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Re: Probleme nach Tigra Kauf!!!
Verfasst: Sa 10. Okt 2009, 14:01
von TeenTigra
freakrn hat geschrieben:Naja dazu hat man eine Rechtsschutz bzw glaube da sollte auch die Verkehrssrechtschutz einspringen?
Zum Thema nicht nachzuweisen, also wenn der Motor von innen so aussieht und da wirklich nur notdürftig repariert wurde dann ist es offensichtlich, dass er es wusste, je nachdem wielange das Auto bzw Motor in seinem Besitz war.
Ich würds einfach drauf ankommen lassen und wenn du Schüler oder Student bist ab zum Gericht und hol dir nen Beratungsschein. Damit zahlst du keinerlei Anwaltskosten
solange es dich kein Geld kostet würd ich dem versuchen die Hölle heiß zu machen
Das wird nur gewährt wenn aussciht auf Erfolg besteht und das ist bei Privat gegen Privat sehr sehr unwahrscheinlich.
Es ist sehr sehr sehr sehr schwer sowas nachzuweise wer sagt des das er selber den Motor zerlegt hatte etc von einem Laien kann man kein Fachkundiges- Urteilsvermögen verlangen, ist leider so.
Versuch es höchstens direkt über einen Anwalt(das geht bei paar hundert Euro los ) bzw wenn du eine Rechtsschutz hast mit der.
Re: Probleme nach Tigra Kauf!!!
Verfasst: Sa 10. Okt 2009, 15:35
von Neusser-Tigra
TeenTigra hat geschrieben:Das wird nur gewährt wenn aussciht auf Erfolg besteht und das ist bei Privat gegen Privat sehr sehr unwahrscheinlich.
Es ist sehr sehr sehr sehr schwer sowas nachzuweise wer sagt des das er selber den Motor zerlegt hatte etc von einem Laien kann man kein Fachkundiges- Urteilsvermögen verlangen, ist leider so.
Versuch es höchstens direkt über einen Anwalt(das geht bei paar hundert Euro los ) bzw wenn du eine Rechtsschutz hast mit der.
So siehts leider aus.
Man muss den nachweisen , das der Schaden schon bestand als er gekauft wurde. Wie willstn das nachweisen?
Wie lange ist der Wagen denn schon in deinem Besitz?
Re: Probleme nach Tigra Kauf!!!
Verfasst: Sa 10. Okt 2009, 15:48
von freakrn
Dann sollte man sich den Kaufvertrag mal durchlesen, vielleicht wurde eine Garantie nicht ausgeschlossen denn auch private Personen sind dazu verpflichtet insofern diese eine Garantie etc nicht ausdrücklich per Vertrag ausschließen zu gewährleisten. Evtl kann man auch dann von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen. Aber da kenn ich mich nicht genau aus. Ich weiß nur, dass man dies ausschließen muss ansonsten ist man eben dazu verpflichtet.
Re: Probleme nach Tigra Kauf!!!
Verfasst: Sa 10. Okt 2009, 16:46
von C20XE_86
Neusser-Tigra hat geschrieben:So siehts leider aus.
Man muss den nachweisen , das der Schaden schon bestand als er gekauft wurde. Wie willstn das nachweisen?
Wie lange ist der Wagen denn schon in deinem Besitz?
Ihm gehörte das Auto knapp 5 Jahre und mir 6 Wochen!!!
Von den 6 Wochen bin ich aber nicht einmal mit dem Wagen gefahren!!!

Re: Probleme nach Tigra Kauf!!!
Verfasst: Sa 10. Okt 2009, 17:08
von Neusser-Tigra
C20XE_86 hat geschrieben:Ihm gehörte das Auto knapp 5 Jahre und mir 6 Wochen!!!
Von den 6 Wochen bin ich aber nicht einmal mit dem Wagen gefahren!!!
Kannst du das beweisen?
Ist der KM Stand irgendwo festgehalten worden?
Wenn ja , musste nur noch beweisen , das du den nicht runtergedreht hast........
Es bleibt ein Katz und Maus spiel. Informier dich beim Anwalt.
Wir können dir nur sagen , das die Karten für dich schlecht stehen.
Alternativ würde ich aber mal den Vorbesitzer mal besuchen gehen , vielleicht kann man so ja etwas -klären-
(Das ist nur meine persönliche Meinung , keine Garantie auf Richtigkeit)
Re: Probleme nach Tigra Kauf!!!
Verfasst: Sa 10. Okt 2009, 17:33
von C20XE_86
Neusser-Tigra hat geschrieben:Kannst du das beweisen?
Ist der KM Stand irgendwo festgehalten worden?
Wenn ja , musste nur noch beweisen , das du den nicht runtergedreht hast........
Es bleibt ein Katz und Maus spiel. Informier dich beim Anwalt.
Wir können dir nur sagen , das die Karten für dich schlecht stehen.
Alternativ würde ich aber mal den Vorbesitzer mal besuchen gehen , vielleicht kann man so ja etwas -klären-
(Das ist nur meine persönliche Meinung , keine Garantie auf Richtigkeit)
Klar KM stand ist ja im Kaufvertrag festgehalten worden!!
Re: Probleme nach Tigra Kauf!!!
Verfasst: Sa 10. Okt 2009, 18:05
von Bugs
Der Verkäufer muss beweisen das dass Fahrzeug bzw. der Motor in ordnung war, 6 monate lang danach ist der Käufer in der Beweispflicht!
Aber hier liegt eine "Arglistige" täuschung vor, somit kann man auch von Betrug sprechen.
Re: Probleme nach Tigra Kauf!!!
Verfasst: Sa 10. Okt 2009, 18:07
von TeenTigra
Bugs hat geschrieben:Der Verkäufer muss beweisen das dass Fahrzeug bzw. der Motor in ordnung war, 6 monate lang danach ist der Käufer in der Beweispflicht!
Aber hier liegt eine "Arglistige" täuschung vor, somit kann man auch von Betrug sprechen.
Nur wenn Garantie nicht ausgeschlossen wurde.
Und in 95% aller Kaufverträge die man von privat zu privat so macht ist das natürlich ausgeschlossen.
Re: Probleme nach Tigra Kauf!!!
Verfasst: Sa 10. Okt 2009, 18:13
von Bugs
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."
Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei
nachweisbarer Arglist.
Hier
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_ ... cm:8-12648
gibts noch mehr zu lesen!
Also eigentlich ein eindeutiger Fall!
Re: Probleme nach Tigra Kauf!!!
Verfasst: Sa 10. Okt 2009, 18:20
von TeenTigra
Und da du hier nicht einmal gelesen hast und scheinbar 0 Erfahrung hast nochmal für dich.
Es ist quasi nicht zu beweisen und mir sind persönlich nur außergerichtliche Einigungen bekannt.
Lass dir das von jemmanden gesagt sein der schon viele viele derartige Rechtsstreitereien mitgemacht/erlebt hat.
Ohne Rechtsschutz wird das schwer.
Vorallem ist es eines : stressig hoch 10.
Vorallem hat er das Fahrzeug ja wissentlich mit einem leichten defekt am Motor gekauft wenn ich das jetzt hier so verstanden habe ?
Nun hat sich ja rausgestellt das es halt etwas mehr als leicht ist und gerichtlich kannst du von einen Laien nicht verlangen das er das wusste.
Vorallem ist ja nichtmal klar wer das alles Gewechselt hat und ob derjenige überhaubt Ahnung hatte etc etc.
Ist leider ein Fass ohne Boden sowas