Also die ABE gilt WENN sie dabei ist (und sich nicht als TÜV Gutachten heraussetellt) nur für die Serienbereifung und für keine anderen Reifen, da ja viele Faktoren wie Felgengröße, ET, usw. eine Rolle spielen, ob man ab Radkasten etwas bearbeiten muss oder nicht.Adonay hat geschrieben:Die Teile gibts doch mit ABE, wie ich gesehen hab?
Daher muss man die in den meisten fällen vom TÜV abnehmen lassen, damit die Sicherstellen, dass die Reifen auch Platz im Radhaus bei voller Einfederung haben.