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Re: Eintragung von HEckansatz und Frontschürze

Verfasst: So 22. Feb 2004, 22:59
von Anonymous
. Mindesterforderlich ist ein Materialgutachten
über das Bauteil. Bodenfreiheitsreduzierung beachten!

Re: Eintragung von HEckansatz und Frontschürze

Verfasst: So 22. Feb 2004, 23:10
von Silvester
DocMcNuggen hat geschrieben:. Mindesterforderlich ist ein Materialgutachten
über das Bauteil. Bodenfreiheitsreduzierung beachten!
Ja ne ist klar :roll:

Ich würde da mal auf coyote hören, oder einer der anderen die sich mit sowas ein wenig auskennen. :wink:

Re: Eintragung von HEckansatz und Frontschürze

Verfasst: So 22. Feb 2004, 23:24
von Anonymous
Also: Wenn es wirklich nur ein Materialgutachten ist, was bei den Ebay Sachen ja leider normal ist kriegst du es sicher nicht eingetragen, da es nichts über Bauform, Geschwindigkeitsvehalten oder sonst was aussagt. Dient nur dem Hersteller zur Erstellung eines Teilegutachtens/ABE. Der zahlt dafür allerdings mehrere 100€

Re: Eintragung von HEckansatz und Frontschürze

Verfasst: Mo 23. Feb 2004, 09:43
von CorsaC-Freak.0815
Hab von Lumma die Seitenschweller, da ist hinten ne Nummer und die Firmenbezeichnung eingeprägt. Im Gutachten steht direkt drin, dass eine Abnahme nach §19 nicht erforderlich ist, also ne richtige ABE.

Mit nem Splittergutachten für deine Teile, könnte es passieren (je nach TÜVer), dass du die Schürzen nach §21 eingetragen bekommst, also ne Sonderabnahme. Dafür benötigst du den FZ-Brief, in den die Teile eingetragen werden (die müssen hierfür eine Nummer eingeprägt haben) und dann holste dir auf der Zulassung einen neuen Schein.
Aber fahr docvh einfach mal bei deinem TÜV vorbei und frag die direkt, wie es mit ner Eintragung aussieht, die geben einem eigentlich immer Auskunft :wink: