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Re: Wichtige Rechtsfrage...

Verfasst: Do 15. Sep 2011, 14:36
von TiggaS93
Wenn die KFZ-Innung ähnliches macht wie beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, dann bekommt die Werkstatt nen Negativ-Eintrag, das wiederum können Interessenten oder potenzielle Neukunden dieser Werkstatt in Erfahrung bringen und sich bei so einem negativen Eintrag dazu entscheiden eine andere Werkstatt aufzusuchen. Wenn die Werkstatt also vielleicht sogar mehrere Kritiken bekommen hat, werden sich in Zukunft weniger Kunden für so eine "anscheinend schlechte" Werkstatt entscheiden, und das wird deine besagte Werkstatt dann irwann zu spühren kommen ... natürlich auch finanziell gesehen, somit könntest du den Druck auf die Werkstatt erhöhen auf deine Forderungen einzugehen, da eigentlich jeder weiß was schlechte Erfahrungen von Kunden für die Zukunft eines Betriebs bedeuten können.

Re: Wichtige Rechtsfrage...

Verfasst: Do 15. Sep 2011, 21:20
von N.Corsa
Das was hier im Thread steht mit der Beweispflicht, Beiweislastumkehr etc. ist so nicht richtig.

Der Käufer muss grundsätzlich beweisen, dass ein Mangel vorliegt.
Wenn dies in den ersten 6 Monaten der Fall ist, geht man davon aus das der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Ab dem 7ten Monat geht man davon aus, dass der Mangel nach der Übergabe entstanden ist. Der Käufer muss in diesem Fall das Gegenteil beweisen.

Des Weiteren sollte einige sich mal Gedanken über die Begriffe Garantie und Gewährleistung machen. (Ich will auch nicht "klugscheißen", nur es nervt, dass hier Leute posten die keine Ahnung von der Sache haben. Wenn ich mich mit einem Thema nicht auskenne, dann äußere ich mich dazu nicht, anstatt mein Halbwissen preiszugeben).

Zum Thema: Ich weiß nicht wie das Verhältnis zum Autohaus ist. Ggf. reicht ein ausführliches Gespräch, oder vielleicht macht es auch Sinn mit einem anderen Mitarbeiter zusprechen. Ansonsten kann ich auch nur empfehlen sich rechtlichen Rat zu holen.

Re: Wichtige Rechtsfrage...

Verfasst: Do 15. Sep 2011, 21:26
von RDK
Keine angst.. ich weis ja, das es nur um gewährleistung geht hier ;)

Naja, ein Gespräch mit dem Verkäufer aus einem anderen Land das ich nicht nennen möchte scheint kein Erfolg zu bringen, wie die Vergangenheit nur gezeigt hatt.

werde wohl auch mal sehen, wie ich das rechtlich auf die reihe bekomme :/

Re: Wichtige Rechtsfrage...

Verfasst: Do 15. Sep 2011, 22:37
von Fasemann
Die Mängel sind typisch Ford, 125 PS 1,8er ? Der dünne Schlauch am Ansaugkrümmer ist dran ? Kerzen von NKG, 4 Stück 60 € oder gar Boschkram ? Drosselklappenmodul verdreckt ? Wir haben so ein K L O als Fahrgemeinschaftshu*e , der läuft nur wenn er LIEBE mit dem rechten Pedal bekommt.
Die Geschichte mit AH und Gewährleistung riecht nach Stress, investiere zu erst mal die 60 € in eine Rechtschutz, die greift aber leider erst in 3 Monaten..aber man weis ja nie.

Re: Wichtige Rechtsfrage...

Verfasst: Do 15. Sep 2011, 22:40
von RDK
Der kleinere 1.8er ;)

"wenn" er mal zwischendurch läuft bin ich total zufreiden damit..

NGK LPG oder sowas ist drin..
rest müsste ich schaun..

jetzt noch ne rechtschutz machen, macht in DEM fall keinen sinn mehr.. da in 3 monaten ja leider die beweislast bei mir liegt, und es somit nicht leichter macht :(

drüber nachdenken zwecks der zukunft tu ich trotzdem...

Re: Wichtige Rechtsfrage...

