Seite 2 von 2

Re: Tüv Eintragung eines Frontspoiler, Frontspoilerlippe - Kosten

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 12:05
von Ronson001
dekra kann genauso nach §21 abnehmen (einzelabnahme).

Re: Tüv Eintragung eines Frontspoiler, Frontspoilerlippe - Kosten

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 17:49
von -Rebel-
Es kann doch sein, das es aus ABS ist, dann gibt es doch ne ABE dazu, wie bei den Rieger teilen, falls ich jetzt blödsinn babbel steinigt mich

Re: Tüv Eintragung eines Frontspoiler, Frontspoilerlippe - Kosten

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 18:15
von Speedycorsales
Also meine Rieger Teile haben soweit ich weiß alle eine ABE. Bei den Schwellern bin ich mir ned ganz sicher aber die vordere und die hintere Stoßstange bin ich mir relativ sicher.

Re: Tüv Eintragung eines Frontspoiler, Frontspoilerlippe - Kosten

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 18:18
von -Rebel-
Jo und mit ABE eintragungs frei, nur der anbau muss abgenommen werden oder?

Re: Tüv Eintragung eines Frontspoiler, Frontspoilerlippe - Kosten

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 19:25
von Monsterrad
Dekra darf bei uns nix nach §21
(altes Bundesland)

Re: Tüv Eintragung eines Frontspoiler, Frontspoilerlippe - Kosten

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 19:42
von Schwarzer-Corsar
bei meiner schürze gabs das problem das mein abschlepphaken nichtmehr erreichbar war--->folglich keine eintragung.
obwohl die bei einem anderen corsa eingetragen war naja mit nem bissl schweißen und nem abschlepphaken von nem land rover hab ich se letztendlich eingetragen bekommen
kosten für die eintragung 36€

Re: Tüv Eintragung eines Frontspoiler, Frontspoilerlippe - Kosten

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 19:45
von carava
-Rebel- hat geschrieben:Jo und mit ABE eintragungs frei, nur der anbau muss abgenommen werden oder?

NÖ , ABE = Anbauen ,Fahren , Freuen :D

Re: Tüv Eintragung eines Frontspoiler, Frontspoilerlippe - Kosten

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 21:21
von Sardonic
jo nach §21 darf nur der Tüv ...

.... und ja die Rieger front hat ne ABE

Re: Tüv Eintragung eines Frontspoiler, Frontspoilerlippe - Kosten

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 21:42
von Ronson001
Sardonic hat geschrieben:jo nach §21 darf nur der Tüv ...
wie gesagt, das stimmt nicht. vllt bei euch im süden^^
eigtl geht es auch weniger um das "tüvende unternehmen", als um den prüfer und seine qualifikation. nicht alle dürfen nach §21 soweit i weiß.

Re: Tüv Eintragung eines Frontspoiler, Frontspoilerlippe - Kosten

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 22:37
von -Rebel-
Richtig, das kommt immer auf den Prüfer an, welche kenntnisse(zertifikate) er besitzt, meim "TüV" ist immer so jemand da, deswegen bekommt man dort auch die 21er.

Die ganzen anderen stellen müssen nicht eintragen können.

Am besten eintragungen dort machen wo auch teile vertrieben werden bei, Tuning-Firmen.

Da sollte es die geringsten probleme geben, weil da die Prüfer die hinkommen, auf tuning spezialisiert sind und ihnen das kein rotes tuch ist, wie bei anderen tüv stellen.