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Re: Tieferlegung ...
Verfasst: Mi 7. Jan 2004, 14:57
von NLORD
Soweit ich weiß, darfst du nur Auto mit 17 fahren, wenn neben dir eben ein Erwachsener mit Führerschein sitzt und du einen Grund dafür hast, also z.b. es fährt keine Bahn oder Bus zu deiner Berufsschule. So in der Art habe ich das mal gehört!
Re: Tieferlegung ...
Verfasst: Mi 7. Jan 2004, 15:19
von stiffmaster
Ricoh hat geschrieben:ich merke wir kommen hier im thread vom thema ab ...
um das zu klären wegen meinen roller ... also eigentlich müsste jeder hier wissen das man als roller fahrer 3 ,, chancen ,, hat beim dritten mal gepackt vor gericht sozi stunden und all den kak natürlich auch punkte naja ich wurde jetzt 2 mal gepackt erste mal ermahnung 2te mal wurde auch nur ne ermahnung ...
DANKE
also das mit den 3 chancen is schwachsinn!!!
wenn du pech hast können sie dir auch was beim 1 mal!
aber es geht ja auch hauptsächlich um den versicherengsschutz.
wenn dir ein kind vor den roller läuft und du keinen versicherungsschutz hast sind deine eltern unter umständen ihr häuschen los!
und zur tieferlegung wurd ja schon was gesagt......
auf jeden fall fang nicht ohne das richtige werkzeug an. wenn du keinen federspanner hast und dir so ne feder durchs gesicht fliegt fährst du eh erst ma kein auto.....!
Re: Tieferlegung ...
Verfasst: Mi 7. Jan 2004, 15:21
von Anonymous
ja weiss ich mein vater wird dann ab und zu mit mir rum fahren aber so hab ich schon mal den grund nen auto zu kaufen also meine eltern haben den grudn mir n car zu kaufen ...
aber man brauch net unbedingt n grund ... das neue gesetz ist eigentlich nur dafür da das das unfall risiko reduziert wird wenn jugendliche früher auto fahren lernen mit einen erwachsenen der führerschein hat ...
das müsst ihr euch so vorstellen inne fahrschule hat man ja auch praxis dann fährt der lehrer mit
so mit 17 führerschein bis 18 ... also ein jahr lang praxis nur ohne lehrer dafür den erwachsenen ( in mei fall dada )
Re: Tieferlegung ...
Verfasst: Mi 7. Jan 2004, 15:21
von Goetz
- wie quasi schon gesagt wurde: wenn du nicht genau weißt was du machst, lass es machen ! dann kannste wenigstens davon ausgehen das es vernünftig gemacht wurde. (wenn nicht ist das auch schon wieder was ganz anderes)
- schön wir waren alle mal 16 aber jetzt sind wir älter und haben schon eine gewisse verpflichtung ihm direkt unsere ablehnung zu zeigen wenn er illegales macht. (ist ein pädagogisches mittel)
aber die diskussion wird ja eh alle 2 wochen geführt also was solls.
Re: Tieferlegung ...
Verfasst: Mi 7. Jan 2004, 15:42
von NLORD
@Ricoh ja es fährt in der Praxis zwar der Lehrer mit, aber der kann auch einschreiten, wenn etwas ist. Dein Vater nicht.