Verfasst: Fr 16. Sep 2011, 08:31
von sTeiFF
Sauber mein Text ist weg:-(
Nochmal:

Das jetzige Abschliessen einer RSV wird nicht viel bringen, die meißten Versicherungen greifen erst ab Abschlussdatum; da Dein Kauf schon länger her ist, werden die den nicht kostenfrei übernehmen.

Frag doch einfach mal beim ADAC nach, da kann man für kleines Geld zusätzlich zur Plus-Mitgliedschaftist eine Auto-Rechtschutz abschliessen.
Übrigens hat jedes Plus-Mitglied da die Möglichkeit nach nem Unfall eine Rechtsberatung beim Anwalt durchzuführen; evtl. ist das ja auch bei Deinem Fall möglich.

Auch eine allg. Rechtschutz ca. 10-15 Euro im Monat (JA, es gibt billigere und teurere) kostet nicht die Welt.
Zusätzlich zur Plus-Mitgliedschaftsgebühr kostet das beim ADAC ca. 65 Euro im Jahr, wenn ich mich nicht täusche, da haste aber nur Verkehrsrechtschutz...

Re: Wichtige Rechtsfrage...

Verfasst: Fr 16. Sep 2011, 12:24
von corsa_styler85
@ RDK:

Ein Verkäufer von uns hat sich das Ganze jetzt mal durchgelesen und ist der Meinung, dass ohne Anwalt nicht wirklich was zu holen sei bei der Sache.
Zumal Du ja auch versucht hast, auch wenn mit mehreren Wegen und Anläufen, das alles sachlich anzugehen und zu regeln.
Irgendwann ist auch mal das Maß voll mit Geduld, Verständnis etc. und irgendwo muss ja der Haken sein, dass sich das Autohaus da nicht kooperativ genug zeigt, alleine schon im eigenen Interesse die Fehler zu beheben und einen zufriedenen Kunden zu haben.
Auch die Geschichte, dass das Fahrzeug eine Woche weg war, du es nicht nutzen konntest und hinterher alles beim alten war wie vorher ist ein Unding. Man hätte Dir für die Zeit auch einen Leihwagen/Vorführwagen aufs Haus geben können.
So regeln wir das meistens...
Er meinte Du sollst denen das Auto gerade wieder auf den Hof stellen und zurückgeben, wenn das geht!

Re: Wichtige Rechtsfrage...

Verfasst: Fr 16. Sep 2011, 17:59
von Iceman
Wie erwähnt, für den Fall bringt eine Rechtsschutz jetzt auch nichts mehr, die kann man nicht rückwirkend nutzen, zumal man auch erst noch einige Monate Wartezeit nach dem Abschluss hat.

Hier schreiben einige die ganze Zeit "Autohaus", das ganze hört sich aber eher nach einem "normalen" kleinen Gebrauchtwagenverkäufer an, oder täusche ich mich jetzt.
Die haben mit Gewährleistungsansprüchen schon so ihre Erfahrungen, da wird manchmal alles versucht um nicht dafür gerade stehen zu müssen, obwohl auch sie dazu verpflichtet sind.

Re: Wichtige Rechtsfrage...

Verfasst: Sa 17. Sep 2011, 16:05
von RDK
jawoll..

ist kein autohaus, sonden n "kleiner" händler..
aber auch für den gelten die Gesetze ;)

Wir hab en im Freundeskreis einen angehenden anwalt, der sich die Tage mal mit uns zusammen setzen wird..

wir werden dann wohl versuchen, den kaufvertrag aufzuheben..
Kaufpreis + Spesen würden uns dann zustehen.

Ist schade um den WAgen, da ich mich echt wohl fühle mit dem, aber naja.. werd sicher nen anderen brauchbaren Kombi finden, falls das alles so klappt wies soll :/

btw. derzeit nen Omega B 2.2 im auge...

Re: Wichtige Rechtsfrage...

Verfasst: Di 20. Sep 2011, 20:40
von Anton73
Also ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Manchmal reicht schon ein anwaltliches Schreiben, um die nötige Motivation für entsprechende Tätigkeiten der Werkstatt auszulösen. Kann ja nicht angehen, dass die Dich so beuteln.