit nem völlig intakten Fahrzeug kann man sogar auch ne Verkehrsgefahr sein...Jeder KANN ne Verkehrsgefahr darstellen...
Das wäre genauso, als würde die Polizei jemandem die Kiste stilllegen, weil er zu schnell gefahren ist...Er könnte ja eine Gefahr für Andere sein und mangels angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursachen...
Hier ist die Verhältnismäßigkeit einfach überzogen worden...Dein Fahrwerk und der Reifen sind ja offensichtlich nicht kaputt...sondern der Sachverständige ist der Meinung, dass das Rad bei ner übermäßigen Zuladung am Radhaus schleifen würde...
Wovon geht da bitte ne akute Gefahr aus?
Wie gesagt...Meines Erachtens hört sich das ganze nach ner überzogenen Lapalie an...
Das Problem ist das viele Herren in Grün und vom Tüff und Konsorten teilweise meinen, zuviel zu dürfen...
Gilt nicht für Alle...aber Einige übertreiben es.
mfg