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Re: Ganghebel kürzen (erlaubt?)

Verfasst: Mi 11. Feb 2004, 18:48
von kalliber44
ich frage deswegen, weil ich bald zum tüv muss. und falls der tüver was sagt müste ich es tauschen "auf standart zurück" und will dann ned zum opelman fahren und dort $$$ liegen lassen, sondern wenn möglich jetzt schon was bei ebay oder hier kaufen

Re: Ganghebel kürzen (erlaubt?)

Verfasst: Mi 11. Feb 2004, 19:00
von F!r3
also bei dem beitrag ging es doch wohl um den schaltknauf!!
gut...vielleicht hätte der kerl nich unbedingt sagen sollen "jaaaahaaa...original ist der sogar noch länger!!" aber es ging nur um den schaltknauf!!
und seit wann muss man sich denn bitte den SCHALTKNAUF (!!!) eintragen lassen?!?!?!?!

Re: Ganghebel kürzen (erlaubt?)

Verfasst: Mi 11. Feb 2004, 19:04
von LilaTiger
habe den beitrag nicht gesehen aber der hatte bestimmt led´s da drin die den ganzen innenraum ausgestrahlt haben oder so.

Re: Ganghebel kürzen (erlaubt?)

Verfasst: Mi 11. Feb 2004, 19:07
von CorsaC-Freak.0815
:lol: na so ein Hässliches Teil wie in dem Bericht ist definitiv eintragungspflichtig, könnte ja während der Fahrt blind machen :lol:

für den TÜV würde ich eventuell schon umrüsten. Je nach Prüfer kann das schon Probs geben, manche suchen nämlich in den Krümeln :?