[font="]Sehr geehrter Herr
Xxx,[/font][font="]
[/font][font="]vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.[/font][font="]
[/font][font="]Gerne antworten wir Ihnen:[/font][font="]
[/font]Die Anbringung der Kennzeichen, ist in §10 der seit 01.03.2007 gültigen[font="]
[/font]Fahrzeugzulassungsverordnung ("FZV") geregelt:[font="]
[/font]Dort heißt es:[font="]
[/font]"(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad[font="]
[/font]gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger[font="]
[/font]als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit[font="]
[/font]des Fahrzeugs nicht verringern.[font="]
[/font]Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30[font="]
[/font]Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung[font="]
[/font]lesbar sein.[font="]
[/font]Die FZV finden Sie im Internet unter anderem bei[font="]
[/font]
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php[font="]
[/font]in der dort genannten EG-Richtlinie 70/222/EWG steht:[font="]
[/font]"2.4 Abstand des Kennzeichens von der Fahrbahn[font="]
[/font]Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der[font="]
[/font]Fahrbahn beträgt mindestens 0,30 m; der Abstand zwischen dem oberen[font="]
[/font]Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20 m[font="]
[/font]betragen. Kann diese Vorschrift in der Praxis nicht eingehalten werden,[font="]
[/font]so darf der Abstand größer sein als 1,20 m; er muß dann aber so nahe an[font="]
[/font]diesem Wert liegen, wie es nach der Bauart des Fahrzeugs möglich ist,[font="]
[/font]und darf keinesfalls 2 m überschreiten.[font="]
[/font]2.5 Geometrische Sichtbedingungen[font="]
[/font]Es muß möglich sein, das Kennzeichen in dem gesamten Raum zu erkennen,[font="]
[/font]der von folgenden vier Ebenen begrenzt wird: zwei senkrechten[font="]
[/font]Ebenen durch die beiden seitlichen Ränder des Kennzeichens, die mit[font="]
[/font]der Längsmittelebene des Fahrzeugs einen Winkel von 30° nach außen[font="]
[/font]bilden, einer Ebene durch den oberen Rand des Kennzeichens, die mit[font="]
[/font]der waagerechten Ebene einen Winkel von 15° nach oben bildet, und[font="]
[/font]einer waagerechten Ebene durch den unteren Rand des Kennzeichens[font="]
[/font](liegt jedoch der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,20 m über der[font="]
[/font]Fahrbahn, so muß die letztgenannte Ebene mit der waagerechten Ebene[font="]
[/font]einen Winkel von 15° nach unten bilden).[font="]
[/font]2.6 Bestimmung des Abstands des Kennzeichens von der Fahrbahn[font="]
[/font]Die unter 2.3, 2.4 und 2.5 genannten Abstände werden am leeren Fahrzeug[font="]
[/font]gemessen."[font="]
[/font][font="]Mit freundlichen Grüßen[/font][font="]
[/font][font="]DEKRA Automobil GmbH[/font][font="]
[/font][font="]AP7 Betriebsmittel und Infosysteme[/font]