Re: Unterschiedliche Scheinwerfer!
Verfasst: Do 29. Apr 2004, 22:12
Hidiho,
so habe gestern mal eine Mail an die Dekra geschrieben und auch eine Antwort erhalten. Ich poste das ganze mal.
Thx für die Antworten.
so habe gestern mal eine Mail an die Dekra geschrieben und auch eine Antwort erhalten. Ich poste das ganze mal.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich eines Autoscheinwerfers. Ich habe an meinem Auto 2 Klarglasscheinwerfer montiert. Der Linke ist nun kaputt. Es sammelt sich Feuchtigkeit im Scheinwerfer. Nun habe ich ein Ersatzteil gefunden. Dieses Ersatzteil sieht zu 100% genauso aus wie der andere Scheinwerfer, jedoch nicht von dem Selben Hersteller. Beide Scheinwerfer haben natürlich ein E-Prüfzeichen. Darf ich diesen Scheinwerfer verwenden? Oder gelten die E-Prüfzeichen nur in Verbindung mit dem \"passenden\" Gegenstück? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichem Gruß
So, ich denke damit wäre das Thema erledigt. Wieder etwas für die Suchmaschine. :lol:Sehr geehrter Herr Ramke,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Bei Scheinwerfern mit EG oder ECE Bauartgenehmigung sind diese komplett durch
andere mit dem gleichen Prüfzeichen austauschbar.
Eine Symmetrie der Beleuchtung ist gesetzlich gefordert. Daher wird oft empfohlen
beide Scheinwerfer zu tauschen bzw. zwei typgleiche zu verwenden um nicht
unterschiedliche Leuchtstärken zu haben.
Durch die Bauartgenehmigung sollen Herstellerunterschiede weitestgehend
ausgeschlossen sein.
Es gibt demnach keine gesetzliche Forderung die das "passende Gegenstück" verlangt.
In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i. A. Andreas Forkert.
Thx für die Antworten.