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Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Verfasst: Di 6. Apr 2010, 11:07
von Xero
Pipolo hat geschrieben:Siehe StVZo § 19 Stand 1. März 2007 !!!!!

Absatz 5 dieses Paragraphen :

(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.


Wenn du das auto eh anmelden wirst ........hol dir dann eine Doppelkarte und nen kurzkennzeichen....wenn du dann anschliessend das auto anmeldest wird es dann verrechnet.

Oder du meldest die karre gleich an ........Wo aber da die gefahr ensteht das die netten grünen dich rausziehen und kontorllieren..........und dann gibbet zoff

Zoff gibts nicht wenn du direkt zum TÜV fährst ohne Umwege! Ruf beim TÜV an mach nen Termin meld die Karre an und fahr dann direkt hin. Selbst wenn die Grünen dich anhalten und du denen sagst das du auf direktem Weg zum TÜV bist wird dir da keiner was ankreiden, falls ja lass dir vom TÜV Menschen nochmal bestätigen das du den Termin um XYZ Uhr hast und gut ist.

Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Verfasst: Di 6. Apr 2010, 13:44
von N.Corsa
Xero hat geschrieben:Zoff gibts nicht wenn du direkt zum TÜV fährst ohne Umwege! Ruf beim TÜV an mach nen Termin meld die Karre an und fahr dann direkt hin. Selbst wenn die Grünen dich anhalten und du denen sagst das du auf direktem Weg zum TÜV bist wird dir da keiner was ankreiden, falls ja lass dir vom TÜV Menschen nochmal bestätigen das du den Termin um XYZ Uhr hast und gut ist.

Schon richtig, nur anmelden ohne Tüv wird nichts.

Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Verfasst: Di 6. Apr 2010, 13:51
von Xero
N.Corsa hat geschrieben:Schon richtig, nur anmelden ohne Tüv wird nichts.
Achso sch**** hab verrafft das er ja keine gültige HU hat.....:P

Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Verfasst: Di 6. Apr 2010, 13:53
von Corex
N.Corsa hat geschrieben:Schon richtig, nur anmelden ohne Tüv wird nichts.

Bei einigen hier im Forum geht das N.Corsa :p die haben bessere Connections :D

Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Verfasst: Di 6. Apr 2010, 17:59
von ch_wagner
versicherungsdoppelkarte holen und dann zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle.
Brauchst nicht zwingend Kurzzeitkennzeichen

Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Verfasst: Di 6. Apr 2010, 18:21
von TigraC20XE
die doppelkarte gibt es zwar noch.... aber es geht auch mit der versicherungsnr...dann kann man das fahrzeug zulassen...nur darf man halt nicht nur mit dieser nr fahren ....meine versicherung sagt nur mit kurzkennzeichen darf man fahren .....aber wenn du das fahrzeug bei der versicherung anmeldes sind die kennzeichen umsonst halt nur die 30 € für schilder und papierkram...

Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Verfasst: Di 6. Apr 2010, 18:58
von Blue83
nee. rum düsen will ich mit den hobel nicht. nur die 100 mal zum tüv so wie ich das denke. weil aufs erste mal wird das sicher nichts :D also kann ich einfach mit den alten kennzeichen zum tüv..... hab aber nur die abgelaufenen kurzeitkennzeichen :confused:

Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Verfasst: Di 6. Apr 2010, 19:19
von Corsa A
also vollabnahme gibt es immernoch ist aber von 18 monaten auf 7 jahre verlängert

du darfst mit abgemeldeten kennzeichen zum tüv und zur zulassungsstelle

brauchst also keine roten nummern oder kurzzeitkennzeichen

du brauchst nur einen termin beim tüv,dass reicht

da kann dir kein polizist was

Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Verfasst: Di 6. Apr 2010, 19:37
von Blue83
cool. dann hoff ich mal das er nen guten tag hat wenn ich aufkreuze^^

Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Verfasst: Di 6. Apr 2010, 19:48
von Bugs
Blue, ich will Dir ja nicht deine Euphorie nehmen!
Aber hast Du die Nummernschilder noch von dem Corsa, ich meine diese mit denen er als letztes zugelassen war?