aber wenn du wirklich ein S§S fahrzeig hast das in die Tausende € geht und hast ein wehrtgutachten machen lassen in dem jede veränderung aufgeführt ist wirst du sehn das das so ist ,
gerade dan wenn es geknalt hatt, dann bekommt nicht nur, den schaden an sich ersetz sondern ,
man kan den wiederbeschafungs Wehrt gelten machen , mein guter

und da, liegen Welten dazwischen, kan ich dier sagen
