Re: Auspuff ohne ABE
Verfasst: Do 29. Jan 2004, 19:21
Und meiner war lange Zeit nicht rein... aber man wird halt alt *g* :lol:
@hashpipe:
Ob du während der Probezeit den Führerschein verlierst oder nicht (und zur Nachschulung musst etc.) hängt stark von der Einstufung des Tatbestandes ab. Mancher würde dich evtl. noch mit zu hoher Geräuschentwicklung und Lärmbelästigung davonkommen lassen, was 1 Punkt und 30 Euro bedeutet.... und außerdem einen B-Verstoß darstellt. Für eine NAchschulung und Verlängerung der Probezeit brauchst du einen A- oder 2 B-Verstöße. D.h. in diesem Fall wärst du noch recht gut bedient. In diesen Fällen wirst du wahrscheinlich auch nur eine Mängelkarte bekommen und den Auspuff innerhalb einer gewissen Frist wechseln müssen.
Andere sehen das aber als Verstoß gegen die Zulassungspflicht und verlorene Betriebserlaubnis an - darauf gibt es 3 Punkte und 50 Euro. Es stellt außerdem einen A-Verstoß dar... und du mußt infolgedessen zur Nachschlung (+Verlängerung Probezeit).
Und die ganz harten sehen darin sogar eine Verkehrsgefährung! Dann geht es in den strafrechtlichen Bereich und wird sehr unangenehm für dich!
An welche Polizisten und Prüfer du triffst läßt sich nicht vorhersagen... und deswegen solltest du nichts riskieren! AUßerdem solltest du auch bedenken, dass die netten Damen und Herren dann auch gerne mal weitersuchen, was denn noch so alles nicht ganz koscher am Tigi ist!
Und in beiden letzten Fällen kommt zu der Strafe noch die Gutachtenkosten vom TÜV (welche mit etwaa 300-1000 Euro weit über der eigentlichen Strafe liegen), die Zwangsentstempelung (+Kosten), neuer TÜV und Anmeldung (+Kosten). Unter Umständen kein billiger Spaß!
Deswegen versteh ich deinen obigen Satz nicht! Spar lieber ein wenig... und kauf dir was richtiges mit legaler Eintragungsmöglichkeit (die ABE oder Eintragung nützt die übrigens auch nichts, wenn der Auspuff trotzdem lauter ist als im Schein genehmigt)!
@hashpipe:
Ob du während der Probezeit den Führerschein verlierst oder nicht (und zur Nachschulung musst etc.) hängt stark von der Einstufung des Tatbestandes ab. Mancher würde dich evtl. noch mit zu hoher Geräuschentwicklung und Lärmbelästigung davonkommen lassen, was 1 Punkt und 30 Euro bedeutet.... und außerdem einen B-Verstoß darstellt. Für eine NAchschulung und Verlängerung der Probezeit brauchst du einen A- oder 2 B-Verstöße. D.h. in diesem Fall wärst du noch recht gut bedient. In diesen Fällen wirst du wahrscheinlich auch nur eine Mängelkarte bekommen und den Auspuff innerhalb einer gewissen Frist wechseln müssen.
Andere sehen das aber als Verstoß gegen die Zulassungspflicht und verlorene Betriebserlaubnis an - darauf gibt es 3 Punkte und 50 Euro. Es stellt außerdem einen A-Verstoß dar... und du mußt infolgedessen zur Nachschlung (+Verlängerung Probezeit).
Und die ganz harten sehen darin sogar eine Verkehrsgefährung! Dann geht es in den strafrechtlichen Bereich und wird sehr unangenehm für dich!
An welche Polizisten und Prüfer du triffst läßt sich nicht vorhersagen... und deswegen solltest du nichts riskieren! AUßerdem solltest du auch bedenken, dass die netten Damen und Herren dann auch gerne mal weitersuchen, was denn noch so alles nicht ganz koscher am Tigi ist!
Und in beiden letzten Fällen kommt zu der Strafe noch die Gutachtenkosten vom TÜV (welche mit etwaa 300-1000 Euro weit über der eigentlichen Strafe liegen), die Zwangsentstempelung (+Kosten), neuer TÜV und Anmeldung (+Kosten). Unter Umständen kein billiger Spaß!
Deswegen versteh ich deinen obigen Satz nicht! Spar lieber ein wenig... und kauf dir was richtiges mit legaler Eintragungsmöglichkeit (die ABE oder Eintragung nützt die übrigens auch nichts, wenn der Auspuff trotzdem lauter ist als im Schein genehmigt)!