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Re: MHW Rückleuchten ABE

Verfasst: So 21. Dez 2008, 17:37
von Sardonic
.... e3 ist voll oki muss halt nur in der europäischen union sein


gibt halt so ein zwei nummern die nicht in europa sind :-)


E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan

Re: MHW Rückleuchten ABE

Verfasst: So 21. Dez 2008, 18:07
von CB87
Ja super......denn dürfte mir ja auch keiner groß ans Bein Pissen können :)

Re: MHW Rückleuchten ABE

Verfasst: So 21. Dez 2008, 18:52
von mibo
Master_U hat geschrieben:Die E-Nummer reicht vollkommen aus.
wurd hier doch bereits gesagt

Re: MHW Rückleuchten ABE

Verfasst: So 21. Dez 2008, 19:06
von frankausdd
Also im Grunde ist das alles so richtig!!! Allerdings solltet ihr trotzdem etwas bei euch führen, denn eine E-Nummer haben auch Scheinwerfer die für den Golf 5 sind und trotzdem darfst dir die nicht einfach ranbauen an den Corsa. Ergo um da dem Ärger aus dem Weg zu gehen, einfach eine ABE mit sich führen. Ist vor allem bei Auspuffanlagen zu empfehlen.

Gruß Frank

Re: MHW Rückleuchten ABE

Verfasst: So 21. Dez 2008, 20:01
von Sardonic
ich denke dann müssen für etliche tausend scheinwerfer und rückleuchten ABE´s ...EWG Gutachten nachgedruckt werden ...

.... soooooooo viele die ohne ausgeliefert werden denn sie haben ja die Bauartliche genehmigung und es ist an sich sehr gut unterscheiden ob sie nun für das auto gebaut worden sind oder nicht ....


.... bei einer auspuffanlage ist das ein bissel anders denn es gibt zum beispiel bei einem Corsa genug Anlagen ESD und so weiter die trotz Korreckter passform und E - Nummer nicht jedem Motor zuzuordnen sind ....

.... dort sollte man die EWG in schriftlicher form beihaben um an ort und stelle klären zu können Ob die verbaute anlage auf diesem fahrzug zu führen ist ...


....sollte das mit dem nachweis nicht funzen kann es sein das die Polizei echt ein bissel fucksig wird.