Ulrich hat geschrieben:
Bevor ich EUR 200,- für die Anpassung zahle, werde ich mal versuchen mir eine eigene Tachoscheibe mit richtiger Skalierung zu machen.
Meinst du, dass du das genehmigt bekommst? Ich meine dann zeigt er zwar das richtige Tempo an, aber was ist mit dem Kilometerzähler?
Ansonsten: Sieht echt fett aus mit den Rädern. Aber haste da nicht auch n bisschen Probleme, wenn du mit bisschen mehr Gewicht fährst oder beim Einlenken?
Wichtig für die Eintragung ist nur die Geschwindigkeitsanzeige. Der Kilometerzähler ist egal. Mit dem Einfedern hab ich auch bei hoher Zuladung oder extremen Kurvengeschwindigkeiten keine Probleme mehr. Habe den orig. Federweg von ca. 9cm mit Federwegbegrenzer hinten und vorne auf 2,5cm reduziert, und die vorderen Innenkotflügel bearbeitet.
@soapman: Ne das Bild ist kein Fake. Wenn ich Bilder faken würde, würde ich mir keine Sorgen um eine Tachoabweichung machen. Die Spuren am Boden kommen von Fahrzeugen die in dem Steinbruch rumfahren, und die sind wohl ein bißchen schwerer als ein kleiner Corsa. noch mehr Bilder
ich finds einfach zu wuchtig im Radhaus, aber das ist ja bekanntlich Geschmackssache
Mit der Abweichung ist das dann bei euch genauso wie bei uns geregelt und wenn dir so ne selbstgebastelte Tachoscheibe gefällt, dann ist das natürlich die einfachste und günstigste Lösung für nen Tachoangleich. :shock:
@elprof3103
ist doch egal, ob der Kilometerzähler etwas weniger anzeigt, beim Vorgehen der Zeiger würde er ja auch zu viel anzeigen
@Soopaman
das Selbe hab ich auch erst gedacht, vorallendingen die Vorderräder sehen so reingemalt aus
CorsaC-Freak.0815 hat geschrieben:
ist doch egal, ob der Kilometerzähler etwas weniger anzeigt, beim Vorgehen der Zeiger würde er ja auch zu viel anzeigen
Ist ja wie gesagt beim Tacho auch so, dass er zwar mehr anzeigen darf aber nicht weniger. Hatte das ganze eher als Einheit gesehen.
Kann mir trotzdem kaum vorstellen, dass der TÜV ne gebastelte Tachoscheibe als "Tachoangleichung" akzeptiert :lol:
ich hab mal diesen uralten Thread wieder ausgegraben, weil ich ein ähnliches Problem habe.
Ich habe bei meinem Corsa C vor 7x17 Zoll Felgen raufzumachen mit der Reifengröße 205/40/R17. Naja soweit sogut. Die felgen sind auch schon drauf und passen auch. Also die Freigängigkeit ist gewährleistet.
Schön dachte ich mir, auf auf zum TÜV.
Als ich dann da war, fragte mich der Prüfer, ob die Auflage G1 in dem Gutachten erfüllt sei. Da bin ich nun ins Stocken geraten, da ich eigentlich dachte, dass man für 17 Zoll Felgen noch keine Tachoangleichung durchführen muss. Auch der örtliche Opel-Händler konnte mir nicht weiterhelfen, da ihm 17 Zoll Felgen an einem Corsa C sowieso spanisch vorkamen...lol
Hier mal der Punkt G1:
"Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Tolernanzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden."
Also was muss ich dem TÜV-Prüfer vorlegen, damit er mir die ollen Felgen einträgt? Ich wäre für jede Hilfe / Erfahrungsberichte dankbar!
Neuerdings steht in der Corsa Aufpreisliste:
4 Leichtmetallräder 7 J x 17 im 13-Speichen-Design mit Reifen 205/40 R17
Ist etwas grösser im Durchmesser als die standard 15/16 Zoll Bereifung.
Wenn du mit 215 keine Angleichung brauchst, dann mit 205 erst recht nicht.