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Re: Abschleppöse hinten pflicht?
Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 14:48
von Bugs
Capu hat geschrieben:Falsch, da es den Corsa ab Werk durchaus mit Anhängerkupplung gab!
Stimmt, und was bzw. wieviel steht drin!?
Bei meinem X14XE stand 900kg drin (gebremst), bei X10XE stehen max. 600kg drin (gebremst).
So, und was willste mit den Daten Abschleppen ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Das ist dass was mein Tüver mir Antwortete auf die Frage, ist ber auch schon 5 Jahre her.
Gruss Mike
Re: Abschleppöse hinten pflicht?
Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 15:03
von Capu
Die Höhe der Anhängelast für einen Anhänger hat in dem Fall aber nichts mit der Abschleppöse zu tun!

Es ist imho nicht geregelt bis zu welchem Gewicht man ein Fahrzeug abschleppen darf. Man kann/darf also z.B. mit nem X10XE-Corsa nen 5er BMW abschleppen... Die Frage ist nur ob das Sinn macht!

Re: Abschleppöse hinten pflicht?
Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 15:25
von Bugs
Wenn es kein Anhänger ist, ist es halt eine Fahrzeugkombination!
http://www.internetratgeber-recht.de/Ve ... n/aa28.htm
Das nächste ist die Führerschein Klasse, da war ja auch noch irgendwas!?
Ich glaub 750kg darf man zbsp. mit der B ziehen.
Re: Abschleppöse hinten pflicht?
Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 15:27
von blackdevil2k1
ich würde mir bei eintragung der heckstoßstange auch den abschlepphaken austragen lassen, damit ist man auf der sicheren seite.
sowas wie "abschleppvorrichtung hinten entfällt" oder so würde ja reichen.
da die öse wahrscheinlich teil der ABE des autos ist, darfst du sie rein theoretisch IMHO nicht einfach weglassen, ohne es zu dokumentieren.